Anwalt wegen Betrugs im NSU-Prozess vor Gericht: Die Man­dantin, die es nie gab

von Pia Lorenz

06.08.2020

Am Freitag beginnt in Aachen der Prozess gegen einen Anwalt. Er soll im NSU-Prozess ein erfundenes Opfer vertreten und 211.000 Euro vom Staat erhalten haben. Auch im Loveparade-Verfahren wollte Ralph W. mit gefälschten Unterlagen mitmischen

Das NSU-Verfahren, der Prozess gegen Beate Zschäpe wegen zehnfachen Mordes gemeinsam mit Uwe Mundlos und Uwe Bönhardt, galt als das wohl wichtigste Verfahren der deutschen Nachkriegszeit. Ein weiteres wichtiges Großverfahren in Deutschland war das zur Aufarbeitung des Loveparade-Unglücks im Jahr 2010, das vor einigen Monaten seinen für viele unbefriedigenden Abschluss fand.

In solchen Großverfahren zu vertreten, das verspricht Anwälten ein regelmäßiges Einkommen. Der Zeitaufwand ist hoch, die Verhandlungstage, nach denen die Anwälte bezahlt werden, zahlreich. Ob ein solches Mandat lukrativ ist, das bemisst sich vor allem daran, was der Anwalt in der Zeit sonst verdienen könnte. Aber solche Großverfahren versprechen Anwälten mehr als Geld: Sie versprechen Presse, Aufmerksamkeit und Blitzlichtgewitter, kurz: Renommee.

Häufig sind die Verteidiger in solchen Verfahren solche mit großen Namen. Sie sind zumindest in der juristischen Branche gut bekannt, ihre Mittel nicht immer unstreitig, ihre juristische Expertise meist schon. Neben den Nebenklägern, den Opfern der Taten und ihren Hinterbliebenen, nehmen dagegen oft Juristen Platz, die niemand kennt. So einer ist auch Ralph W. aus Eschweiler bei Aachen. Jetzt steht der Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht, der so gern bei den beiden Großverfahren seiner Zeit mitmachen wollte, selbst vor Gericht.

Vorwurf I: Im NSU-Prozess ein Opfer erfunden

Auf seiner Webseite wirbt der Anwalt im kleinen Ort Eschweiler vor allem mit seiner Tätigkeit im Arbeits- und Sozialrecht. Erst danach folgt das Strafrecht, vom Arbeitsstrafrecht über Betäubungsmitteldelikte bis zum Sexualstrafrecht bietet er alles an. Und doch wollte W. wohl im NSU-Prozess wie auch beim Loveparade-Verfahren unbedingt dabei sein. Nun steht seine Existenz auf dem Spiel. Vor der großen Strafkammer des Landgerichts (LG) Aachen beginnt am Freitag der Prozess gegen den Anwalt. Würde er verurteilt, wäre das auch das Ende seiner Anwaltstätigkeit.

Die Staatsanwaltschaft Aachen legt W. Betrug und Urkundenfälschung zur Last, weil er im NSU-Prozess eine Geschädigte des Nagelbombenanschlags in der Kölner Keupstraße vertrat, die es nicht gibt, und dafür mehr als 200.000 Euro vom Staat erhielt. Die Strafverfolger gehen von einem vorsätzlichen Betrug aus, Ralph W. bestreitet, gewusst zu haben, dass es die Mandantin, zu der der Kontakt fast nur über einen Mittelsmann gelaufen sei, gar nicht gab. Erhaltene Gelder hat er bis heute nicht zurückgezahlt.

Vorwürfe II und III: Im Loveparade-Prozess Verletzungen erfunden, Dokumente gefälscht

Auch im Loveparade-Prozess wollte W. sich als Nebenklagevertreter für einen Geschädigten bestellen lassen, bezahlen sollte auch hierfür der Staat. Sein Mandant aber litt gar nicht unter irgendwelchen Nachwirkungen der Katastrophe in Duisburg.

Als sich abzeichnete, dass er kein aussagekräftiges Attest würde vorlegen können, reichte W. eidesstattliche Versicherungen von Mutter und Schwester des angeblich Geschädigten ein, die er vorformuliert und zu deren Abgabe er die beiden aufgefordert haben soll. Am Ende nahm W. seinen Antrag auf Beiordnung zurück, aus Sicht der Staatsanwaltschaft ein versuchter Betrug in Tateinheit mit Anstiftung zur Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung.

Beihilfe zum versuchten Betrug und zur Urkundenfälschung soll W. zudem geleistet haben, indem er einem anderen Anwalt eine – echte – Geschädigte der Loveparade-Katastrophe zuschob: Eine auf W. ausgestellte Vollmacht der Frau übertrug er auf einen anderen Anwalt, der sich dann für sie bestellte. Die Frau soll davon laut Anklageschrift nichts gewusst haben. W. hat in den Vernehmungen behauptet, sie sei informiert und einverstanden gewesen.

Davon will auch der angeblich beteiligte Anwalt ausgegangen sein, gegen den die StA gesondert ermittelt und dabei auch seine Kanzleiräume durchsucht hat. Es handelt sich um den Kölner Strafverteidiger Mustafa* Kaplan. Der ist mit dem NSU-Prozess als Nebenklagevertreter bekannt und dabei selbst zum Feindbild für Rechtsextreme geworden. Auch aktuell ist Kaplan an einem öffentlichkeitswirksamen Verfahren beteiligt: Er verteidigt den Rechtsextremen Stephan E., der am Mittwoch gestand, den tödlichen Schuss auf den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke abgegeben zu haben.

Frau K., die es nie gab

W. hat am 2. Oktober 2015 öffentlich eingeräumt, dass die von ihm im NSU-Prozess vertretene "Frau K." "wahrscheinlich überhaupt nicht existent" sei. Am selben Tag erstattete er Strafanzeige gegen Attila Ö., der ihm das Mandat verschafft hatte, weil dieser "Existenz und Opfereigenschaft der Frau K." vorgetäuscht habe, so W. Frau K., das war Meral Keskin.

Im Ermittlungsverfahren hat W. ausgesagt, die ihm als Meral Keskin vorgestellte Frau nur zweimal getroffen zu haben. Keskin war angeblich eine Freundin der Mutter von Attila Ö. Sowohl diese Mutter als auch Attila Ö. selbst waren Opfer des Nagelbombenanschlags in der Kölner Keupstraße und bereits als Nebenkläger am NSU-Prozess beteiligt.

Der gesamte Kontakt mit der angeblichen Mandantin sei über Ö. gelaufen, dem er vertraut habe, verteidigte sich W. während der Ermittlungen. Die Frau, die ihm als Meral Keskin vorgestellt worden sei, habe kaum Deutsch gesprochen, sei nach Angaben von Attila Ö. kränklich gewesen und habe sich deshalb vor allem in der Türkei aufgehalten. Tatsächlich handelte es sich bei der Frau, die W. getroffen hat, offenbar um die Mutter von Attila Ö. selbst.

Staatsanwaltschaft: Ein gemeinsamer Betrug

Die Staatsanwaltschaft wertet W.s bisherige Verteidigung als Schutzbehauptungen. Sie wirft dem Anwalt, der laut seinem Verteidiger nun vor der Hauptverhandlung keine weitere Stellungnahme mehr abgeben will, vor, er habe von Anfang an gewusst, dass es Meral Keskin nicht gab. Er habe gewusst, dass die Vollmacht, die Attila Ö. ihm übergeben habe, ebenso gefälscht war wie die Arztatteste, die W. dem OLG München vorlegte. Die Atteste seien, so die Staatsanwaltschaft, tatsächlich - und leicht als Fälschung erkennbar - auf Attila Ö. ausgestellt gewesen und im Nachhinein bearbeitet worden.

W. habe gemeinsame Sache gemacht mit Attila Ö., der von ihm eine "Vermittlungsprovision" erhalten sollte, sobald W. vom OLG München beigeordnet würde. Und später, wenn W. die Vorschusszahlungen auf seine Tätigkeit als Beistand erhalten würde, sollte er noch mehr an Ö. zahlen. So der Deal, meint die Staatsanwaltschaft.

25 Vorschusszahlungen hat W. zwischen 2013 und 2015 beantragt und vom Staat bekommen, insgesamt über 211.000 Euro Gebühren, Auslagen, Reisekosten und Mehrwertsteuer. Hinzu kommt eine Pauschalzahlung von 5.000 Euro aus dem Opferfonds der Bundesregierung, die W. für das angebliche Opfer beantragt und erhalten hat.

Nachdem bekannt wurde, dass es Meral Keskin nie gab, hob das OLG München W.s Bestellung zum Nebenklagevertreter auf und verpflichtete ihn, das Geld zurückzuzahlen. Seine Rechtsmittel gegen die Beschlüsse blieben erfolglos, doch gezahlt hat W. bis heute nicht. Er habe die Rechtswidrigkeit seiner Bestellung ja schließlich damals nicht gekannt, so sein Argument.

Todesfälle, Krankheiten, Flieger verpasst: So erklärte W., warum Keskin nie auftauchte

Ob das Gericht ihm glauben wird? W. hat im NSU-Prozess seit 2013 stets große Geschütze aufgefahren. Er behauptete, Keskin sei von der Polizei vernommen und nach dem Anschlag in ein bestimmtes Kölner Krankenhaus eingeliefert worden. Er schrieb, Meral Keskin sei im Bundestag vom Bundespräsidenten begrüßt und von der Bundeskanzlerin empfangen worden. Er gab an, in einer NDR-Reportage sei zu sehen, wie sie von zwei Sanitätern versorgt werde. Nichts davon stimmte.

Ab September 2014 kamen mehrfach Ladungen des OLG München an die von W. benannte Kölner Adresse der angeblichen Meral Keskin als unzustellbar zurück. Zum Nagelbombenanschlag in der Keupstraße, mit dem das OLG sich jetzt beschäftigte, sollte Keskin als Zeugin aussagen. W. teilte mit, sie befinde sich im Ausland, der Wohnsitz sei aber aktuell. Zu einem Termin im März 2015 würde sie erscheinen, versicherte er. An dem Tag erklärte er dann, ihre Enkeltochter sei tödlich verunglückt, daher könne Keskin nicht kommen.

Bis zum Mai versicherte er mehrfach, seine Mandantin wohne noch immer an ihrer Kölner Adresse. Im Juni sagte er, Keskin sei auf dem Weg zum Flughafen in der Türkei zusammengebrochen, er werde ein Attest nachreichen. Im Laufe des Septembers sagte W. noch, einmal habe Keskin ihren Flieger verpasst. Das Gericht verlor die Geduld. Am 29. September drohte der Vorsitzende Richter, das Gericht würde selbst ermitteln und forderte eine ausführliche Stellungnahme von W. einschließlich der Adresse und Telefonnummer von Keskins angeblicher Tochter.

Nach vier Tagen klar: Meral Keskin gab es nie

Das war zweieinhalb Jahre und rund 230 Verhandlungstage nach dem Beginn des NSU-Prozesses. Drei Tage danach, am 2. Oktober 2015, erklärte W., dass es "Frau K." nie gab. Das habe er erst am Tag zuvor eher zufällig erfahren, teilte er mit. An diesem 1. Oktober 2015 soll eine Spiegel-Journalistin dem Anwalt mitgeteilt haben, dass sie am folgenden Tag einen Artikel schreiben wollte über die Ungereimtheiten rund um das angebliche Opfer Meral Keskin.

Noch am 2. Oktober begann das Gericht nachzuforschen. Vier Tage später stand fest, dass es nie eine Meral Keskin an der gemeldeten Kölner Anschrift oder, laut dem Einwohnermeldeamt, sonst irgendwo in der Domstadt gab. Der Name Meral Keskin soll sich auch weder in den Ermittlungsakten zum Anschlag in der Keupstraße finden noch in der Auflistung der in dem Kölner Krankenhaus behandelten Opfer.

Das nicht existente Opfer im NSU-Verfahren ist nur einer von drei Tatkomplexen, die dem Anwalt aus Eschweiler zur Last gelegt werden. Ralph W. gilt bis zu einer Verurteilung als unschuldig. Eingeräumt hat er bisher nur, Attila Ö. berufsrechtswidrig eine Provision zugesagt zu haben, weil der ihm ein NSU-Opfer vermittelte.

Es wäre das Ende seiner Anwaltstätigkeit

Sollte das LG Aachen aber auch nur von einem Teil der Vorwürfe überzeugt sein, würde das wohl auch das Ende seiner Anwaltstätigkeit bedeuten, zumal die Taten sämtlich in Ausübung seines Anwaltsberufs und damit als Organ der Rechtspflege geschehen wären.

Bei der Generalstaatsanwaltschaft in Köln, die für die Verfolgung von Verstößen gegen anwaltliches Berufsrecht zuständig ist, liegt seine Akte auf Halde, bis das strafrechtliche Verfahren gegen ihn abgeschlossen ist. Aktuell ist W. als Anwalt tätig, ein nach § 132a Strafprozessordnung mögliches vorläufiges Berufsverbot hat die Staatsanwaltschaft Aachen bisher nicht beantragt. Ein Sprecher teilte auf LTO-Anfrage mit, diese Möglichkeit sei intensiv geprüft worden, die Voraussetzungen lägen aus Sicht der Staatsanwaltschaft aber derzeit nicht vor.

Sollte das LG Aachen auch nur von einem Teil der Vorwürfe überzeugt sein, wird es sich auch die Vorgeschichte von W. ansehen. Der Anwalt ist schon einmal strafrechtlich in Erscheinung getreten: Im Jahr 2009 wurde er wegen unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln in drei Fällen sowie Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt, deren Vollstreckung für die Dauer von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Strafe wurde 2011 erlassen. Nach LTO-Informationen ging es damals um Drogen, die W. einem Mandanten in die Haft geschmuggelt hatte.

*Anm. d. Red. am Tag der Veröffentlichung, 15:08 Uhr: Vorname des Verteidigers berichtigt (pl)

Zitiervorschlag

Anwalt wegen Betrugs im NSU-Prozess vor Gericht: Die Mandantin, die es nie gab . In: Legal Tribune Online, 06.08.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42425/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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