Freispruch im Prozess um sexuelle Silvesterübergriffe in Hamburg: "Nach­ge­wie­sene Schuld des Ein­zelnen ist aus­schlag­ge­bend"

19.05.2016

Ein Afghane sitzt im Zusammenhang mit den sexuellen Übergriffen in der Silvesternacht in Hamburg vier Monate in U-Haft. Auf Fahndungsfotos wird er zunächst identifiziert, später im Gericht aber nicht. Auch die StA fordert einen Freispruch.

Im ersten Prozess um sexuelle Übergriffe auf Frauen in der Silvesternacht an der Reeperbahn hat das Hamburger Amtsgericht den Angeklagten freigesprochen. Zwei Opfer erkannten den Afghanen im Prozess am Donnerstag nicht wieder. Damit konnten die Tatvorwürfe nicht nachgewiesen werden, sagte die Richterin und hob den Haftbefehl gegen den zweifachen Familienvater auf. Für die 119 Tage in Haft bekommt dieser nun rund 3.000 Euro. "Ich freue mich, dass die Wahrheit rausgekommen ist", sagte der 30-Jährige.

"Auch die Übergriffe an Silvester ändern nichts daran, dass die nachgewiesene Schuld des Einzelnen und die Überzeugung des Gerichts davon ausschlaggebend sind", sagte sie in der Urteilsbegründung. Mit dem Freispruch folgte das Gericht auch den Forderungen von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidiger. Insgesamt waren laut Polizei 243 Strafanzeigen von 403 Frauen eingegangen.

Dem im Oktober 2015 nach Deutschland geflüchteten Mann wurde sexuelle Nötigung und Beleidigung vorgeworfen. Gleich zu Beginn des Prozesses wies er die Anschuldigungen zurück. "Nicht einmal zu einem Prozent stimmt das", erklärte der Angeklagte.

dpa/nas/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Freispruch im Prozess um sexuelle Silvesterübergriffe in Hamburg: "Nachgewiesene Schuld des Einzelnen ist ausschlaggebend" . In: Legal Tribune Online, 19.05.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19423/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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