Der GFF-Vorsitzende Ulf Buermeyer im Interview: "Wir greifen Überschreitungen des Grundgesetzes professionell an"

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Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) erhält den "pro reo"-Preis des Deutschen Anwaltvereins. Ulf Buermeyer, Richter am LG Berlin und Vorsitzender der GFF, erklärt, wie eine "Drohkulisse" gegen Grundrechtsverletzungen aussehen kann.
LTO: Die GFF wurde vor zwei Jahren gegründet, um mit strategischen Prozessen gegen die Einschränkung von Grundrechten vorzugehen. Mit welchen Verfahren sind Sie aktuell befasst?
Buermeyer: Wir haben insgesamt ein knappes Dutzend Verfassungsbeschwerdeverfahren geführt oder vorbereitet. Unsere Schwerpunkte liegen bisher im Bereich Datenschutz, Überwachung und Strafprozess – wobei wir auch ein weiteres Verfahren geführt haben, in dem es um die Pressefreiheit ging.
Die bisherigen Verfahren sind aber nicht prototypisch. Wir werden manchmal in die "Datenschutzecke" gesteckt, was aber einfach daran liegt, dass wir aus diesem Bereich viele Verfahren hatten. Das Ziel der GFF ist es aber, die Grundrechte in ganzer Breite abzudecken. Deshalb führen wir jetzt auch ein Verfahren vor den Arbeitsgerichten, in dem es um die Diskriminierung einer Mitarbeiterin aufgrund ihres Geschlechts geht – das ist ein "Equal Pay"-Fall.
LTO: Fragen von Diskriminierung fallen also auch unter die Freiheitsrechte?
Buermeyer: Ja, die Freiheit von Diskriminierung gehört auch dazu. Wir wollen künftig außerdem den Bereich sozialer Grundrechte bearbeiten. Das ist ein Thema, bei dem bisher relativ wenig passiert, einfach, weil viele sozial benachteiligte Menschen gar nicht die Mittel haben, Verfassungsbeschwerden zu erheben. Wir können uns auch gut vorstellen, im Bereich Religionsfreiheit tätig zu werden, etwa wenn es auf Grund des gesellschaftlichen Klimas zu islamfeindlichen Entwicklungen kommen sollte.
"Bayern testet mit dem neuen Verfassungsschutzgesetz Grenzen aus"
LTO: Sie haben kürzlich mit Blick auf die vergangene Legislaturperiode gesagt: "Die große Koalition war eigentlich ein Subventionsprogramm für strategische Prozessführung, so unsensibel wie sie in der Gesetzgebung vorgegangen ist." Verhält sich der Gesetzgeber so oft grundgesetzwidrig?
Buermeyer: Der Gesetzgeber hat ja die Aufgabe, verschiedene Rechtspositionen bei der Gesetzgebung abzuwägen. Und die Große Koalition hat sich dadurch ausgezeichnet, dass sie besonders unsensibel war, was die Einschränkung von Freiheitsrechten – etwa zu Gunsten von Geheimdiensten oder von Ermittlungsbehörden – angeht.
Unserer Auffassung nach verstoßen gleich eine ganze Reihe von Gesetzen, die in der letzten Legislaturperiode erlassen worden sind, gegen Grundrechte. Deswegen bereiten wir aktuell drei Verfassungsbeschwerden gegen Maßnahmen der „Groko“ vor: Gegen das novellierte BND-Gesetz, die Reform des BKA-Gesetzes und gegen die Rechtsgrundlage zum Einsatz von Staatstrojanern in der Strafprozessordnung.
LTO: Eine andere Verfassungsbeschwerde, die die GFF vor kurzem zusammen mit bayerischen Antifaschisten eingereicht hat, wendet sich gegen zahlreiche Regelungen des neuen Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes. Da geht es um Befugnisse, die teilweise deutlich über die Befugnisse anderer Landesverfassungsschutzämter oder des Bundesverfassungsschutzes hinausgehen – etwa was die Erhebung von Vorratsdaten angeht, den sogenannten großen Lauschangriff, die Quellen-Telekommunikationsüberwachung oder den Einsatz von V-Leuten. Auch um zu verhindern, dass Bayern hier Vorreiter für die Ausweitung von Befugnissen auf Bundesebene wird?
Buermeyer: In der Tat befürchten wir, dass das Bayerische Verfassungsschutzgesetz Vorbildfunktion für andere Bundesländer oder auch für die Bundesebene haben könnte. Das halten wir für gefährlich, weil der bayerische Gesetzgeber an vielen Stellen die Grenzen austestet oder überschreitet, die das Grundgesetz und das Bundesverfassungsgericht ziehen.
Das ist auch ein Beispiel dafür, warum es eine Organisation wie die GFF in Deutschland geben muss: Gesetze auf Bundesebene wurden ja schon öfter im Wege von Verfassungsbeschwerden angegriffen. Aber Landesgesetze werden so gut wie nie – schon gar nicht im Rahmen professioneller strategischer Prozessführung – auf den Prüfstand gestellt. Ein Verfassungsbeschwerdeverfahren ist aufwendig und wenn man es gut machen will, auch teuer. Deshalb braucht es da eine Organisation mit langem Atem, die wirklich konsequent Fehlentwicklungen beobachtet und von den Gerichten überprüfen lässt.
Sehr gute Initiative! Demos sind gut und wichtig, aber es braucht auch professionelle Klagen. Sonst lernen unsere Politiker nie, dass Grundrechte nicht nur "nice to have" sind.
UlrichBin grad Fördermitglied geworden :)
Na klar! Ein weiter Beitrag auf der LTO aus der Kategorie "Grassroots-Platform für Aktivisten" und Sie sind gerade Fördermitglied geworden. Ich bestreite das mal ganz dezent mit Nichtwissen.
Können Sie auch, ist gar nicht schwer:
https://freiheitsrechte.org/mitmachen/
"Eine andere Verfassungsbeschwerde, die die GFF vor kurzem zusammen mit bayerischen Antifaschisten eingereicht hat, wendet sich gegen zahlreiche Regelungen des neuen Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes."
Bernd LauertInteressant. Hat die GFF zuvor geprüft, ob sich die "Antifaschisten" selbst auf dem Boden des Grundgesetzes bewegen?
Fragen Sie doch einfach mal nach:
https://freiheitsrechte.org/
Das scheint doch alles mehr staatspropagandanahe illusionistisch besänftigend, dass (hierzulande) alles stets einwandfrei rechtsstaatlich vorsichgeht und nichts machtinteressenpolitisch ausgekungelt ist.
tüdelütütüWeniger Grundrechtsklagen im Sozialbereich können mehr mit konseuenter behördlicher gerichtlicher sabotierender Abwiegelung als mit geringen Mitteln auf Klägerseite zu tun haben.
Anders dagegen etwa bei traditionell häufigeren Datenschtuzgrundrechtsklagen, welche datenschutzrelevante internationale Praxis von Diensten o.ä. allerdings nur zweifelhaft berühren dürften.
"Wir können uns auch gut vorstellen, im Bereich Religionsfreiheit tätig zu werden, etwa wenn es auf Grund des gesellschaftlichen Klimas zu islamfeindlichen Entwicklungen kommen sollte."
Die Faulen in's KröpfchenNa also!
Kampf gegen Rechts!
Meint nichts weiter als Kampf gegen alles was diesen Staat ausmacht.
Hätte man doch gleich sagen können.
Das ist zusammengefasst, das Anliegen dieser grün-roten Bessermenschen, für das er hier Werbung machen will:
Förderung der Verdünnung des Deutschen Volkes durch mehr Migration! (Gegen Grenzen, gegen das Volk!)
Zerstörung der Funktion und die Schwächung der Organe des Staates, die für Recht, Freiheit und Einigkeit eintreten (Parlament, Regierungen, Recht, Polizei, Staatsschutz und Gerichte).
Verhinderung von Überwachungsmaßnahmen gegen Linksterrorismus, Anarchismus, Terror, Clankriminalität und illegaler Zuwanderung.
Verbesserung der leistungsunabhängigen Sozialleistungen für die, die noch nie etwas für die Wirtsgesellschaft getan haben oder tun werden und sich selbst.
Dafür aber für alle die zur Verarmung des Volkes beitragen.
Zerstörung der wirtschaftlichen Grundlagen des Staates unter dem Deckmantel des Klima- und Umweltschutzes.
Und letztendlich Beseitigung des GG als solches und der Ersatz durch die Anordnung des Neufeudalen-Bonzen-Regimes.
Und, man gönnt sich ja sonst nichts, finanziert von den dem Volk das man (zensiert), Äh, abschaffen will.
Frau Baer und die Neue SED lässt grüßen, die sind ja auch auf diesem Wege zu Wohlstand und Ansehen als Elite der Volkszerstörung gekommen.
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Wenn ich mir so anschaue was die Redaktion so über den Autor mitteilt, wundere ich mich schon wofür Leute in Berlin auf Kosten des Volkes ein Leben lang finanziert werden.
Wo kommen wir auch hin, wenn Richter am Landgericht, auch noch in Berlin, dabei helfen Illegale aus den Land zuwerfen oder Terroristen und Anarchisten oder Clankriminelle hinter Gitter zu bringen, damit kann man bei seinesgleichen natürlich keinen Blumentopf gewinnen.
Das wäre ja Arbeit für das Volk das einen bezahlt!
Dafür sind die Landgerichte in Berlin zu überlasset, da kommt es schon mal vor das man die Leute mangels Verurteilungswillen laufen gelassen werden.
"Ein funktionierendes Rechtssystem ist nicht vorhanden"
https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2017/10/staatsanwaltschaft-fehlen-mitarbeiter-berlin-knispel.html
Brandbrief aus dem Berliner Landgericht "Wir sind am Ende. Wir können nicht mehr"
http://www.tagesspiegel.de/berlin/brandbrief-aus-dem-berliner-landgericht-wir-sind-am-ende-wir-koennen-nicht-mehr/20482300.html
Staatskontrolle will Extremismus begrenzen. Da kann es verquer wirken, wenn man rechts Freiheit usw. besonders betonen will.
@Die Faulen in's Kröpfchen: Haben Sie den Artikel gelesen? Können Sie angeben, was der Kollege derzeit beruflich macht? Ist dort nämlich genannt... Wenn nein, vielleicht lesen Sie den Artikel einfach, anstatt zu kommentieren.
Auf eine Anfrage hin, ob die GFF was gegen den anstehenden 2. Meldedatenabgleich (Rundfunkbeitrag) unternehmen wird, wurde anonym geantwortet, dass "der Rundfunkbeitrag eine existentielle Bedeutung für unsere Demokratie" habe und deswegen "wenig dafür spricht, im Bereich Rundfunkgebühren tätig zu werden". " Außerdem dürfte dieser konkrete Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung wohl verfassungsmäßig sein, weil er der gleichmäßigen Durchsetzung der Gebührenpflicht dient und damit im Interesse der Allgemeinheit liegt."
scheindesseinsEs sind bereits ca. 130 Verfassungsbeschwerden wegen des Rundfunkbeitrags anhängig. Und die GFF sieht hier nicht das geringste Problem? Das ist wohl ein Witz. Aber in einem Land, in dem die Gerichte der Regierung (Exekutive) angeschlossene Behörden sind, also eben nicht, wie laut Grundgesetz gefordert, unabhängig sind, muss man sich wohl über nichts mehr wundern.
Die Antwort spricht doch sehr für die GFF: Sie machen nicht jeden Quatsch mit, sondern engagieren sich dort, wo wirklich Grundrechte verletzt werden. Die AfD-Kampagne gegen den ör Rundfunk nicht zu unterstützen macht aus der Perspektive der Freiheit jedenfalls absolut Sinn: Diesen Unsinn sollen die Nazis mal schön selbst bezahlen.
Jede Kritik an Grundrechteverletzungen durch den Rundfunkbeitrag und Meldedatenabgleich der AfD in die Schuhe zu schieben ist einfach. Dann muss man sich mit den Problemen nicht beschäftigen.
scheindesseinsWie dumm ist das denn Peter Wunsch!
Studier doch den Fragenkatalog von Kirchhof inkl. 4 der ca. 130 anhängigen Verfassungsbeschwerden, vielleicht geht dir dann ein Licht auf.
Ich finde die AfD scheiße!
https://web.archive.org/web/20170930033748/https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-103.pdf
oder
https://online-boykott.de/ablage/20170930-es-ist-angerichtet/MMV17-103.pdf
Hallo @scheindesseins,
noch mal drüber nachdenken.
Die AfD scheint gar nicht so schlecht zu sein, sogar die grün-roten trauen der AfD zu das sie machen, was sie sagen.
Siehe hier:
https://www.afd.de/kultur-medien/#44851dfb35d768ea4
und was die AfD zur Meinungsfreiheit sagt kann man hier lesen:
https://afdkompakt.de/2017/07/12/afd-pressekonferenz-zum-linken-extremismus-und-zur-meinungsfreiheit/
bzw. hier hören und sehen:
https://www.youtube.com/embed/i1A-eKJWzWc?feature=oembed
Grundrechtsschutz klingt schoen, ist aber nur ein label. Wenn die vorhandenen Gesetze auch angewandt wuerden, waere vielleicht schon sehr viel gewonnen. Die groesste Gefahr scheint eher eine Art 2/3 Justiz zu sein. Das letzte Drittel faellt unter den Tisch. Was nicht ganz leicht oder aus einem anderen Grund unangenehm ist, wird ignoriert. Das schafft Querulanten und vielleicht auch einmal mehr. Da geht es vor allem um die Zahl der Richterstellen und das Verfahren. Grundrechtsschutz ist da eher eine billige Ausrede. Es hoert sich gut an und gibt vielleicht auch noch ein gutes Gefuehl. Wir sind das neue Deutschland aber vielleicht auch gerade nicht.
fritzMan darf sich nicht zuviel vom Rechtsweg versprechen.
ErmicUnter dem Grundgesetz befand es die Judikative, bis hoch zum BVerfG, für vollkommen in Ordnung sexuelle Handlungen zwischen volljährigen Männern unter Strafe zu stellen, bis in die 60er sogar mit "Zuchthaus" zu bestrafen, unter besonderer Verschärfung wenn der angeklagte Schwule nicht die entsprechende Reue zeigt, die von Straftätern erwartet wird (somit auch keine vorzeitige Entlassung, außer unter Selbstverleugung bzw. Brechen der Persönlichkeit).
Da wurde Menschen Unrecht und psychische Gewalt im Namen des Gesetzes, im Namen des Grundgesetzes angetan. Abgeschafft wurde der betreffende § erst 1994 gänzlich und erst dieses Jahr wurden diese gequälten Männer, bzw. jene die noch leben, rehabilitiert. Die gesamte Judikative hatte zu all dem bis zuletzt rein gar nichts beigetragen, jeder Schritt der strafrechtlichen Entschärfung und auch zuletzt der strafrechtlichen Rehabilitierung ging ausschließlich vom Gesetzgeber aus.
Das Grundgesetz ist im Zweifelsfall auch nur soviel wert wie das Papier, auf dem es geschrieben stand, wenn Zeitgeist und Mehrheitsgesellschaft im Konflikt mit den Interessen von Minderheiten stehen.
Es ist zwar eine ehrbare und sicherlich im Einzelfall auch fruchtvolle Strategie die Bürgerrechte hierzulande auch vermehrt vor dem BVerfG zu verteidigen, der Königsweg ist und bleibt aber die Gesetzgebung, wie zuletzt - um beim angesprochenen Thema zu bleiben - bei der Liberalisierung der Ehe zu sehen war, die im Grunde ja nur eine Klarstellung im BGB war. Rein von der Methodik zur Auslegung von Gesetzestexten hätte die Ehe schon immer auch von gleichgeschlechtlichen Paaren eingegangen werden können, die gesamte Exekutive und Judikative hat aber unisono den Wortlaut reduziert, auch wenn nirgendwo gleichgeschlechtliche Paare ausgeschlossen wurden und ein nicht gesetzlich bestimmter Ausschluss schon von vorneherein eigentlich nicht den Anforderungen des Gleichheitssatzes entspricht, aber das war die Rechtspraxis bis zuletzt.
Also versprecht euch bitte nicht zuviel davon. Die Fragen der Zeit werden weiterhin v. a. politisch entschieden.
Hallo @Ermic,
Das mehrfache behaupten von Unwahrheiten mach diese nicht wahrer!
Also lass das verbreiten der Homo-Propaganda und des Gender-Wahnsinn.
Für alle die an einer wissenschaftlichen Darstellung der Ehe und ihrer Geschichte interessiert sind:
http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D7975.php
Es war in Deutschland nicht anders.
So wie die Vorratsdatenspeicherung bekanntlich vom Gesetzgeber freiwillig wieder aufgehoben wird ;)
MaxeErnsthaft - gerade weil die Legislative oft derart krass versagt braucht es doch die GFF. Dein Beispiel mit der Kriminalisierung der Homosexualität ist zwar für das BVerfG in der Tat ziemlich peinlich, aber eben auch die Ausnahme, die die Regel bestätigt, dass Karlsruhe durchaus den Schutz der Freiheit im Blick hat. Gerade in der vergangenen Woche erst wurden wieder die Rechte von Menschen mit ungewöhnlicher geschlechtlicher Identität gestärkt.
Dann hängen wir es mal etwas tiefer als die Menschenwürde. Dann denken Sie an das Auslieferungsverbot aus Art. 16 II. Das wurde durch Schranken (Europäischer und Internationaler Haftbefehl, Rechtshilfeabkommen) soweit ausgehöhlt, dass es nahezu substanzlos wurde. Wo sind da die Schranken-Schranken? Wo ist da die Hüterin des Grundgesetzes?
@Maxe,
Wahrheit ist LügeDie GFF braucht es nur für die Leuten, die das GG abschaffen und den Staat aufzulösen wollen.
An ihren Taten sollt ihr sie erkennen.
Ihre bisherigen Taten zielten stets auf die Zerstörung der Gesellschaft!
Haben Sie das Interview überhaupt gelesen und auch verstanden? Ohne das GG könnte die GFF ihren Job doch gar nicht mehr machen ... es geht nicht um die Abschaffung des GG, sondern darum, es auch praktisch durchzusetzen. Dazu braucht es nun einmal professionelle Klagen.
Pseudo links-grünes Gutmenschen bla-bla eines deutschen Beamtens, der sich "gut" fühlen will (Richter ist auch ein Beamter, nur mit noch besser (auch finanzieller) Absicherung) "...auf Grund des gesellschaftlichen Klimas zu islamfeindlichen Entwicklungen kommen sollte ..." Und die bereits existenten islamisch motivierten Fehlentwicklungen, z.B. am Breitscheidplatz in Berlin im Dezember 2016?
FrankAnis Amri war ein kleinkrimineller Verlierertyp, der den Islam nicht gelebt, sondern nur als Rechtfertigung für seinen narzisstisch motivierten Massenmord missbraucht hat. Wenn es den Islam nicht gäbe, dann würden solche Wahnsinnigen irgendwelche anderen Rechtfertigungen finden. Es wurde ja auch schon reichlich im Namen der Nation, des Kaisers oder aus sonst einem bizarren Motiv gemordet.
Ulricheine weitere grundgesetzverletzung ist §2 absatz 2 die unverletzlichkeit der person,
ameisewird verletzt durch windkraftanlagen, schallerkrankungen, psychische störungen,
haben hier in der uckermark von 2015/16 laut dak um 76% zugenommen, die verdichtung hier um prenzlau, kein hügel mehr ohne wkanlage, 1000ende rotblinkender pillone bei nacht, lärm wie auf güterbahnhof, ständiges pulsierendes brummen, dank infraschall immisionen, keinen hund dürfte man so halten. 365 tage, 24 stunden belastung rund um die uhr. ein alptraum.
wallmow in der uckermark. r.n.
Sehr schoener Fall.
"Das zentrale Kriterium ist allerdings, dass es nicht um einen Einzelfall geht, sondern um eine systematische Fehlentwicklung."
ErlenkoenigIch habe da eine Frage:
Wie ist es aber im Zusammenhang mit dem Artikel 6, Abs.2, Satz 1, GG und der immer mehr zunehmenden Entwicklung der Herausnahme von Kindern aus ihren Familien durch örtliche Jugendämter?
Es gibt immer mehr Berichte über die willkürlichen Handlungen der Jugendämter, in dem aus unerklärlichen Gründen Kinder von Ihren Eltern getrennt werden obwohl jeder weiss, dass es für die Entwicklung der Kinder zu seelischen und traumatischen Erlebnissen kommt, die wiederum kostspielig über psychologische Dienste bearbeitet werden müssen. Warum müssen Kinder aus sozial schwachen Familien genommen werden, obwohl sich die Eltern riesig Mühe geben? Wer setzt sich für die schwächsten Mitglieder - hier die Kinder - unserer Gesellschaft ein? Sind die Rechtsbeistände vor den Familiengerichten so loyal den Kindern gegenüber? Wer kann es prüfen?
Ich befinde mich im Erziehungsurlaub. Mein Sohn ist jetzt 1 Jahr jung! Aus einem nicht nachnollziehbaren Grund ist im August 2017 vor dem Fam.-Gericht in Berlin ein Urteil ergangen, in dem meiner Frau für Ihre Tochter aus der vorangegangenen Beziehung das Sorge- und Umgangsrecht entzogen wurde. Die Begründung war für uns nicht nachvollziehbar. Eine bestellte Rechtsanwältin durfte zu diesem Verfahren keine Argumente gegen den Entschluss vorbringen, sie wurde von der Richterin abgewürgt!! Und wie deutsche Maschinen laufen, greift ein Rad in das nächste. Es war eine Frage der Zeit - jetzt sind wir kinderlos - es dauerte keine 4 Wochen!!!
Es betrifft in diesem Falle insgesamt 4 Kinder, die weinend und schreiend von ihren Eltern weggerissen wurden!!!
Wie grausam und eiskalt ist unsere Gesellschaft geworden??
Ich glaube, dass hier grosser Handlungsbedarf besteht
Selber werde ich sicher ein idealer Beschwerdeführer sein, da ich ich alle Voraussetzungen erfülle: Datenschutzverletzungen, Überwachung und Strafprozess. Im Strafprozess wird mir seit 2012 keine Akteneinsicht gewährt. Vgl. hierzu § 147 Absatz 7 StPO! Aktenzeichen 3553 Js 18907/12 vom Amtsgericht Mainz und der Staatsanwaltschaft Mainz. Ferner gibt es nachweislich eine falsche Eintragung beim Bundesamt für Justiz über mich. Ferner wurde in einem anderen Strafverfahren erwähnt, dass ich abgehört wurde. In dieser Sache bekam ich bislang keine Benachrichtigung, obwohl es schon eine ganze Zeit lang her ist, dass ich anfragte.
Andreas JaegerJedoch habe ich auch eine erfolgreiche Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den rheinland-pfälzischen Justizminster a. D. Hartloff geschrieben, dem die Ministerpräsidenten Malu Dreyer erst 22 Monate später nachkam.
Auf Geld wegen meines Freispruchs - notwendige Auslagen - unter o.g. AZ warte ich jedoch noch immer. Dies obwohl man meinetwegen auch die polizeiliche Rechtsmittelbelehrung für Beschuldigte korrigierte. Falls man Unternehmensberater engagiert hätte, hätten diese sicherlich viel Geld dafür bekommen. Dies liegt wahrscheinlich an der fragwürdigen Vergaberechtspraxis in Rheinland-Pfalz.....
Also auf geht´s!
Hoffe, demnächst über erste Erfolge berichten zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Jaeger