Noerr: Rechts­form­wechsel wegen Brexit

30.12.2020

Noerr wechselt die Rechtsform und berät ab dem 31. Dezember als Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung. Mit dem Brexit ist die LLP mit Verwaltungssitz in Deutschland nicht mehr anerkannt.

Die Kanzlei, die bisher als Limited Liability Partnership (LLP) nach englischem Recht firmiert, sieht sich zu diesem Schritt veranlasst, weil nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union und dem Ablauf der Übergangsphase am 31.Dezember die Anerkennung der englischen LLP mit deutschem Verwaltungssitz als Rechtsform im Inland entfällt, teilte Noerr mit.

"Wir würden es begrüßen, wenn der Gesetzgeber die heutige Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung zu einer deutschen LLP ausbauen würde, die es bisher nicht gibt", sagte Co-Sprecher Dr. Alexander Ritvay.

Zwar solle die kommende Reform des Personengesellschaftsrechts die GmbH & Co. KG für die Anwaltschaft öffnen, was positiv sei. "Aber für partnerschaftliche Strukturen wäre eine deutsche LLP besser geeignet. Sie würde dazu beitragen, ein einheitliches Wettbewerbsumfeld auch bei den Rechtsformen für Anwaltsgesellschaften innerhalb Europas und Großbritanniens zu schaffen und die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Anwaltskanzleien auch international zu sichern", so Ritvay.

tap/LTO-Redaktion

 

Zitiervorschlag

Noerr: Rechtsformwechsel wegen Brexit . In: Legal Tribune Online, 30.12.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43864/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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