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Die meistgelesenen Artikel der Woche: Pornos wäh­rend der Arbeits­zeit und 1,62 Euro Stun­den­lohn

18.06.2016

Top 10

Weil die Urteilsabsetzungsfrist nicht eingehalten wurde, hat der BGH ein Mordurteil des LG Köln aufgehoben. Eine "Praktikantin" bekommt eine 50.000 Euro-Nachzahlung und ein Beamter keine Zulage mehr. Das und mehr in den Top 10 der Woche.

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Beamter schaut Pornos, Bunte zeigt Fotos, Richter urteilt über Skat, 1,62 Euro Stundenlohn

10. Weil er Pornos auf dem Dienstrechner schaute: Keine Zulage für Finanzbeamten


An 39 Tagen schaute ein Beamter jeweils mindestens eine Stunde lang Pornos auf seinem Dienstrechner. Dafür wurde er abgeordnet – und muss zu Recht auf seine Funktionszulage verzichten, entschied das BVerwG.

9. Ehepaar Jauch unterliegt vor dem EGMR: Bunte durfte Hochzeitsfotos zeigen


Der EGMR hat Beschwerden von Günther Jauch und seiner Frau als unzulässig abgeschmettert. Das Paar hatte nach der Veröffentlichung von Fotos seiner Hochzeit erfolglos Schadensersatz gefordert.

8. Gebe - höre - urteile: das Deutsche Skatgericht: Die Richter der Überreizten


20 Millionen Deutsche tun es oft und stundenlang: Sie dreschen friedlich Skat. Aber wittert ein Skatbruder Spielbetrug und Regelbruch, ist’s aus mit familiärer Harmonie. Kehrt keine Ruhe ins Kartenhaus ein, hilft der Gang vor's Skat-Gericht.

7. LAG München geht von Arbeitsverhältnis aus: 50.000 Euro Nachzahlung für "Praktikumsvertrag"


Fünfeinhalb Jahre arbeitete eine "Praktikantin" 43 Stunden die Woche für 300 Euro monatlich bei einem Finanzdienstleister. Das entspricht einem Stundenlohn von etwa 1,62 Euro. Nun erhält sie eine dem Mindestlohn angepasste Nachzahlung.

Lesbische Eltern, Miranda-Formel, Ansprache im Kanzleialltag

6. BGH erkennt südafrikanisches Recht an: Standesamt muss lesbisches Ehepaar als Eltern eintragen


Die südafrikanische Regelung, nach der die Ehefrau einer Mutter mit Geburt Elternteil wird, muss in Deutschland anerkannt werden, entschied der BGH. Ein lesbisches Ehepaar wird nun als Eltern ins Geburtenregister eingetragen.

5. 50 Jahre Miranda-Formel: "Sie haben das Recht zu schweigen..."


Durch US-Krimiserien wurde sie auch hierzulande bekannt: Die Miranda-Formel, nach der eine beschuldigte Person über ihr Recht auf einen Anwalt belehrt wird. Ihre Entstehung ist nicht weniger spannend als die Rolle, die sie im TV spielt.

4. Ansprache im Kanzleialltag: Sag Du zu mir, Frau Meier


Am Tag nach der Kanzleiparty schon mal das angebotene "Du" bereut? Es zurückzunehmen wäre keine souveräne Lösung. Bei einigen Kanzleien würde sich das Thema gar nicht erst stellen.

Verurteilte Hebamme, aufgehobenes Mordurteil, 14-jährige Syrerin wirksam verheiratet

3. BGH bestätigt Verurteilung einer Hebamme: Totschlag durch Unterlassen während "natürlicher Geburt"


Eine Hebamme muss wegen einer risikoreichen Hausgeburt, bei der das Kind gestorben ist, ins Gefängnis. Der BGH bestätigte die Verurteilung der Frau, die trotz Komplikationen ihr Entbindungskonzept einer "natürlichen Geburt" verfolgte.

2. Urteilsabsetzungsfrist nicht eingehalten: BGH hebt Mordurteil des LG Köln auf


Ein Mordprozess muss komplett neu aufgerollt werden. Der BGH hob das Urteil aus 2015 auf, weil die Kölner Kammer sich verrechnet hat.

 

1. OLG Bamberg erkennt Ehe an: 14-jährige Syrerin wirksam verheiratet


Das Jugendamt wird zum Vormund eines 14-jährigen Flüchtlings bestellt. Wo sich das Mündel aufhält, darf es aber nicht entscheiden. Der Grund: Das Mädchen hat bereits in Syrien geheiratet. Und die Ehe ist auch wirksam, entschied das OLG Bamberg.

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Die meistgelesenen Artikel der Woche: Pornos während der Arbeitszeit und 1,62 Euro Stundenlohn . In: Legal Tribune Online, 18.06.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19712/ (abgerufen am: 25.03.2023 )

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