Die meistgelesenen Artikel der Woche: Pornos wäh­rend der Arbeits­zeit und 1,62 Euro Stun­den­lohn

18.06.2016

Weil die Urteilsabsetzungsfrist nicht eingehalten wurde, hat der BGH ein Mordurteil des LG Köln aufgehoben. Eine "Praktikantin" bekommt eine 50.000 Euro-Nachzahlung und ein Beamter keine Zulage mehr. Das und mehr in den Top 10 der Woche.

10. Weil er Pornos auf dem Dienstrechner schaute: Keine Zulage für Finanzbeamten


An 39 Tagen schaute ein Beamter jeweils mindestens eine Stunde lang Pornos auf seinem Dienstrechner. Dafür wurde er abgeordnet – und muss zu Recht auf seine Funktionszulage verzichten, entschied das BVerwG.

9. Ehepaar Jauch unterliegt vor dem EGMR: Bunte durfte Hochzeitsfotos zeigen


Der EGMR hat Beschwerden von Günther Jauch und seiner Frau als unzulässig abgeschmettert. Das Paar hatte nach der Veröffentlichung von Fotos seiner Hochzeit erfolglos Schadensersatz gefordert.

8. Gebe - höre - urteile: das Deutsche Skatgericht: Die Richter der Überreizten


20 Millionen Deutsche tun es oft und stundenlang: Sie dreschen friedlich Skat. Aber wittert ein Skatbruder Spielbetrug und Regelbruch, ist’s aus mit familiärer Harmonie. Kehrt keine Ruhe ins Kartenhaus ein, hilft der Gang vor's Skat-Gericht.

7. LAG München geht von Arbeitsverhältnis aus: 50.000 Euro Nachzahlung für "Praktikumsvertrag"


Fünfeinhalb Jahre arbeitete eine "Praktikantin" 43 Stunden die Woche für 300 Euro monatlich bei einem Finanzdienstleister. Das entspricht einem Stundenlohn von etwa 1,62 Euro. Nun erhält sie eine dem Mindestlohn angepasste Nachzahlung.

Zitiervorschlag

Die meistgelesenen Artikel der Woche: Pornos während der Arbeitszeit und 1,62 Euro Stundenlohn . In: Legal Tribune Online, 18.06.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19712/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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