Rückblick auf 2013: 33 wichtige Entscheidungen für Verbraucher

03.01.2014

Für Familien

23. Kinder müssen nicht ihr letztes Hemd für die Eltern geben

Kinder sind zur Zahlung von Unterhalt für ihre Eltern verpflichtet, wenn diese sich beispielsweise das Altersheim nicht leisten können. Eine angemessen selbst genutzte Immobilie müssen Kinder deshalb jedoch nicht verwerten. Auch dürfen sie 5 Prozent ihres Bruttojahreseinkommens zur eigenen Altersvorsorge zurücklegen (BGH, Beschl. v. 07.08.2013, Az. XII ZB 269/12). ...mehr dazu

24. Nicht ausreichende Kinderbetreuung verpflichtet zu Schadensersatz

Es besteht ein Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz. Wenn Eltern keinen staatlichen Kinderkrippenplatz finden und daher auf eine private Einrichtung ausweichen müssen, hat die Stadt die Mehrkosten zu tragen (BVerwG, Urt. v. 12.09.2013, Az. 5 C 35/12). ...mehr dazu

25. Einwilligung des Ehepartners bei Schenkungen

Wenn ein Ehepartner sein gesamtes Vermögen den Kindern schenkt, braucht er hierzu die Einwilligung seines Ehepartners. Besteht das Vermögen nur aus einem Hausgrundstück, kann er dieses grundsätzlich nur mit Zustimmung des Ehegatten verschenken. Etwas anderes gilt allerdings, wenn er sich gleichzeitig ein Wohnrecht auf Lebenszeit sichert. Denn damit behält er einen Vermögenswert und es liegt keine Übertragung des gesamten Vermögens vor (BGH, Urt. v. 16.01.2013, XII ZR 141/10). ...mehr dazu

26. Keine finanzielle Absicherung ohne Trauschein

Wenn die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sich trennen, bestehen nur dann wechselseitige Ausgleichsansprüche, wenn besondere Umstände vorliegen. Grundsätzlich gilt: Wer keine rechtliche Bindung durch Eheschließung wollte, hat nach einer Trennung nur wenig Absicherung. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Partner 30 Jahre lang zusammen waren und zwei Kinder aus der Beziehung hervorgegangen sind (OLG Bremen, Urt. v. 04.01.2013, Az. 4 W 5/12). ...mehr dazu

27. Die Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht ist strafbar

Eltern, deren Kinder die Schule schwänzen, können wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht mit Freiheitsstrafe bestraft werden. Die Mutter eines 17-Jährigen, der weder lesen noch schreiben konnte, nachdem er die Schule fast 1000 Mal geschwänzt hatte, wurde zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt (AG Tiergarten, Urt. v. 22.08.2013, Az. 408 Ds 203/13). ...mehr dazu

Für Autofahrer

28. Pusten ist freiwillig

Bei einer polizeilichen Alkoholkontrolle muss niemand an der Atemalkoholmessung aktiv mitwirken. Die Polizeibeamten können den Autofahrer nicht zum Pusten zwingen. Die Polizei muss auf dieses Recht jedoch nicht hinweisen. Es gibt keine gesetzliche Reglung, der diese Belehrungspflicht entnommen werden kann (OLG Brandenburg, Urt. v. 16.04.2013, Az. 2 B 53 Ss). ...mehr dazu

29. Auch die öffentliche Hand muss Rechte Dritter schützen

Werden seitliche Grünstreifen öffentlicher Straßen mit Handmotorsensen gemäht, reicht es nicht aus, Warntafeln aufzustellen. Das Land haftet deshalb für Schäden an Kfz, die durch hochgeschleuderte Steine beim Mähen von Straßenrandstreifen entstehen, sofern es nicht weitergehende Schutzmaßnahmen ergreift. Im vom BGH entschiedenen Fall hatten Mitarbeiter der Straßenmeisterei mit sogenannten Freischneidern einen Grünstreifen gemäht. Dabei hatte ein hochgeschleuderter Stein das Fahrzeug einer Frau beschädigt (BGH, Urt. v. 04.07.2013, Az. III ZR 250/12). ...mehr dazu

Für Arbeitnehmer

30. Mobbingopfer stehen nicht unter Zeitdruck

Mobbing-Opfer, die sich rechtlich gegen die erlittenen Schikanen zur Wehr setzen möchten, können sich etwas Zeit lassen. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass vertragliche Ausschlussfristen, die oft eine kurze Frist für Klagen vorsehen, auf Mobbing-Fälle keine Anwendung finden, da dieses vorsätzlich verübt wird (BAG, Urt. 20.06.2013, Az. 8 AZR 280/12). ...mehr dazu

31. Der Urlaubsanspruch ist höchstpersönlich

Endet das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers, geht der Urlaubsanspruch unter. Die Erben haben keinen Anspruch auf Urlaubsabgeltung. Im Ergebnis bekommen sie den Urlaub "nicht ausgezahlt" (BAG, Urt. v. 12.03.2013, Az. 9 AZR 532/11). ...mehr dazu

32. Leiharbeiter sind auch Arbeitnehmer im Sinne des KSchG

Das Kündigungsschutzgesetz ist erst ab einer bestimmten Arbeitnehmerzahl anwendbar. Bei der Berechnung der relevanten Betriebsgröße werden künftig regelmäßig im Betrieb eingesetzte Leiharbeiter mit berücksichtigt (BAG, Urt. vom 24.01.2013, Az. 2 AZR 140/12). ...mehr dazu

Für Erben

33. Keine Pflicht zur Beantragung eines Erbscheins

Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Sparkasse ist unwirksam, nach welcher der Kunde zum Nachweis seines Erbenstatus' einen Erbschein oder ein ähnliches gerichtliches Zeugnis vorlegen muss. Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die einem Erben vorschreibt, in jedem Fall einen Erbschein zu beantragen. Ein notarielles Testament weist die Erbenstellung genauso gut nach (BGH, Urt. vom 08.10.2013, Az. XI ZR 401/12). ...mehr dazu

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Zitiervorschlag

Rückblick auf 2013: 33 wichtige Entscheidungen für Verbraucher . In: Legal Tribune Online, 03.01.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10501/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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