Wie man den perfekten Kanzlei-Namen findet: "Wer Technik-Startups beraten will, sollte sich nicht Steinzeit Rechtsanwälte nennen"

von Dr. Anja Hall

09.10.2014

2/2: "Manchmal wäre ein neuer Name sicherlich ratsam"

LTO: Es gibt auch Kanzleinamen, die ständig verwechselt werden. So gibt es seit der Abspaltung eines Teils der Partnerschaft die Kanzleien Graf von Westphalen und Friedrich Graf von Westphalen & Partner. Wie wirkt so etwas auf Außenstehende?

Kohlmeier: Ein gut eingeführter Name sollte nicht ohne Weiteres aufgegeben werden. Im Gegenteil, die Bekanntheit des Namens gerade im Dienstleistungsbereich ist essentiell. Es ist daher mehr als verständlich, dass alle ehemaligen Partner versuchen, sich ein Stück des Kuchens, den man einmal zusammen gebacken hat, zu sichern. So ist die Anlehnung an den früheren Namen bei Abspaltungen aus Sicht der agierenden Personen verständlich. Umgekehrt geben vor allem die eigentlich namensgebenden Partner natürlich nicht freiwillig ihren eingeführten Namen her.

Nicht immer finden sich dazu im Sozietätsvertrag klare Regelungen, sodass es in der Tat eine gute Frage ist, wie es auf einen Außenstehenden wirkt, wenn nur Teile des ehemaligen Namens in etwas abgeänderter Form fortbestehen. Eine relativ große Ähnlichkeit wie in Ihrem Beispiel bei Graf von Westphalen führt beim Empfänger eindeutig zur Verwirrung.

Diejenigen, die die Ursprungskanzlei nach einer Abspaltung weiterführen, sollten sich sehr gut überlegen, ob die ohnehin unvermeidliche Investition in Marketing und Kommunikation nicht besser gleich in einen neuen Namen getätigt werden sollte. Denn mit den richtigen Mitteln lassen sich exzellente Angebote auch unter einem anderen Namen weiterführen. Langfristig gesehen baut man sich so gleich eine neue und unabhängige Kanzlei und Marke auf. Das wäre in vielen Fällen sicherlich ratsam.

LTO: Welche Aspekte sind wichtig, wenn man einen Namen sucht?

Kohlmeier: Die Namenfindung ist ein Prozess, der viele einzelne Stationen durchläuft. Zunächst müssen die Strategie der Kanzlei, ihre Identität und Markenkern klar definiert werden. Erst danach geht es an die Such nach einem Namen, der auf dem Markenkern basiert. Im Findungsprozess muss beispielsweise auf Punkte wie Unverwechselbarkeit, Einprägsamkeit, Emotionalität, Internationalität, oder auf die Prüfung etwaiger Missverständnisse in anderen Sprachen eingegangen werden.

"Wer einen guten Namen gefunden hat, sollte ihn eintragen lassen"

LTO: Können Sie das an einem Beispiel veranschaulichen?

Kohlmeier: Wenn ich zukünftig Rechtsberatung im Umfeld von Technik-Startups anbieten will, sollte ich vielleicht nicht unbedingt den Namen "Steinzeit Rechtsanwälte” wählen, sondern mich eher auf die künftige Mandantschaft einstellen. Hier wäre dann ein Name ratsam, der vielleicht etwas visionärer oder technischer klingt und zudem international einsetzbar ist, weil moderne Technik und IT natürlich immer auch grenzüberschreitende Angebote enthalten.

LTO: Gibt es rechtliche Aspekte, die zu beachten sind?

Kohlmeier: Als namensführender Einzelanwalt gibt es kaum Hindernisse, in Partnerschaften hingegen ist eine klare Regelung über den Umgang mit dem Sozietätsnamen wichtig. Dann kommt es später nicht so leicht zu der Art von Unstimmigkeiten, über die wir gesprochen haben.

Ein neuer Kanzleiname sollte einer gründlichen Identitäts- und Ähnlichkeitsüberprüfung unterzogen werden, und zwar sowohl mit Blick auf das Handels-, als auch auf das Markenregister.

Bei einem Kunstnamen bietet es sich natürlich auch an, eine entsprechende Eintragung der Marke in das Markenregister des DPMA oder auf europäischer Ebene vornehmen zu lassen. Auch hier sind Identitäts- und Ähnlichkeitsprüfungen in den jeweiligen Klassifizierungen unumgänglich, und es empfiehlt sich dringend, den Prozess mit Unterstützung eines erfahrenen Markenrechtlers durchzuführen.

Die Eintragung der Marke ist natürlich nicht verpflichtend. Wenn ich aber schon einen besonderen Namen gefunden habe, der mir und den Interessen meiner Kanzlei entspricht, spricht auch nichts dagegen, mir das Recht an der Verwendung des Namens entsprechend schützen zu lassen.

Die Rechtsanwältin und Mediadesignerin Astrid Kohlmeier ist seit über 15 Jahren auf die Themen Marketing, Kommunikation und Namensfindung spezialisiert und entwickelt medienübergreifende Kommunikationsstrategien für Kanzleien und Unternehmen.

Das Interview führte Anja Hall.

Zitiervorschlag

Anja Hall, Wie man den perfekten Kanzlei-Namen findet: "Wer Technik-Startups beraten will, sollte sich nicht Steinzeit Rechtsanwälte nennen" . In: Legal Tribune Online, 09.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13421/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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