ArbG Berlin: Betriebs­rats­wahl bei Gorillas darf statt­finden

17.11.2021

Die Mitarbeiter des Fahrradlieferdienstes Gorillas wollen einen Betriebsrat wählen. Dagegen ging das Unternehmen vor - und scheiterte nun. Laut ArbG Berlin darf die Wahl erstmal stattfinden, hinterher anfechten könne man sie immer noch.

Die Betriebsratswahl beim Berliner Lieferdienst Gorillas kann wie geplant in der kommenden Woche erfolgen. Das hat das Arbeitsgericht (ArbG) Berlin am Mittwoch entschieden (Beschl. v. 17.11.2021, Az. 3 BVGa 10332/21).

Damit blieb der Versuch des Unternehmens erfolglos, die Gründung eines Betriebsrats im Eilverfahren zu stoppen. Zwar habe es möglicherweise Fehler bei dem Wahlverfahren gegeben, diese reichten aber nicht aus für eine Unterbrechung der Wahl, erklärte das Gericht. Sollte es stichhaltige Gründe geben, könne der Lieferdienst Gorillas die Betriebsratswahl später immer noch anfechten, so Richter Michael Ernst. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

Beschäftigte des Start-ups hatten bereits einen Wahlvorstand gewählt, der die Wahl des Betriebsrats vom 22. bis 27. November durchführen soll. Aus Sicht der Unternehmensleitung wurden dabei jedoch formelle Fehler gemacht: So seien etwa nicht alle Arbeitnehmer an allen Standorten - darunter auch der Hauptsitz - per Aushang informiert worden. Vor allem aber monierte sie, der Wahlvorstand sei angesichts erfolgter Umstrukturierungen nicht zuständig für die Beschäftigten, die zur Wahl aufgerufen seien.

Die Arbeitnehmer sehen darin einen Versuch von Gorillas, die Wahlvorbereitungen gezielt zu stören und einen Betriebsrat verhindern zu wollen. Es habe zwei Betriebsveränderungen innerhalb von rund zwei Wochen gegeben, sagte der Anwalt der Wahlvorstandsvorsitzenden, Martin Bechert: "Aber sonst schaffen sie es nicht, ordentliche Gehaltsabrechnungen zu erstellen. Für mich spricht das Bände."

So hatte Gorillas etwa zuletzt angekündigt, seine Struktur in ein Franchise-Modell zu ändern. Demnach sollten die verschiedenen Auslieferungslager unabhängige Einheiten bilden. Zu diesen Veränderung habe Gorillas nichts ausgeführt, so Ernst. "Das Gericht ist gar nicht in die Lage versetzt worden, sich von der Betriebsstruktur einen Eindruck zu verschaffen", kritisierte er.

"Man kann nur hoffen, dass das Gorillas-Management jetzt endlich von seinem gefährlichen Eskalationskurs Abstand nimmt", kommentierte der Bundestagsabgeordnete Pascal Meiser von den Linken die Entscheidung. Christoph Wapler von den Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus forderte das Unternehmen auf, der Gründung eines Betriebsrats "keine weiteren Steine" in den Weg zu legen. "Gute Arbeit gibt es nur mit guten Arbeitsbedingungen", so Wapler.

Bei Gorillas gibt es seit Monaten Streit um die Arbeitsbedingungen. Die Auslieferer kritisieren unter anderem ihre befristeten Arbeitsverträge, den hohen Zeitdruck, schlechte Ausrüstung und unpünktliche sowie fehlerhafte Bezahlung. Am ArbG Berlin sind nach Angaben einer Sprecherin Dutzende entsprechende Verfahren anhängig.

dpa/pdi/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

ArbG Berlin: Betriebsratswahl bei Gorillas darf stattfinden . In: Legal Tribune Online, 17.11.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46678/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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