VG Gelsenkirchen bejaht Ermessensfehler: Streit um Sand­uhren für Kurz­parker geht weiter

07.05.2018

Die Stadt Datteln möchte Sanduhren für Kurzparker einführen, sie müssten sich dann für schnelle Erledigungen kein Parkticket mehr ziehen. Das Vorhaben stößt aber auf rechtliche Bedenken. Ob eine sogenannte Brötchentaste die Lösung ist?

Mal eben Brötchen kaufen oder einen Brief abgeben: Für Autofahrer ist es oft lästig, für kleinere Erledigungen extra einen Parkschein ziehen zu müssen. In Datteln im nördlichen Ruhrgebiet beschloss der Rat daher vor zwei Jahren, sogenannte Parksanduhren einzuführen.

Auf gebührenpflichtigen Parkplätzen sollten sie zehn Minuten kostenfreies Parken erlauben - ähnlich wie in Kirchheim unter Teck in Baden-Württemberg, wo Autofahrer seit fast fünf Jahren spezielle Sanduhren mit einem Saugnapf im Fahrzeug-Innenraum an der Scheibe befestigen und dann für kurze Zeit kostenfrei Parken können.

NRW: Eine Sanduhr ist in der StVO nicht vorgesehen

Der Ratsbeschluss wurde allerdings vom Landkreis Recklinghausen in der Funktion der Kommunalaufsicht kassiert. Die Stadt Datteln klagte - und erzielte am Montag einen Teilerfolg: Das Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen erklärte den aufhebenden Verwaltungsakt der Kommunalaufsichtsbehörde für materiell rechtswidrig, weil diese das ihr vom Gesetzgeber eingeräumte Ermessen nicht rechtsfehlerfrei ausgeübt habe. In Recklinghausen sei man nämlich davon ausgegangen, zur Aufhebung verpflichtet zu sein, obwohl man Erwägungsspielraum gehabt habe, befand das VG (Urt. v. 07.05.2018, Az. 15 K 5283/16).

Das Land Nordrhein-Westfalen hält eine solche Uhr für rechtswidrig, weil sie in § 13 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), welcher Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit regelt, nicht vorgesehen ist. Außerdem sei eine Ungleichbehandlung Auswärtiger zu befürchten, schließlich hätten Besucher von außerhalb gewöhnlich keine Sanduhr im Wagen bereitliegen.

Zu der Frage, ob Parksanduhren grundsätzlich zulässig sein können, traf das Gericht zwar keine Entscheidung. In der mündlichen Verhandlung hatte die Kammer zuvor allerdings eine Vereinbarkeit von Parksanduhren mit der Straßenverkehrsordnung als "schwierig" bezeichnet. Gleichzeitig ließ sie eine gewisse Sympathie für die Regelung erkennen. Einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes sah die Kammer hingegen nicht.

Was ist mit einer Brötchentaste?

Wie es nun weitergeht, ist unklar. Vertreter der Stadt Datteln und des beklagten Landkreises Recklinghausen erklärten, zunächst die Urteilsbegründung abwarten zu wollen. Der Kreis könnte gegen das Urteil Berufung einlegen oder einen neuen, diesmal gültigen aufhebenden Verwaltungsakt erlassen.

In Kirchheim unter Teck dürfen Autofahrer indes weiter mit einer Acht-Minuten-Sanduhr kostenfrei parken. "Die Parksanduhr wird sehr positiv aufgenommen, da sie sehr unkompliziert einzusetzen ist", sagt Dennis Koep von der dortigen Stadtverwaltung.

Zur Verbreitung habe vor allem die kostenlose Beigabe der Uhren bei Einkäufen in lokalen Geschäften beigetragen. Mittlerweile kosten die Uhren zwei Euro. Parksanduhren gibt es auch in den bayerischen Städten Volkach und Bad Windsheim. Im sächsischen Mittweida waren Sanduhren vor zwei Jahren wieder abgeschafft worden - wegen rechtlicher Bedenken. Allerdings gibt es dort nun sogenannte Brötchentasten an den Parkautomaten. Wer diese drückt, erhält ein kostenfreies Kurzzeitticket, beispielsweise für den Einkauf beim Bäcker.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Gelsenkirchen bejaht Ermessensfehler: Streit um Sanduhren für Kurzparker geht weiter . In: Legal Tribune Online, 07.05.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28503/ (abgerufen am: 27.03.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen