Allen & Overy / Ihrig & Anderson / Rechtsabteilung Evonik: Evonik gewinnt Degussa-Spruch­ver­fahren

24.09.2019

Nach 13 Jahren endet eines der wirtschaftlich wichtigsten Spruchverfahren der letzten Jahre: Evonik muss die Barabfindung für die Degussa-Aktionäre nicht erhöhen, hat das OLG Düsseldorf entschieden.

Degussa war ein börsennotiertes Spezialchemieunternehmen, das die RAG, damals Rechtvorgängerin der Evonik, im Jahr 2004 mehrheitlich von Eon übernommen hatte. Die vollständige Übernahme erfolgte durch einen Squeeze-out im Jahr 2006. Seither gehört Degussa vollständig zu dem Spezialchemieunternehmen Evonik.

Der Börsenwert der Degussa betrug zum Zeitpunkt des Squeeze-out im Jahr 2006 rund neun Milliarden Euro. Die Barabfindung war ursprünglich auf 42,66 Euro je Aktie festgelegt, später über einen Teilvergleich auf 45,11 Euro je Aktie.

Knapp 100 ehemalige Minderheitsaktionäre beantragten nach der Übertragung ihrer Aktien an Evonik bei dem Landesgericht (LG) Düsseldorf die gerichtliche Erhöhung der Barabfindung. Diesen Anträgen entsprach das LG mit einer Entscheidung im Jahr 2017 (31 O 89/06) und erhöhte die Abfindung auf 52,75 Euro. Damit stand ein Unternehmenswert von nahezu elf Milliarden Euro und eine Nachzahlung an den ehemaligen Streubesitz von insgesamt mehr als 100 Millionen Euro im Raum.

Evonik legte daraufhin Beschwerde ein, und das OLG Düsseldorf gab dem Unternehmen recht. Es hat sämtliche Anträge auf Erhöhung der Barabfindung abgewiesen (Beschl. v. 05.09.2019; Az. I-26 W 8/17 AktE).

Das OLG Düsseldorf habe dabei insbesondere Einwände verworfen, die sich gegen den im Rahmen der Bewertung angesetzten Risikozuschlag und dort den Ansatz des Beta-Faktors richteten, heißt es bei Allen & Overy. Die Kanzlei hat Evonik im Spruchverfahren gemeinsam mit der Mannheimer Sozietät Ihrig & Anderson, der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft I-Advise und Inhousejuristen des Unternehmens begleitet.

ah/LTO-Redaktion

Beteiligte Kanzleien

Beteiligte Personen

Allen & Overy für Evonik Industries AG:

Dr. Jonas Wittgens, Corporate, Counsel, Hamburg

 

Ihrig & Anderson für Evonik Industries AG (laut Marktinformationen):

Prof. Dr. Hans-Christoph Ihrig, Corporate, Mannheim

 

I-Advise für Evonik Industries AG (laut Marktinformationen):

Dr. Jochen Beumer, Düsseldorf

 

Evonik Industries AG Inhouse (laut Marktinformationen):

Dr. Dirk Büscher, Recht & Compliance Konzern

 

Gemeinsamer Vertreter der Minderheitsaktionäre:

Folker Künzel, Düsseldorf

Zitiervorschlag

Allen & Overy / Ihrig & Anderson / Rechtsabteilung Evonik: Evonik gewinnt Degussa-Spruchverfahren . In: Legal Tribune Online, 24.09.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/37793/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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