Nachdem der Palandt Palandt bleibt: Wer war eigentlich Otto Liebmann?

© Martin Rath
2/2: Abruptes Ende einer steilen Karriere
Die DJZ wurde fortan von Carl Schmitt ("Der Führer schützt das Recht vor dem schlimmsten Missbrauch, wenn er im Augenblick der Gefahr kraft seines Führertums als oberster Gerichtsherr unmittelbar Recht schafft.", Schmitt, DJZ 1934, 9465, (946)) herausgegeben und "kämpfte" fortan, wie es Hitlers Rechtsanwalt Hans Frank 1936 in der Zeitschrift beschrieb, "im Inland, aber auch im Ausland, für das Verständnis der nationalsozialistischen Rechtsidee."
Und ab 1938 gab schließlich der seit fünf Jahren immer wichtiger werdende, nationalistische Jurist Otto Palandt den Beck'schen Kurzkommentar zum BGB heraus – unter "Berücksichtigung der nationalsozialistischen Rechts- und Lebensauffassung". Karl Wilhelm Liebmann dagegen schied am 30. Juni 1934 aus dem Verlag aus und wurde arbeitslos.
Nicht nur Liebmanns erfolgreiche verlegerische Tätigkeit fand ein jähes Ende. Auch sein Name wurde aus den von ihm begründeten Werken getilgt, sein Vermögen nach und nach konfisziert. Der einst so anerkannte Jurist und Verleger starb 1942 gesellschaftlich völlig isoliert, bei seinem Begräbnis in Berlin waren neben seinem Weggefährten Prof. Dr. Leo Rosenberg nur seine beiden Töchter anwesend. Rosenberg war selber Jude, ein Großteil seiner Familie fiel dem NS-Regime zum Opfer – ein Schicksal, das die Töchter Liebmanns nur kurz nach der Beerdigung ihres Vaters teilten.
Liebmann in völlige Vergessenheit geraten
Liebmanns Sohn Karl Wilhelm entfloh dem nationalsozialistischen Terror nach einer Internierung im KZ Sachsenhausen nach Ecuador und machte nach dem Krieg Wiedergutmachungsansprüche gegen Beck geltend. Damit blieb in Deutschland niemand übrig, der Liebmanns Erbe verteidigte. Und die Rechtswissenschaft nimmt sich dieser Aufgabe bis heute nicht an; sie ignoriert seine wissenschaftliche Bedeutung, aber auch sein tragisches Schicksal.
Der Beck-Verlag arbeitet die Geschichte des Palandt nur unzureichend auf. Daran wird sich auch mit einem "deutlichen Hinweis zur Person und seiner Verwicklung in das NS-Unrechtssystem" nichts ändern. Zwar ist dem Verlag zugute zu halten, dass der Historiker Stefan Rebenich im hauseigenen Buch zum 250-jährigen Verlagsjubiläum durchaus die nationalsozialistische Vergangenheit des Unternehmens kritisch beleuchtet und auch Otto Liebmanns Biographie skizziert. Doch auf der Internetseite des Verlags heißt es weiterhin: "Schon in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurden […] mit dem BGB-Kommentar Palandt (Erstauflage 1938) [...] Standardwerke gegründet, die bis heute prägend für das Erscheinungsbild des Verlages in der Öffentlichkeit sind."
Wäre Liebmann, der "Vater des Palandt", nun der bessere Namensgeber für den BGB-Kommentar? Natürlich: Die anfängliche Bewunderung der nationalistischen Bewegungen in der Weimarer Republik wirft Schatten auf seine Biographie. Allerdings ist der Palandt in Wahrheit Liebmanns Idee und erst aus dessen Lebenswerk heraus entstanden.
Jedenfalls reicht es nicht aus, eine "Gedenkseite", gleichsam einem "Stolperstein", zu schaffen, die ohnehin nur ein Bruchteil der Leser lesen wird, so richtig und wichtig diese Idee auch ist. Entscheidend ist, dass die jetzige Namensgebung den Falschen ehrt und den Richtigen marginalisiert. "Der" Palandt wird Liebmann solange aus dem Bewusstsein drängen, wie er Palandt heißt.
Jonas Höltig ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht – Abteilung I der Universität Münster.
Kann man die Entscheidung des Beck-Verlages, den Palandt nicht umzubenennen, nicht einfach akzeptieren? Wenn die Nutzer das blöd finden, dann werden sie den Palandt einfach nicht mehr kaufen und womöglich denkt der Beck-Verlag dann doch noch mal über eine Umbenennung nach. Oder ist man hier wieder schlauer als der Rest und weiß, was für diesen gut ist?
@Topic"Nicht mehr kaufen" ist nur eingeschränkt umsetzbar, da dieses Werk der einzige im zweiten Staatsexamen zugelassene Kommentar zum BGB ist (vgl. http://www.beck-shop.de/Hilfsmittelverordnungen/productview.aspx?product=10060).
Ok, aber wenn nur noch Referendare den Palandt kauften, dann wäre er für den Verlag wohl kaum noch rentabel.
Wieso? Das ganze Thema bietet doch noch jahrzehntelang Stoff für jeden HiWi am Lehrstuhl mal was zu schreiben. Ich warte ja noch drauf, dass die ganzen HiWis soviel Rückgrat haben und sagen: Nein, bei einem Unternehmen der Beck-Verlagsgruppe veröffentliche ich nicht meine Diss oder beteilige mich auch nicht an Kommentaren oder Lehrbücher.
Schöner Beitrag. Trotzdem eine Verständnisfrage zur Überschrift "Junger Unternehmer, der an das "Erwachen des Volkes" glaubte": War Liebmann ein junger Unternehmer, als er 1933 an das Erwachen des deutschen Volks glaubte? Und wie alt war er, als er 1934 arbeitslos wurde (bzw. was machen die meisten Leute in diesem Alter)?
Forever youngDie Tücken der neuen Medien. Ich schätze, die Zwischenüberschrift hat das System geholfen zusammenzubauen, wie das oft der Fall ist und ziemlichen Müll ergeben kann. Irgendwo steht, dass er jung als Unternehmer gestartet ist und erfolgreich war und später folgt das anderes Stück Text, das nicht ganz dazu passt, weil er es erst als älterer Herr äußerte.
Mit 69 war er wirklich nicht mehr jung, als er "in Rente" musste. Nun weiß ich a) nicht ob das 1934 die Regelaltersrente war oder b) so ein Unternehmer auch gut und gerne mal bis zum Umfallen geschuftet hat.
Das schreckliche daran ist, wie extrem Redaktion und Lektorat von Texten in den letzten 10 Jahren durch die Wege der Online-Veröffentlichung gelitten haben. Auch im Druck.
Das Schreckliche daran ist, wie extrem Redaktion und Lektorat von Texten in den letzten 10 Jahren durch die Wege der Online-Veröffentlichung gelitten haben. Auch im Druck.
Zitat aus dem Beitrag: ""Der" Palandt wird Liebmann solange aus dem Bewusstsein drängen, wie er Palandt heißt."
Henner SuerbrodtBei aller Kritik am Namen "Palandt" leuchtet mir diese Schlussfolgerung nicht ein. Wenn der Palandt anders hieße, würde der Name Liebmann auch nicht stärker ins Bewusstsein gerückt. Das wäre nur der Fall, wenn das Werk in "Liebmann" umbenannt würde. Da Liebmann mit dem Kommentar aber inhaltlich nichts zu tun hatte, wird man ihn auch nicht nach ihm benennen können. Seinen Verlag mit der von ihm entwickelten Kurz-Kommentar-Reihe hatte Liebmann 1933 verkaufen müssen, der neue BGB-Kommentar erschien hingegen erst 1938. Dafür, dass der Palandt in Wahrheit Liebmanns Idee war, wie Höltig oben schreibt, hätte ich vor diesem Hintergrund gern mal einen Beleg.
Ja, mein Eindruck von dem Artikel ist, dass es als etwas zu selbstverständlich betrachtet wird, dass der Kommentar Liebmann heißen sollte.
Angenommen die NSDAP wäre nicht an die Macht gekommen und Liebmann hätte seinen Verlag nicht verkaufen müssen, dann würde der Kommentar aller Wahrscheinlichkeit nach trotzdem nicht nach ihm benannt sein, schließlich war es ganz gang und gäbe Kommentare nach dem Herausgeber, nicht dem Verleger zu benennen.
Wie genau haben wir uns das vorzustellen, dass der Kommentar Liebmanns Idee war? Was war diese Idee, was ist der Grund, sie konkret mit diesem Kommentar zu identifizieren?
Hier wartet eine große Chance auf Seiten des Beck Verlags, geschehenes Unrecht wenigstens anzuerkennen und den eigenen Anteil an der Misere der Familie Liebmann einzugestehen. Ob Liebmann Hitler zunächst auf den Leim gegangen ist, so wie es vielen Menschen damals erging, ist für mich überhaupt kein Ausschlusskriterium.
OzelotIm Übrigen sollte man sich in Erinnerung rufen, dass Vermögenswerte, die unter Einfluss- oder Zuhilfenahme des NS-Regimes erlangt wurden, schon mal einer Regressforderung unterfallen können.
Ich werde jedenfalls von jetzt an nur noch im "Liebmann" nachschlagen.
Dann lesen Sie mal nach, wie der Verkauf des Liebmann-Verlags ablief, was Otto Liebmann über Heinrich Beck sagte und was nach dem Krieg geschah, z.B. bei Uwe Wesel, 250 Jahre rechtswissenschaftlicher Verlag C.H.Beck.
Da lese ich lieber die Ausarbeitung von Stefan Rebenich, der die Einverleibung des Lebenswerks der Familie Liebmann in den Beck Verlag nicht als einen eher normalen Geschäftsgang bezeichnet. Ich glaube ohnehin, dass an jedem geschäftlichen Kontakt, an dem Hans Frank mitgewirkt haben soll, berechtigte Zweifel bestehen dürfen.
Na ja, offenbar gehörte er zu den rechtskonservativen Feinden der Republik, ohne deren Zutun die Macht nie an Hitler übergeben worden wäre. Vielleicht hätte es eine andere rechtsgerichtete Regierung gegebebn, vielleicht auch Schleichers Querfront oder eine Militäridktatur. Aber zwei Dinge mit Sichergeit nicht: Den Genozid an den europäischen Juden und den Rasse- und Vernichtungskrieg gegen die UdSSR. Das sollte man schon berücksichtigen wenn man über Leute dieser politischen Richtung redet,. Frei von Schuld sind die nicht.
Wie hieß denn der Herr Palandt mit Vornamen? Wann wurde er denn geboren?
LeonWer zum Palandt greift, tut dies doch nicht, um den namensstiftenden Herrn zu ehren oder näheres über ihn zu erfahren. "Der Palandt" ist längst ein eigenständiger Begriff geworden, der von seinem Namensgeber komplett abstrahiert ist.
Die moralisierende Betrachtung des Autors in allen Ehren, aber sie ist hier fehl am Platze. Eine Umbenennung würde Herrn Liebmann nichts nützen, aber völlig unnötige Verwirrung bei den Verwendern stiften.
Sogesehen könnte man den Kommentar auch einfach "Otto" nennen. Fände ich auch gar nicht so schlecht. Allerdings ist es mir auch egal, da ich eh nicht mehr zum Papierkommentar greife, sondern nur noch zu beck-online. Und wie der Kommentar da heißt, ist mir wurscht.
Vielleicht ist Ihnen deswegen noch nicht aufgefallen, dass es in Beck-Online den "Palandt" nicht gibt, da Herr Beck seine Umsatzgaranten nicht kannibalisieren will! Inzwischen schaue ich deswegen so oft in den MüKo wie nie zuvor ... Und "Beck'scher Online-Großkommentar" ist politisch völlig konfliktfrei.
Verstößt es nicht gegen die Gewissensfreiheit, wenn man im Examen gezwungen wird, den "Palandt" zu verwenden???????
Horst