Schlussanträge im Streit um Disziplinarkammer: Gene­ral­an­walt sieht Gefahr für Unab­hän­gig­keit der pol­ni­schen Justiz

06.05.2021

Nach Ansicht des EuGH-Generalanwalts gefährden die Disziplinarregelungen für Richterinnen und Richter in Polen die Unabhängigkeit der Justiz. Die Regelungen seien unionsrechtswidrig, so die Schlussanträge.

Die Disziplinarkammer des Obersten Gerichts in Polen gefährdet nach Ansicht eines Gutachters des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) die Unabhängigkeit von Richterinnen und Richtern. Auch sei die Kammer selbst nicht hinreichend unabhängig und verstoße deshalb gegen EU-Recht, befand Generalanwalt Evgeni Tanchev am Donnerstag in Luxemburg (Rechtssache C-791/19). Schon allein die Möglichkeit, dass Richterinnen und Richter wegen des Inhalts ihrer Gerichtsentscheidungen mit Disziplinarverfahren oder -maßnahmen überzogen werden könnten, habe zweifellos "abschreckende Wirkung", so der Generalanwalt. Dies sei mit dem Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit nicht vereinbar.

Der EuGH hatte bereits im April 2020 im Rahmen eines Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass die 2018 gegründete Disziplinarkammer ihre Arbeit bis zu einem endgültigen Urteil aussetzen muss. Allein die Gefahr, dass eine möglicherweise nicht ausreichend unabhängige Kammer Disziplinarverfahren gegen Richter prüfe, könne die Unabhängigkeit der betroffenen Richter beeinträchtigen. Nach dem Gutachten dürfte das Urteil innerhalb der kommenden Monate fallen. Häufig folgt der EuGH den Generalanwälten, gebunden ist er an diese Einschätzung jedoch nicht. Geklagt hatte die EU-Kommission, die in der Staatengemeinschaft die Einhaltung von EU-Recht überwacht.

Kammer kann Immunität der Richter aufheben

Trotz des noch ausstehenden Urteils kündigte die Brüsseler Behörde Ende März schließlich an, Polen wegen der Disziplinarkammer erneut vor dem EuGH zu verklagen. Sie kritisierte, dass die Kammer ungeachtet der einstweiligen Verfügung vom vergangenem Jahr weiter Entscheidungen treffe, die sich direkt auf die Berufsausübung von Richtern auswirken. So könne sie die Immunität von Richtern aufheben - mit dem Ziel, sie strafrechtlich zu belangen. Auch seien Fragen des Arbeitsrechts und der sozialen Sicherheit betroffen.

Um keine Zeit zu verlieren, rief die Kommission das höchste EU-Gericht zudem dazu auf, vor einem endgültigen Urteil bereits vorläufige Maßnahmen zu verhängen. In Zusammenhang mit diesem Verfahren hat der EuGH noch keine Entscheidung getroffen.

Die nationalkonservative PiS-Regierung in Warschau baut das Justizwesen Polens seit Jahren ungeachtet internationaler Kritik um und setzt Richter damit unter Druck. Die EU-Kommission klagte schon mehrfach gegen die Reformen; zum Teil wurden sie vom EuGH gekippt.  

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Schlussanträge im Streit um Disziplinarkammer: Generalanwalt sieht Gefahr für Unabhängigkeit der polnischen Justiz . In: Legal Tribune Online, 06.05.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44897/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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