Dienstlich unterwegs: Freier spricht versehentlich Staatsanwältin an

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Das ging in die Hose: Ein Mann aus Düsseldorf hielt eine Staatsanwältin für eine Prostituierte. Er sprach sie nachts im Sperrbezirk an; um Rechtsfragen ging es dabei nicht. Einem hohen Bußgeld konnte er jedoch entgehen.
Eine 36-jährige Staatsanwältin, die nachts dienstlich im Düsseldorfer Sperrbezirk unterwegs war, wurde von einem Mann für eine Prostituierte gehalten. Wie die RP-Online berichtet, hatte der Mann versucht, mit ihr über die Preise für ihre Liebesdienste zu feilschen. Dafür bekam er ein Bußgeld von 250 Euro zuzüglich Verwaltungsgebühr.
Der Mann wehrte sich vor dem Amtsgericht (AG) Düsseldorf jedoch erfolgreich gegen das Bußgeld. Er habe die Staatsanwältin nur grüßen wollen. Außerdem habe er in der Nacht bloß sieben Euro und zwei leere Bierflaschen im Wert von 16 Cent dabei gehabt. Damit wäre er ja wohl ohnehin nicht weit gekommen.
Die Staatsanwältin sah das aber anders. Er habe sie bedrängt und wäre erst von ihr gewichen, als die Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Frau aus der Bredouille halfen. Trotzdem senkte der Amtsrichter die Geldbuße auf 25 Euro, zahlbar in Raten à 5 Euro. Als Bewohner einer Obdachlosenunterkunft stehen ihm nur 107 Euro pro Monat zur Verfügung, von denen bereits 57 Euro monatlich zur Begleichung von Schulden verwendet werden müssen. Von den verbleibenden 50 Euro muss er nun die Hälfte erübrigen.
acr/LTO-Redaktion
"Trotzdem senkte der Amtsrichter die Geldbuße auf 25 Euro, zahlbar in Raten à 5 Euro. Als Bewohner einer Obdachlosenunterkunft stehen ihm nur 107 Euro pro Monat zur Verfügung, von denen bereits 57 Euro monatlich zur Begleichung von Schulden verwendet werden müssen. Von den verbleibenden 50 Euro muss er nun die Hälfte erübrigen."
MaxLiebe Redaktion,
Mathe 2. Klasse: Wir haben 50 Euro im Monat. Wir müssen jeden Monat 5 Euro zahlen. Welcher Anteil ist das? Tipp: Es ist nicht die Hälfte ;).
Doch doch, Max. 5 Monate à 5 Euro sind wirklich 25 Euro. Und das ist die Hälfte der verbleibenden 50 Euro. Dann grüß mal die 1. Klasse!
so ein fail - peinlich!
Ok, Max wurde nicht versetzt. Er muss nochmal die 1. Klasse wiederholen. xD
Als Bewohner einer Obdachlosenunterkunft stehen ihm nur 107 Euro pro Monat zur Verfügung, von denen bereits 57 Euro monatlich zur Begleichung von Schulden verwendet werden müssen. Von den verbleibenden 50 Euro muss er nun die Hälfte erübrigen."
Nein. Von den verbleibenden 50 Euro muß er nun einige Monate lang 5 Euro erübrigen. Das ist nicht die Hälfte von 50 Euro.
Der Max hat schon recht :) wenn wir uns schon auf die 5 Monate beziehen dann verbleiben ihm auch 5 mal 50 EUR = 250 EUR. Davon die Hälfte = 125 EUR. Den Betrag muss er nicht abdrücken
DoganJa das ist eben Jura. Immer schoen den dreck beim anderen suchen.
Ich glaube, ihr denkt hier aneinander vorbei. Der Obdachlose muss jeden Monat 57 € Schulden zahlen. Er hat monatlich 50 € Rest. Das Bußgeld beträgt allerdings einmalig 25 €. Er muss zwar von einem monatlichen Rest von 50 € an sich die Hälfte bezahlen, wenn man es allerdings auf die Raten aufteilt, so zahlt er monatlich eben nur (für fünf Monate) die fünf Euro Rate, also monatlich 1/10 der 50 €. Im Artikel wurde die Einmalzahlung mit den monatlichen Beträgen verwurschtelt, so dass das hier wohl zu Verwirrungen gekommen ist. Einen Fail kann ich also nicht wirklich attestieren.
pro_formaPS: Ich bin kein Mathe-Genie.
Er muss 5 monate lang je 5€ zahlen. Was ist da so schwer zu begreifen. Bei 50 € die er im
Monat nach Abzug der laufenden schulden zur Verfügung hat, bleiben ihm 45€.
Setzt das in einen quotientengleichen Dreisatz:
50 = 100%
45 = x%
45x100/50= 90
X=90%
Also hat Max recht, denn 90% sind nicht die hälfte, das sind nämlich 50%.
Ich finde es erschreckend überhaupt die mathematischen Zusammenhänge erkläre zu müssen! Armes Deutschland!
Max U.also ich find bescheuert das er vor den bzw.die richter musste. soll doch die frau staatsanwältin sich freuen das er sie so attraktiv fand und angesprochen hat. sie könnte sich also im grunde geschmeichelt fühlen. und was macht die gute dame, zerrt ihn wegen sowas vor den kadi. finde ich unglaublich.
sowas kann auch nur einer einfallen die anscheinend sonst nichts zu tun hat und noch nichts von überlastung der gerichte gehört hat. sollte sich lieber darum kümmern das drogendealer und anderes gesindel, das schon ein oder zwei stunden nach der verhaftung wieder auf freien fuss kommen verurteilt werden und ordentlich bestraft werden. ich kann über die dame nur den kopf schütteln. hier ging es wohl um persönliche eitelkeiten der dame.... echt kaum zu glauben so eine posse :-(
Sie "müssen" gar nichts.
Eine unglaubliche Erfahrung, Juristen beim Rechnen "zuzuschauen". Herzlichen Dank dafür!
GastingenieurIch bin mir nicht sicher, ob das Urteil korrekt ist. Kennt hier zufällig jemand die gegenständliche Sperrbezirksverordnung? In Dortmund gab es mal einen ähnlichen Fall, in dem der potentielle Freier eine Ordnungsbeamtin in Zivil einschlägig ansprach. Das Bußgeld wurde später aufgehoben, weil die VO nicht auch den Versuch als OWi ahndete und ich will hoffen, dass es auch vorliegend nur der untaugliche Versuch war, die StAin als Prostituierte anzuwerben.
JuristHier haben beide Fraktionen Recht. Im Artikel steht, dass der Obdachlose 50% seines monaltichen "Nettos" aufwenden müsse. Das ist insofern richtig, als dass bei der Bemessung der Höhe einer Geldbuße oder oder -strafe immer das monatlich zur Verfügung stehende Einkommen zugrundegelegt wird. Und 50% von 50 € sind nunmal 25 €. Da er diesen Betrag jedoch nicht auf einmal zahlen kann, wurde eine Ratenzahlung vereinbart. Selbstverständlich sind so betrachtet je Monat nur 10% seines "Einkommens" fällig. :-)
Iudex non calculat...Endlich einer, der das verstanden und auch richtig erklärt hat. Note 1!
Für Nichtjuristen schlecht formuliert, dieser Beitrag. Das rettet den Max.
Ver.teidigerNaja, si ewar Staatsanwältin. Bei einer Rechtsanwältin hätte es einen Freispruch gegeben. Denn bekanntermaßen müssen Rechtsanwälte und Prostituierte im "Vorhineine" bezahlt werden und müssen im Gegenzug mitunter widerwärtige Dinge machen.
Atze@werner broesel
alexUnd ich finde es bescheuert, dass Frauen sich von jeder männlichen Aufmerksamkeit immer so geehrt fühlen sollen. Der Mann hat sie bedrängt und erst aufgehört, als ein Ordnungsdienstmitarbeiter dazwischengegangen ist - was soll daran so toll sein?! Wenn eine Ablehnung nicht akzeptiert wird, ist es keineswegs unangemessen, hier auch weitere Schritte zu unternehmen.
Traurig ist hier allein das Geschlechterbild des Kommentators, das Grenzüberschreitungen keinerlei Wert beimisst. Sollen die Staatsanwälte sich doch um wichtigere Sachen kümmern, wenn einmal in seine Rechtsphäre eingegriffen wird, er kann sich ja geehrt fühlen, dass sich überhaupt jemand die Mühe gemacht hat, sich mit ihm abzugeben, die ordnungs- oder strafrechtliche Relevanz ist dann auch egal.
Aber wenn es Probleme wegen Prostitution gibt, dann wird die Schuld immer hübsch auf den Prostituierten abgeladen, statt mal richtigerweise die Männer anzugehen, die einfach nicht kapieren, dass ihnen eben nicht alle Frauen für Geld zur Verfügung stehen wollen.
@werner broesel:Du hast so richtig Ahnung von der Sache, oder? Dein Kommentar dazu ist einer, über den mal eigentlich hinwegsehen sollte, aber er ist schon wieder so bescheuert,dass man es nicht kann!!
Warst du denn in der Situation dabei? Hast du seine Sprüche gehört, musstest du dich mit ihm abgeben? Und vor allem :Wieso sollte man sich über solche "Komplimente" auch noch freuen?
Entschuldige,aber wo lebst du? ???
Ich Fall vom Stuhl!
HiasEin kurzer Artikel und ein paar Kommentare schon sind alle Vorurteile gegen Juristinnen und Juristen in wenigen Worten eindrucksvoll bestätigt.
Erzähl,ich bin gespannt. ....
Keine Bange, gefühlte 99 % der Kommentatoren auf dieser Website sind meinem Eindruck nach keine Juristen (was ich daraus schließe, dass die meisten Kommentare zu anderen Artikeln fast vollständig entweder aus Juristenbashing oder aus laienhaften Besinnungsaufsätzen von "Das wollte ich mal gesagt haben"-Bürgern bestehen, Lamento über den bösen Rechtsstaat usw., das übliche).