Dreist, frech, schmuddelig: 7 Hammer Fälle

27.01.2017

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Zurück ins Gefängnis: Indirekte Beleidigung über Facebook

Einen 35-Jährigen, der sich vermeintlich clever anstellte und über Facebook indirekt das Kontaktverbot zu seiner Ex-Frau umgehen wollte, schickte das OLG Hamm wegen Verstoßes gegen seine Bewährungsauflagen zurück ins Gefängnis. Der Mann, dessen bereits teilweise verbüßte Haftstrafe unter der Auflage des Kontaktverbots ausgesetzt wurde, postete auf seinem eigenen Facebook-Profil beleidigende Einträge über seine Verflossene und hoffte, dass diese über Freunde und Bekannte schon davon Wind bekommen würde.

Die Hammer Richter sahen darin nicht nur den Versuch, Kontakt zu seiner Ex-Frau aufzunehmen. Vielmehr werteten sie seine Einträge auch als eindeutiges Zeichen dafür, dass der Partnerschaftskonflikt für ihn noch immer nicht aufgearbeitet war – besonders heikel, da er immerhin wegen versuchten Totschlags an seiner Ex verurteilt worden war.

Zitiervorschlag

Dreist, frech, schmuddelig: 7 Hammer Fälle . In: Legal Tribune Online, 27.01.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21914/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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