Berufung gegen Kölner Verfassungsschutz-Urteil eingelegt: Streit um Ein­stu­fung der AfD als Ver­dachts­fall geht weiter

25.05.2022

Die AfD geht weiter gegen die Beobachtung der Partei durch den Verfassungsschutz vor. Nachdem das VG Köln die Einstufung der Partei als Verdachtsfall bestätigte, entschied die AfD nun in Berufung zu gehen.

Die AfD geht im Rechtsstreit über eine Beobachtung der Gesamtpartei durch den Verfassungsschutz in die nächste Instanz: Der Bundesvorstand der Partei hat beschlossen, gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Köln aus dem März  (Urt. v. 08.03.2022, Az. 13 K 326/21 u.a.) Berufung einzulegen, wie Parteichef Tino Chrupalla am Mittwoch bestätigte. Zuerst hatte die Welt darüber berichtet.

Das Gericht in Köln hatte am 8. März eine Klage der AfD abgewiesen und entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Partei als sogenannten Verdachtsfall einstufen und beobachten darf. Es gebe ausreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei, führte das Gericht zur Begründung aus.

Unter bestimmten Voraussetzungen dürfte der Inlandsgeheimdienst damit Kommunikation der AfD überwachen, V-Leute einsetzen oder andere nachrichtendienstliche Mittel anwenden. Das Urteil war noch nicht rechtskräftig.

Die AfD hatte nach eigenen Angaben lange auf die schriftliche Urteilsbegründung warten müssen. Auch diese habe gezeigt, dass die Argumentation der Richter nicht nachvollziehbar sei, sagte ein Parteisprecher der Welt. Die Einstufung als Verdachtsfall sei "in jeder Hinsicht ungerechtfertigt", weshalb sich die AfD "mit allen Mitteln" dagegen wehren werde. "Wir gehen fest davon aus, dass uns die nächsthöhere Instanz in dieser Hinsicht recht geben wird", sagte der Sprecher.

Für die Berufung zuständig ist das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster.

dpa/pdi/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Berufung gegen Kölner Verfassungsschutz-Urteil eingelegt: Streit um Einstufung der AfD als Verdachtsfall geht weiter . In: Legal Tribune Online, 25.05.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48567/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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