Warth & Klein Grant Thornton: Zusam­men­schluss mit Nach­mann Rechts­an­wälte

20.07.2018

Die Warth & Klein Grant Thornton Rechtsanwaltsgesellschaft und die Münchner Kanzlei Nachmann wollen zum 1. August fusionieren.

Die Münchner Sozietät Nachmann Rechtsanwälte wurde im Jahr 2000 von Josef Nachmann gegründet, sie betreut vor allem wirtschafts- und immobilienrechtliche Mandate. 2003 kam eine Insolvenzverwaltung hinzu, die unter anderem die Insolvenz der Falk-Immobilienfonds-Gruppe abwickelt. Für Nachmann Rechtsanwälte arbeiten nach Kanzleiangaben rund 15 Berufsträger.

Die Warth & Klein Grant Thornton Rechtsanwaltsgesellschaft ist Teil der gleichnamigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Geschäftsführer der Rechtsanwaltsgesellschaft sind Stefan Rau und Dr. Stefan Kusterer, wobei Kusterer auch den Standort Münchnen leitet. Josef Nachmann wird zum 1. August als Senior Partner bei Warth & Klein Grant Thornton eintreten.

Der CEO der Gesellschaft Joachim Riese sieht in der Fusion mit Nachmann Rechtsanwälte eine Win-Win-Situation und bezeichnet sie als einen "Zusammenschluss auf Augenhöhe". Die Sozietäten werden künftig als Warth & Klein Grant Thornton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH firmieren.

Für Josef Nachmann wiederum ist der Zusammenschluss eine Würdigung seines Lebenswerkes: "Wir werden Teil einer Full-Service Wirtschaftskanzlei mit deutlichem Mehrwert auch für unsere bestehenden Mandanten", sagt er.

Bereits vor einigen Jahren gab es Fusionspläne bei Nachmann Rechtsanwälte; die Sozietät wollte sich damals GvW Graf von Westphalen anschließen. Der Zusammenschluss war bereits schriftlich vereinbart worden und sollte zum Juli 2012 vollzogen werden. Anfang Juni 2012 sagte die Kanzlei um Josef Nachmann den Beitritt jedoch kurzfristig ab.

ah/LTO-Redaktion

Beteiligte Kanzleien

Zitiervorschlag

Warth & Klein Grant Thornton: Zusammenschluss mit Nachmann Rechtsanwälte . In: Legal Tribune Online, 20.07.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29887/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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