Verfassungsänderung Baden-Württemberg: Leich­tere Volks­ab­stim­mungen, neuer Name, neue Staats­ziele

27.11.2015

Die grün-rote Landesregierung Baden-Württembergs hat beschlossen, die Landesverfassung zu ändern. Die Hürden für Volksabstimmungen sinken, der Staats- wird in Verfassungsgerichtshof umbenannt und neue Staatsziele werden aufgenommen.

Die grün-rote Landesregierung Baden-Württembergs hat am Mittwoch die Landesverfassung geändert. Grüne, SPD, CDU und FDP hatten lange um die Änderungen gerungen. Die Regierung musste die Opposition mit ins Boot holen, da eine Verfassungsänderung nur mit Zwei-Drittel-Mehrheit möglich ist.

Einstimmig beschloss der Landtag, die Hürden für Volksabstimmungen auf Landesebene zu senken. Bei einfachen Gesetzen soll das sogenannte Zustimmungsquorum von 33 Prozent auf 20 Prozent gesenkt werden. Das Quorum gibt den Prozentsatz aller Abstimmungsberechtigten an, der zustimmen muss, damit eine Volksabstimmung überhaupt gültig ist. Kritiker hatten immer wieder angeführt, dass die bisherigen Anforderungen schwer erfüllbar seien.

Zudem werden neue Staatsziele in die Landesverfassung aufgenommen: Hinzugefügt werden sollen die Stärkung des Kinder- und Jugendschutzes, die Förderung des Ehrenamtes und die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse im ganzen Land. 

Schließlich votierte eine Mehrheit der Abstimmenden dafür, den Staatsgerichtshof in Verfassungsgerichtshof umzubenennen.

Namensänderung: Staats- ist künftig Verfassungsgerichtshof

Dass der Staatsgerichtshof in "Verfassungsgerichtshof" umbenannt wird, begrüßte der Präsident des Staatsgerichtshofs Eberhard Stilz ausdrücklich. Die Namensänderung sei im Sinne der besseren Verständlichkeit für die Bürger, die den Gerichtshof erst seit dem 1. April 2013 mit einer Verfassungsbeschwerde anrufen und geltend machen können, durch die öffentliche Gewalt des Landes in ihren Rechten aus der Landesverfassung verletzt zu sein.

Die Umbenennung sei die logische Folge der Einführung der Landesverfassungsbeschwerde. Präsident Stilz erklärt dazu: "Der Staatsgerichtshof ist nicht für den Staat da, sondern für die Verfassung. Und seit der Einführung der Verfassungsbeschwerde im Land ist er nicht mehr auf innerstaatliche Streitfragen zwischen Verfassungsorganen beschränkt, sondern prinzipiell auch für Bürgerinnen und Bürger zugänglich. Dies kommt durch die Namensänderung nun erkennbar zum Ausdruck.".

In nahezu allen Bundesländern, in denen es eine Landesverfassungsbeschwerde gibt, nimmt der Name des anzurufenden Gerichts auf die Verfassung Bezug. Auch das Verfassungsgericht des Bundes heißt nach dem Grundgesetz "Bundesverfassungsgericht" (BVerfG) und nicht mehr - wie nach der Weimarer Reichsverfassung - "Staatsgerichtshof". Während beim BVerfG eine Verfassungsbeschwerde möglich ist, war beim Staatsgerichtshof der Weimarer Republik nicht der Fall.

Der Staatsgerichtshof war schon bisher das Verfassungsgericht des Landes und entscheidet darüber hinaus bei Verfassungsstreitigkeiten zwischen Verfassungsorganen, im Rahmen einer Normenkontrolle über die Gültigkeit von Landesrecht sowie über Wahlprüfungsbeschwerden.

ahe/LTO-Redaktion

Mit Materialien von dpa

Zitiervorschlag

Verfassungsänderung Baden-Württemberg: Leichtere Volksabstimmungen, neuer Name, neue Staatsziele . In: Legal Tribune Online, 27.11.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17670/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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