Der Weihnachtsmann und Coca Cola: Wer hat's erfunden?

2/2: Urheberrechtliche Gedanken zum Weihnachtsmann

Aber wer ist eigentlich grundsätzlich der Urheber einer solch fiktiven Figur? Mal angenommen, der Verfasser des Gedichts sei bekannt und er hätte in seinem Gedicht alle wesentlichen Merkmale des aktuell wieder omnipräsenten Weihnachtsmanns aufgegriffen, dann wäre dieser wohl seine geistige Schöpfung. Und der Schreiber des lyrischen Werks wäre damit der Urheber des Weihnachtsmanns.

Nach den Vorgaben des Bundesgerichtshofs sind fiktive literarische Figuren immer dann urheberrechtlich geschützt, wenn ihr Schöpfer sie sowohl in Bezug auf ihr Äußeres als auch hinsichtlich ihrer Eigenschaften, Charakterzüge, Fähigkeiten und Verhaltensweisen ausreichend konkretisiert hat und sie dadurch eine schützenswerte Eigenart innehaben (BGH, Urt. v. 17.07.02013, Az. I ZR 52/12).

Die Figur muss also der Phantasie des Urhebers entsprungen sowie ausreichend individuell sein  und auch außerhalb der konkreten Geschichte eine charakteristische und unverwechselbare Persönlichkeit aufweisen, wie das Landgericht Köln bereits erstinstanzlich in dem vom Bundesgerichtshof später entschiedenen Rechtsstreit treffend festgestellt hatte (LG Köln, Urt. v. 10. August 2011, Az. 28 O 117/11; bestätigt auch zweitinstanzlich vom Oberlandesgericht Köln, Urt. vom 24. Februar 2012, Az. 6 U 176/11).

Und worum es Weihnachten wirklich geht

Dann könnte die graphische Umsetzung der literarischen oder lyrischen Weihnachtsmann-Vorlage womöglich sogar Urheberrechte verletzen. Nach den Vorgaben des BGH kann ein Urheberrechtsschutz der geschaffenen Weihnachtsmannfigur nämlich gerade auch außerhalb der eigentlich geschützten Geschichte als urheberrechtlich geschütztes Sprachwerk bestehen. Dabei kommt es aber immer auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an.

In einer weihnachtlichen Urheberrechtsauseinandersetzung wäre also zu prüfen, inwieweit Coca Cola die tatsächlichen literarischen Vorgaben in der konkreten Umsetzung übernommen hat. Aber es gibt ja gar keine weihnachtliche Urheberrechtsauseinandersetzung. Schließlich ist Weihnachten das Fest der Liebe. Und da ist es letztlich wohl das Beste, dass sich die genauen Umstände des Einzelfalls weder in Bezug auf das Gedicht aus dem Jahr 1823 noch im Hinblick auf die Erzählvariante der Coca Cola Company klären lassen.

Der Autor Dr. Niklas Haberkamm, LL.M. oec. ist Partner der Kanzlei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum in Köln. Er ist spezialisiert auf das Urheber-  und das Medienrecht, dort insbesondere auf das Reputationsmanagement sowie den Schutz des Persönlichkeitsrechts.

Zitiervorschlag

Niklas Haberkamm, Der Weihnachtsmann und Coca Cola: Wer hat's erfunden? . In: Legal Tribune Online, 23.12.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14192/ (abgerufen am: 18.03.2024 )

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