Wulff-Trennung: Was vom Glamour übrig bleibt

Christian Wulff ist wieder gescheitert. Knapp fünf Jahre nach der Scheidung von seiner ersten Frau Christiane und der Hochzeit mit Bettina Körner ist der ehemalige Bundespräsident ausgezogen. Das High Society-Paar hat schon begonnen, Rechtliches zu regeln. Was aus den Kindern wird und ob die 39-Jährige nun etwas vom Ehrensold bekommt, erklären Pia Lorenz und Herbert Grziwotz.

Ihre Beziehung war von Beginn an öffentlich, glamourös und umstritten. Nicht nur Medien spekulierten, ob es Fluch oder Segen war, dass nicht zuletzt die große Blondine dafür gesorgt haben dürfte, dass der als eher bieder bekannte Christian Wulff sich zunehmend im Rampenlicht wiederfand. Der ehemalige niedersächsische Ministerpräsident und die 14 Jahre jüngere schöne PR-Frau mit der Tätowierung boten für deutsche Verhältnisse ungewohnt viel Glamour.

Seine Trennung und Scheidung nach 18 Jahren Ehe mit der ersten Frau, die Karriere von Niedersachsen nach Berlin und der unaufhaltsame Fall: Seine undurchsichtigen finanziellen Verbindungen zu Freunden, Mitarbeitern und Bekannten, gegen die teilweise ihrerseits ermittelt wurde, sein Anruf bei der Bildzeitung, um Veröffentlichungen zu verhindern, der staatsanwaltliche Antrag auf Aufhebung seiner Immunität und schließlich sein Rücktritt beschäftigten die Republik ebenso sehr wie die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, die nur teilweise mittlerweile eingestellt sind. Erstmals musste das Land sich anschließend fragen, ob ein Ehrensold auch nach nicht einmal zwei Jahren als Bundespräsident und mit derart unschönem Abgang angemessen ist.

Und wer bis dahin von den Internet-Gerüchten nichts gewusst hatte, Bettina Wulff habe vor ihrer Ehe mit dem 53-Jährigen* etwas mit dem Rotlichtmilieu zu tun gehabt, erfuhr es spätestens durch ihre Klage gegen Google. Pünktlich vor Erscheinen ihres Buches "Jenseits des Protokolls" reichte sie Klage ein, um den Suchmaschinenanbieter zu verpflichten, im Zusammenhang mit ihrem Namen Begriffe wie "Prostituierte" als Suchbegriff zu löschen.

Knapp ein Jahr nach dem Rücktritt des gebürtigen Osnabrückers und nur wenige Tage nach dem Ehe-Aus von Sylvie und Rafael van der Vaart ist nun auch das High Society-Paar Christian und Bettina Wulff Geschichte. Der 53-Jährige ist bereits aus dem Haus in Großburgwedel ausgezogen, die beiden haben eine Trennungsvereinbarung unterzeichnet. Um den Sohn Linus wolle man sich weiterhin gemeinsam kümmern, heißt es.

Die Kinder: Besuchsrechte für Linus, vielleicht auch für Leander

Die Wulffs sind kein Einzelfall. Immer mehr Beziehungen scheitern. Mittlerweile lebt jeder Fünfte in Deutschland als Single. Auch Kinder sind für viele Paare kein Grund mehr, zusammenzubleiben. Nicht zuletzt die Sorge um die im Haushalt des ehemaligen ersten Mannes im Staat lebenden beiden Jungen aber dürfte die ungewohnte Zurückhaltung der gelernten Medienwissenschaftlerin, die als ehemalige Pressereferentin im Umgang mit Öffentlichkeitsarbeit und PR geschult ist, und des Juristen im Umgang mit den Informationen über ihre Trennung erklären.

Die elterliche Sorge für gemeinsame Kinder endet nicht mit der Trennung. Nur auf Antrag eines Elternteils kann das Familiengericht diesem ganz oder teilweise die elterliche Alleinsorge für ein gemeinsames Kind übertragen. Die Wulffs scheinen das nicht zu wollen. In Bezug auf den fünfjährigen Linus soll es nach Informationen der Bildzeitung bei der gemeinsamen Sorge bleiben. Er soll weiterhin in den Kindergarten gehen, den er bislang besuchte und bei Bettina Wulff in dem nahe gelegenen gemeinsamen Haus leben. Sein Vater hat dann ein regelmäßiges Besuchsrecht, das auch Übernachtungen einschließt.

Bettina hat einen weiteren Sohn aus einer früheren Beziehung. Es spricht viel dafür, dass Christian Wulff auch zu ihm seit der Heirat im Jahr 2008 eine enge Bindung aufgebaut hat. Als "andere Bezugsperson" im Sinne des § 1685 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch könnte er daher auch ein Recht auf Umgang mit dem im Jahr 2003 geborenen Leander haben.

Zitiervorschlag

Pia Lorenz und Herbert Grziwotz, Wulff-Trennung: Was vom Glamour übrig bleibt . In: Legal Tribune Online, 08.01.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7924/ (abgerufen am: 26.03.2024 )

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