LG Stuttgart in Not: Diesel-Kla­­ge­welle gegen Daimler

29.07.2019

Noch immer liegen stapelweise Dieselverfahren gegen VW auf den Schreibtischen der Stuttgarter Richter, jetzt kommen massenhaft Klagen gegen Daimler hinzu. Diese Aufgabe könne das LG nicht ohne Verstärkung bewältigen, so dessen Präsident.

Am Sitz des Daimler-Konzerns in Stuttgart sieht sich das Landgericht (LG) mit einer Welle von Dieselklagen gegen den Autobauer konfrontiert. Allein im ersten Halbjahr 2019 gingen mehr als 1.100 neue Verfahren ein, wie Gerichtspräsident Andreas Singer am Montag sagte. "Nach der Klagewelle gegen Volkswagen setzt jetzt eine Klagewelle gegen Daimler ein", sagte er. Welches Ausmaß die annehmen werde, sei noch nicht absehbar. "Aber klar ist, dass wir für eine auf Jahre angelegte strukturelle Mehrbelastung dringend Verstärkung brauchen", sagte Singer. Die Zivilrichter hätten im Vergleich zum ersten Halbjahr 2018 fast 30 Prozent mehr Klagen auf den Tisch bekommen. Das sei selbst mit Nacht- und Wochenendarbeit nicht zu schaffen.

Als Gerichtsstand gilt nach § 13 Zivilprozessordnung (ZPO) bei unerlaubten Handlungen allgemein der Ort, an dem das Unternehmen seinen Sitz hat. Das bedeute zwar nicht, dass ausnahmslos alle Klagen tatsächlich beim LG Stuttgart eingereicht werden müssten, erläuterte Singer. Je nach Fallkonstellation können auch der Ort der schädigenden Handlung oder des Schadeneintritts als besonderer Gerichtsstands gem. § 32 ZPO in Frage kommen. Stuttgart, betonte er, dürfte wie Braunschweig im Fall VW aber die übergroße Mehrheit abbekommen. Dort waren, obwohl das LG dafür nicht primär zuständig ist, im vergangenen Jahr mehr als 1.500 Klagen gegen den VW-Konzern eingegangen. In diesem Jahr sind es bislang immerhin noch rund 300.

Gerichtspräsident: Daimler-Verfahren sind komplexer

Rund 800 der 1.100 gegen Daimler gerichteten Klagen betreffen Schadenersatzforderungen und den Vorwurf, in Mercedes-Autos sei eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet worden - was der Konzern bestreitet. Die Verfahren seien gerade im Vergleich zu VW deutlich komplexer, sagte Singer. In den VW-Fällen sei unstreitig, dass in den Motoren eine sogenannte Prüfstandserkennung eingebaut wurde. "Hingegen ist in den Daimler-Verfahren in der Regel der gesamte Prozessstoff streitig", sagte Singer. Deswegen habe sich auch noch keine grundsätzliche Linie in den Entscheidungen herausgebildet.

Anders bei den übrigen 300 Verfahren: Darin gehe es um angebliche Fehler in den Widerrufsregeln von Autokredit- oder Leasingverträgen - und überwiegend würden diese Klagen abgewiesen. Egal, gegen was sich die Klage letztlich richte: Hinter den meisten stecke das Ziel, das Diesel-Auto angesichts schon bestehender oder drohender Fahrverbote ohne finanzielle Einbußen zurückgeben zu können, sagte Singer.

Sorge vor zusätzlicher Klagewelle

Daimler betonte, man nehme Kundenklagen grundsätzlich ernst. "Allerdings setzen wir uns auch zur Wehr, wenn gegen uns unbegründete Ansprüche geltend gemacht werden", teilte ein Sprecher mit. Mit wie vielen Klagen sich Daimler insgesamt auch an anderen Gerichten konfrontiert sieht, wollte er nicht sagen. Bisher seien 215 Klagen abgewiesen worden. Gegen 16, denen stattgegeben worden sei, gehe der Konzern in der nächsten Instanz vor. Auf Ebene der Oberlandesgerichte (OLG) habe es bisher nur Entscheidungen zu Gunsten von Daimler gegeben.

Singer sagte, er sehe mit Blick auf die Arbeitsbelastung mit Sorge, dass Anwaltskanzleien und Prozessfinanzierer eine Welle mit tausenden weiteren Klagen angekündigt hätten. Er skizzierte eine regelrechte Prozessindustrie im Zusammenhang mit dem Dieselskandal. Klageschriften seien erkennbar aus Textbausteinen zusammengestellt, an manchen Tagen reihe sich Verhandlungstermin an Verhandlungstermin und Anwalt und Mandant lernten sich oft erst zwei Minuten vorher auf dem Flur kennen. Eine solche Entwicklung habe es bisher so noch nicht gegeben.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Stuttgart in Not: Diesel-Kla­ge­welle gegen Daimler . In: Legal Tribune Online, 29.07.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36743/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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