In Folge der Reaktorkatastrophe von Fukushima kämpft der Energiekonzern EnBW weiter um Schadensersatz wegen des Atomausstiegs. Damit geht das Unternehmen in der nächsthöheren Instanz gegen die Landesregierung vor.
Wegen der Abschaltung seiner beiden Atomkraftwerte im Jahr 2011 hatte der Energieversorger EnBW eine Entschädigung in Höhe von 261 Millionen Euro gefordert. Das Landgericht (LG) Bonn hatte die Amtshaftungsklage im Februar abgewiesen, weil das Unternehmen 2011 auf Rechtsmittel verzichtet hatte.
Das Unternehmen bestätigte jetzt in einem Bericht der Stuttgarter Zeitung am Freitag, dass es nach der Niederlage vor dem LG Bonn Berufung beim Oberlandesgericht Köln eingelegt hat. Der sich fast ganz im Staatsbesitz befindliche Konzern klagt gegen den Bund und das Land Baden-Württemberg. Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) hatte EnBW aufgefordert, das Bonner Urteil zu akzeptieren. Nach Angaben seines Sprechers sehe der Umweltminister der Berufung jedoch gelassen entgegen. "Wir gehen davon aus, dass die Niederlage des Unternehmens im Amtshaftungsprozess vor dem Landgericht Bonn Bestand haben wird", so der Sprecher des Ministers.
Der Prozess ist Teil einer Welle von Klagen aus der Energiewirtschaft. Ende 2015 hatte RWE bereits ein ähnliches Verfahren angestrengt.
dpa/nas/LTO-Redaktion
Nächste Runde im Streit um Schadensersatz: EnBW zieht vors OLG Köln . In: Legal Tribune Online, 12.05.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19371/ (abgerufen am: 19.04.2024 )
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