
Dem BGH reißt der Geduldsfaden. Es gebe keinen Anlass, die Vorschriften zur Einreichung per beA länger "behutsam" anzuwenden. Das zeigen zwei aktuelle Beschlüsse zum besonderen elektonischen Anwaltspostfach.
Artikel lesenDem BGH reißt der Geduldsfaden. Es gebe keinen Anlass, die Vorschriften zur Einreichung per beA länger "behutsam" anzuwenden. Das zeigen zwei aktuelle Beschlüsse zum besonderen elektonischen Anwaltspostfach.
Artikel lesenWer als Rechtsanwalt zum Insolvenzverwalter bestellt ist, muss Schriftsätze an Gerichte im elektronischen Rechtsverkehr einreichen. Entscheidend sei die berufliche Tätigkeit als Anwalt, so der BGH. Erläuterungen von Martin W. Huff.
Artikel lesenFür den Versand von Schriftsätzen per beA gelten dieselben Voraussetzungen, wie für den Fax-Versand. Wird der falsche Adressat angeklickt und das Dokument deshalb zu spät zugestellt, führt das zum Fristversäumnis.
Artikel lesenRechtsanwälte dürfen ihre Schriftsätze an die Gerichte nur noch elektronisch versenden – außer ans BVerfG. Das setzt weiter auf Papier. Die Grünen haben den Justizminister nun aufgefordert, das zu ändern. Jetzt könnte sich was bewegen.
Artikel lesenRechtsanwälte müssen bei der Übermittlung von Schriftsätzen über das beA überprüfen, ob auch jeder einzelner Anhang erfolgreich übersendet worden ist. Kontrollieren sie das nicht, haben sie Fristversäumnisse selbst zu verschulden.
Artikel lesenEin Anwalt, dessen Internetverbindung gestört ist, kann nicht ohne weiteres auf den Versand per beA verzichten. Es sei Eigeninitiative gefordet - zumindest ein Hotspot hätte eingerichtet werden können. Das hat das OVG in Münster entschieden.
Artikel lesenAnwaltliche Anträge und Erklärungen sind elektronisch abgzugeben - und damit nicht per Fax. Ob für das Verfahren Anwaltszwang herrscht oder nicht, spielt keine Rolle. Das entschied das OLG Frankfurt am Main.
Artikel lesenBei der Digitalisierung der Justiz hinkt Deutschland massiv hinterher, der Bundesjustizminister warnt auf einer Konferenz der Anwaltschaft vor einem Vertrauensverlust in den Rechtsstaat. Bei Anwälten und Richtern herrscht Unmut.
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