Dreist, frech, schmuddelig: 7 Hammer Fälle

27.01.2017

© dozornaya - Fotolia.com

"Hengstischer" Ausbruch: Wallach verletzt 150.000-Euro-Stute

Nur weil ein Hengst kastriert wurde, heißt das nicht, dass man bedenkenlos eine Stute in seiner Nähe weiden lassen sollte. So sah es jedenfalls die zuständige Kammer des OLG, die die Schadensersatzklage eines Pferdepensionswirts ablehnte.

Der Mann klagte gegen eine Frau, die auf seinem Hof eine Unterkunft für ihren Wallach angemietet hatte. In einem "hengstischen" Ausbruch, so der Pferdewirt, habe der Wallach Zäune durchbrochen und andere erhebliche Hindernisse hinter sich gelassen, um das talentierte Springpferd des Wirts, eine 150.000 Euro teure Stute, mit den Vorderhufen zu besteigen. Für die schweren Verletzungen seiner Stute verlangte er Schadensersatz.

Nach einem Hormontest schloss das Gericht mit hoher Wahrscheinlichkeit aus, dass der Wallach aus sexuellem Trieb versucht hat, zur Stute zu gelangen. Doch selbst wenn, so könne dahinstehen, ob die Stute durch den Ausbruch verletzt worden sei, befanden die Richter. Denn in Anbetracht der erkennbaren Unruhe des Wallachs sei nicht ausgeschlossen, dass der Mann selbst in der Pflicht gewesen wäre, die notwendigen Schutzvorkehrungen zu treffen, bevor er die beiden miteinander unbekannten Tiere zusammenführte.

Zitiervorschlag

Dreist, frech, schmuddelig: 7 Hammer Fälle . In: Legal Tribune Online, 27.01.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21914/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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