Bundestagswahl 2017: So schön und gut wird es nach der Wahl

von Annelie Kaufmann

21.09.2017

2/2 Viel Geld für Familien

Alle Parteien werben um die Familien – mit viel Geld. Zurzeit bekommen Eltern für das erste und zweite Kind je 192 Euro im Monat, für das dritte und vierte etwas mehr. Die Union verspricht zunächst 25 Euro mehr, die Linke will 328 Euro für jedes Kind zahlen. SPD, Grüne und FDP wollen stärker das Einkommen der Eltern berücksichtigen und einkommensschwache Familien zusätzlich fördern. Die AfD will Familien vor allem steuerlich entlasten, indem das Familieneinkommen vor der Versteuerung auf die Familienmitglieder verteilt wird. Damit soll wohl vor allem das Alleinverdiener-Modell gestärkt werden: "Es muss wieder möglich sein, dass eine Familie mit kleinen Kindern von einem Gehalt leben kann." Denn laut AfD fühlen sich Kinder unter drei Jahren "am wohlsten, wenn sie durch die eigenen Eltern betreut werden."

Dagegen stehen die übrigen Parteien dazu, Betreuungsangebote für Kinder auszubauen. Union, SPD, Grüne und Linke wollen einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter, SPD und Linke außerdem Kita-Gebühren abschaffen. Die SPD will das Elterngeld so umgestalten, dass insbesondere Familien, in denen beide Eltern 75 bis 90 Prozent arbeiten, profitieren, die Grünen wollen eine "KinderzeitPlus" einführen, womit Eltern insgesamt für 24 Monate finanzielle Unterstützung bekommen. Eher eine theoretische Diskussion ist die Frage, ob Kinderrechte ausdrücklich ins Grundgesetz aufgenommen werden sollten: Union, SPD und Grüne sind dafür.

Musterklage für Verbraucher

Die SPD will die Klagerechte von Verbrauchern stärken und schon in den ersten hundert Regierungstagen die Musterfeststellungsklage auf den Weg bringen, wie Kanzlerkandidat Martin Schulz in der ARD ankündigte. Eigentlich ein Projekt von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), das allerdings am Widerstand der Union scheiterte. Verbraucherverbände sollen so in einem Musterverfahren Streitigkeiten klären können, die viele Verbraucher betreffen. Die Union ist zwar nicht grundsätzlich dagegen, hielt den Entwurf aus dem Bundesjustizministerium jedoch für unausgereift. Sie fürchtet eine "Klageindustrie nach US-Vorbild" und will ausschließen, dass ausländische Großkanzleien über Verbrauchervereine aus dem EU-Ausland, die als "Strohmänner" fungieren könnten, hier klagen.

Grüne und Linke wollen über den SPD-Vorschlag noch hinausgehen und eine Gruppenklage einführen, bei der sich Verbraucher zusammenschließen können, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Die AfD nennt keine konkreten Vorhaben, sieht die Gefahr für die Verbraucher aber vor allem darin, dass die Verbraucherschutzpolitik "in hohem Maß EU-gesteuert ist" und will sich deshalb für eine "Renationalisierung des Verbraucherschutzes" einsetzen.

Umstrittene Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse bleibt umstritten – erst recht, nachdem das Landgericht Berlin sie in einem Beschluss als verfassungswidrig bezeichnet hat. Bisher hatte das Bundesverfassungsgericht allerdings keine Gelegenheit sich dazu zu äußern. Zudem dürfte es verschiedene Wege geben, den Bedenken zu begegnen, die Mietpreisbremse verstoße gegen den Gleichheitssatz nach Art. 3 Grundgesetz.

SPD, Grüne und Linke wollen die bestehenden Regelungen verschärfen, mehr Transparenz für die Mieter und weniger Ausnahmen für die Vermieter zulassen. Die FDP und die AfD wollen sie abschaffen, weil so Investitionen verhindert würden. Nur CDU und CSU erwähnen das Wort "Mietpreisbremse" in ihrem Wahlprogramm nicht. Hier heißt es lediglich, man wolle jedenfalls keine Gesetze verabschieden, "die dazu führen, dass Mieten steigen". Das soll wohl heißen: Im Zweifelsfalle bleibt es bei dem mit der SPD in der letzten Legislaturperiode gefunden Kompromiss. Die Christdemokraten fühlen sich offenbar im "schönsten und besten Deutschland" ohnehin schon wohl.

Zitiervorschlag

Annelie Kaufmann, Bundestagswahl 2017: So schön und gut wird es nach der Wahl . In: Legal Tribune Online, 21.09.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24649/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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