Zwerge vor Gericht und in der Literatur: Von rot­bär­tigen Zwergen und anderen Wesen

von Martin Rath

26.12.2022

Ein Auftritt von Zwergen lässt noch die ehrwürdigste Gerichtsverhandlung scheitern und gibt dem Nachbarschaftsstreit Würze. In Lilliput spiegeln sich sogar Staat und Recht wider. Eine rechtssystematische Vermessung steht bisher noch aus.

Zwerge sind eine Provokation, deren Ausmaß schwer zu erfassen ist – nicht zuletzt auf dem Gebiet der Jurisprudenz.

Schon der deutsche Volksaberglaube, jenes Massenmedium, das vor Erfindung von Presse und Rundfunk zur Unterhaltung der Öffentlichkeit diente, kannte einen reichen Schatz an Erzählungen zu Kobolden und Zwergen. Teils gilt das kleine Volk als gutmütig und hilfreich, mal als diebisch und dämonisch. Sie waren Quelle von Alpträumen, die sich gern um den tödlichen Verlust der eigenen Kinder rankten.

Zwerge galten hier auch als frühe Verteidiger des Arbeitszeitrechts. Die Tätigkeit von Bergleuten nach Feierabend oder an Sonntagen werde – so ein spezifischer Aberglaube aus der Montanindustrie – bestraft, indem Zwerge die über ihr Maß hinaus Werktätigen mit Steinen bewerfen. Um die sittliche Ordnung kümmerten sie sich ebenso: Auch Liebespaare, die in der Öffentlichkeit vorehelich verkehrten, waren – einer anderen Erzählung nach – von Steinwürfen durch Zwerge bedroht.

AG Grünstadt urteilte zu "Frustzwergen" aus Ton

Erst vor diesem Hintergrund wird die vielleicht bekannteste Entscheidung zum Recht der Zwerge verständlich. Mit Urteil vom 11. Februar 1994 entschied das Amtsgericht (AG) Grünstadt in einem Nachbarschaftsstreit zulasten des Beklagten.

Dieser hatte in einem noch anhaltenden Konflikt um nachbarschaftlichen Lärm eine Anzahl sogenannter "Frustzwerge" in seinem Garten platziert, von ihm selbst geschaffene Tonfiguren von 30 bis 35 Zentimetern Größe, die sich dem Betrachter beispielsweise mit ausgestrecktem Mittelfinger, provokativ nacktem Gesäß oder herausgestreckter Zunge präsentierten.

Weil der Schöpfer seine Werke von seiner Wohnung aus gar nicht im Blick hatte, enttarnte das Gericht die Behauptung des Beklagten, er habe sie "zu seiner eigenen Erbauung" in den Garten gestellt, als vorgeschoben. Vielmehr habe er "seine zweifellos vorhandene künstlerische Begabung" allein dazu verwendet, den Kläger zu kränken – und weil es ihm nicht möglich gewesen sei, diesem rund um die Uhr in eigener Person das "Fuck-you-Zeichen" und den nackten Hintern entgegenzustrecken, habe er die tönernen Zwerge dies für sich erledigen lassen.

Der Abwehr- und Abwehranspruch ergab sich, wegen des völligen Zurücktretens künstlerischer Anliegen, unschwer aus §§ 1004 Abs. 1 i.V.m. 823 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (vgl. AG Grünstadt, Urt. 11.02.1994, Az. 2a C 334/93).

Zwerge im Gericht? – Richterlicher Stoizismus ist besonders indiziert

Eine durchaus reiche Rechtsprechung zu Zwergenfiguren, die selten zu ihren Gunsten ausfällt (vgl. OLG Hamburg, Beschl. v. 20.04.1988, Az. 2 W 7/87), ließe die Vermutung zu, dass sich Angehörige der juristischen Berufe gegenüber Koboldinnen und Kobolden grundsätzlich wenig aufgeschlossen zeigen.

Für einen solchen Eindruck spreche etwa die spezifische Abneigung gegen justizfremde Personen, die das Recht in die eigene Hand nehmen – wie etwa im genannten Fall der Arbeitszeitordnung in der älteren Montanindustrie.

Ein vom britischen Journalisten John Bingham Morton (1893–1979) hinterlassener Prozessbericht zu einem obskuren nachbarschaftsrechtlichen Verfahren im Vereinigten Königreich spricht hingegen eher von einer bis ins Surreale gesteigerten richterlichen Nüchternheit im Kontakt mit Zwergen.

Unter dem Titel "The Case of the Twelve red-bearded Dwarfs", den der Freiburger Rechtsanwalt Albrecht Götz von Olenhusen (1935–2022) der deutschen Leserschaft 1998 in einer kommentierten Fassung zugänglich machte, erzählte Morton vom Konflikt zweier englischer Damen. Der Beklagten wurde vorgeworfen, der Klägerin aus unerfindlichen Gründen regelmäßig ganze Rudel rotbärtiger Zwerge durch die Wohnungstür geschoben zu haben.

Der daraufhin angestrengte Prozess entgleist zwar durchgängig ins Absurde – aus wiederum unerfindlichen Gründen wird ein Admiral als Zeuge vernommen, der allerdings nur die Pracht der britischen Marine anzupreisen weiß, auch die als Zeugen einvernommenen Zwerge haben nichts Sachdienliches zu sagen und am Ende gehen die Schriftsätze in Flammen auf. Dennoch absolviert der Richter die Verhandlung zwar irritiert, aber doch in unerschütterlicher Ruhe.

Diese – selbstredend erfundene – Geschichte aus dem Jahr 1937 lässt sich zu den Vorläufern des "Monty Python"-Humors der 1970er Jahre rechnen. Auf justizfremde Personen mag er hölzern wirken. Berufsträger jedoch kennen die seelische Anspannung ihres stoischen Gemüts besser, das beispielsweise gefordert ist, wenn das "besondere elektronische Anwaltspostfach" wieder einmal von Dämonen in Besitz genommen wurde – dies ist inzwischen bekanntlich ein ganz eigenes Genre deutscher Kobold-Literatur.

Zwerge und andere seltsame Wesen in der schönen Staats(kobold)literatur

Die Möglichkeit, im Vereinigten Königreich des Jahres 1937 von einem Richter zu schreiben, der stoisch auf anarchistische Zwerge in seinem Gerichtssaal reagiert, ist möglicherweise auf die insgesamt reifere britische Kobold-Literatur zurückzuführen – eine deutsche Zeitung hätte seinerzeit kaum etwas Vergleichbares zum Umgang mit den kleinen Leuten bei Gericht veröffentlichen können.

Zu dieser Reife entscheidend beigetragen hat natürlich der anglo-irische Schriftsteller Jonathan Swift (1667–1745) mit seinem vierteiligen Werk "Gullivers Reisen" (1726).

Dieses heute oft auf das Niveau von Kinderliteratur zurechtgemachte Werk ist zugleich eine Satire auf die naiven Reiseberichte ihrer Zeit wie auf die politischen und juristischen Machenschaften im soeben Vereinigten Königreich des 18. Jahrhunderts – ein Stück belletristischer Staatsrechtslehre, wenn man so möchte.

Dass der Streit zwischen den beiden Zwergenreichen Lilliput und Belfuscu, die Lemuel Gulliver kennenlernt, auf der Differenz ihrer jeweiligen religiösen Axiome beruht – ob das Ei am spitzen oder am stumpfen Ende aufzuschlagen sei – weiß dank der zahlreichen Adaptionen jedes Kind. Auch dass eine nur formale Anwendung einer juristischen Norm, des mit der Todesstrafe belegten Verbots, im Palast zu urinieren, dem Rechtsgefühl widerspricht, wenn das Wasserlassen des riesigen Gastes bei Hof dazu dient, einen Brand zu löschen, gehört zu den bekannteren Motiven von "Gullivers Reisen".

Dass in Jonathan Swifts Zwergenreich die wichtigsten Positionen im Staat unter den Bewerbern nach ihrer Kunst im halsbrecherischen Seiltanz vergeben werden, ist schon weniger präsent geblieben – vielleicht weil es schmerzhaft daran erinnert, wie wenig intellektuelle, wie viel bloß performative Kompetenz noch heute oft dazu gehört.

Doch ging Swifts Satire in "Gullivers Reisen" noch schärfer ins Detail. Wenn er etwa von Lobreden auf die Gnade der Lilliputischen Majestät schreibt, die Gulliver dadurch zuteilwerden soll, dass man ihm für seine "Vergehen" nur die Augen ausstechen, ihn aber nicht töten will, ist darin – so die literaturwissenschaftliche Interpretation – eine Kritik an den Zeitumständen enthalten: Kaum dass das britische Parlament im Jahr 1716 ein Lob auf die Gnade von König Georg I. (1660–1727, insular im Amt seit 1714) angestimmt hatte, ließ dieser einige Anführer der jakobitischen Opposition hinrichten.

Gullivers fünfte Reise?

Neben dem "Modest Proposal", der galligen Satire zur aufgeklärten Projekte-Macherei und zu den unmenschlichen Lebensbedingungen der armen Menschen Irlands, sind "Gullivers Reisen" sicher das bekannteste Werk Jonathan Swifts – und hier die Erzählungen zu den absurden Rechts- und Staatsvorstellungen Lilliputs im Besonderen.

Weniger bekannt sind die – durchaus zahlreichen und beachtlichen – Werke von Nachfolgern und Verehrern Swifts, die oft von einer fünften Reise Gullivers erzählen. Besonders beeindruckend ist hier der kurze "Gulliver"-Roman des russischen Schriftstellers Michail Kozyrew (1892–1941), der den alten Helden in das Reich Juberallija reisen lässt. In diesem Staat werden akademische Grade nach der Fähigkeit verliehen, über ein Feuer zu springen: für einen Magister ist ein Feuer mit einer Breite von drei Yards – ca. 1,80 Meter – vorgesehen, ein Doktor muss über sechs Yards hinweg: "Eine Sonderkommission achtete darauf, dass das Feuer die entsprechende Breite erreicht hatte und ob die Rockschöße der Examinierten verbrannt waren."

In der nächsten Stufe des Rituals werden nach ganz willkürlichen Kriterien Bücher verbrannt, auch dann, "wenn sie nichts dem Wohlergehen des Staates Zuwiderlaufendes enthalten". Statt durch intellektuellen Streit wird die notwendige Homogenität im Staate "Juberallija" durch rassische Reinheit hergestellt. Offene Repression ist nicht erforderlich, die Polizei jedoch vorhanden, weil es ja staatlichen Personals bedarf, um sich nach dem Weg zu erkundigen oder Blinden über die Straße zu helfen. In Stalins Sowjetunion seit 1930 jeder Publikationsmöglichkeit beraubt, starb Michail Kozyrew 1941 in einem Straflager.

Aber auch weniger düstere Swift-Nachfolger bieten belletristische Staats- und Gesellschaftslehren. So finden sich in T.H. Whites (1906–1964) im Jahr 1945 veröffentlichten "Mistress Masham's Repose" Hinweise zum Verbleib der von Swifts Gulliver nach England mitgebrachten Lilliput-Zwerge – das auf den ersten Blick beschauliche Schloss Malplaquet erweist sich dabei nicht nur als Objekt einer hässlichen erbrechtlichen Auseinandersetzung, der Keller ist auch vollgerümpelt mit den Folterinstrumenten der wenig ruhmreichen englischen Rechtsgeschichte (ein besonders ausgefeiltes Gerät kommt, wie die königliche Familie, natürlich aus Deutschland).

In jüngerer Zeit hat sich der Literaturwissenschaftler Adam Roberts (1965–) unter dem Titel "Swiftly" ausgemalt, wie die Zwerge und Riesen aus "Gullivers Reisen" im 19. Jahrhundert zu Opfern und Hilfskräften des britischen und französischen Imperialismus werden – samt unschöner Einblicke ins Arbeitsrecht dieser Epoche.

Ein Wunschprojekt für "Law and Literature"

Zusammen mit den weiteren Werken, die an "Gullivers Reisen" anschließen – neben Kozyrew etwa Sándor Szathmáris "Reise nach Kasohinien" (1935), in ein anarchistisches Reich ohne Hierarchien, und Frigyes Karinthys "Die neuen Reisen des Lemuel Gulliver" (1916) in eine Welt Künstlicher Intelligenzen – ergibt sich ein ganzes Panorama an utopischem Staatsdenken.

Erschlossen ist es, soweit erkennbar, jedenfalls im deutschsprachigen Raum, etwa im Rahmen der "Law and Literature"-Bewegung, bisher kaum.

Hinweise: Beachcumber (d.i. John Bingham Morton): "Das Zwergen-Zerwürfnis. / The Case of the Twelve red-bearded Dwarfs". Übersetzt von Susan Jones und Albrecht Götz von Olenhusen, mit einem Nachwort dess. Lengwill am Bodensee (Libelle) 1998. Michail Kozyrew: "Die fünfte Reise Lemuel Gullivers, Kapitän eines Luftschiffes, nach Juberallija, dem besten Land der Welt, auch Land des Heuchelns und der Lüge genannt". Übersetzt und eingeleitet von Michael Düring. Mannheim (Persona) 2005. T.H. White: "Schloss Malplaquet oder Lilliput im Exil". Frankfurt am Main (Fischer) 1986. Adam Roberts: "Swiftly". London (Gollancz) 2009.

Zitiervorschlag

Zwerge vor Gericht und in der Literatur: Von rotbärtigen Zwergen und anderen Wesen . In: Legal Tribune Online, 26.12.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50580/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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