Wechsel des Dienstleisters: beA ab Freitag nicht nutzbar

09.06.2020

Das Anwaltspostfach beA wird ab kommenden Freitag vorübergehend down sein, teilt die BRAK mit. Grund ist der Wechsel vom bisherigen Dienstleister Atos zu Wesroc. Ab Montag soll alles wieder funktionieren.

Bereits seit vergangenem Jahr ist klar, dass die Entwicklerfirma Atos nicht Betreiber des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) bleibt. Nun informierte die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) darüber, dass für die Umstellung auf den neuen Dienstleister Wesroc die beA-Systeme am Freitag, den 12. Juni 2020 um 12 Uhr heruntergefahren werden.

Laut einer kurzen Mitteilung auf der BRAK-Website wird das beA-System einschließlich des Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnisses (BRAV) in diesem Zeitraum nicht erreichbar sein. Ab Montagmorgen, den 15. Juni 2020 um 8 Uhr, soll das beA planmäßig wieder zur Verfügung stehen. Die BRAK bittet Rechtsanwälte, die vorübergehende Downtime bei ihren Planungen zu berücksichtigen.

Hinter der Wesroc GbR verbirgt sich eine Gesellschaft aus den Unternehmen Westernacher Solutions GmbH und Rockenstein AG, die den Zuschlag für den Betrieb des beA erhalten hatten, nachdem der Vertrag mit Atos ausgelaufen war.

mam/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Wechsel des Dienstleisters: beA ab Freitag nicht nutzbar . In: Legal Tribune Online, 09.06.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41855/ (abgerufen am: 18.03.2024 )

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