
Bei der Digitalisierung der Justiz hinkt Deutschland massiv hinterher, der Bundesjustizminister warnt auf dem DAT vor einem Vertrauensverlust in den Rechtsstaat. Bei Anwälten und Richtern herrscht Unmut. Der Überblick zum DAT 2022.
Artikel lesenBei der Digitalisierung der Justiz hinkt Deutschland massiv hinterher, der Bundesjustizminister warnt auf dem DAT vor einem Vertrauensverlust in den Rechtsstaat. Bei Anwälten und Richtern herrscht Unmut. Der Überblick zum DAT 2022.
Artikel lesenAnwälte sind verpflichtet, Schriftsätze bei Gericht elektronisch einzureichen. Dass das auch gilt, wenn sie in eigener Angelegenheit tätig werden, hat das VG Berlin klargestellt.
Artikel lesenWer über das elektronische Anwaltspostfach Anhänge ans Gericht versendet, darf im Dateinamen auch Umlaute verwenden. Wenn diese vom Justizrechner dann nicht erkannt werden, darf dies jedenfalls nicht zum Fristversäumnis führen, so der BGH.
Artikel lesenDie bislang geltenden Größen- und Mengenbeschränkungen im elektronischen Rechtsverkehr werden in Kürze deutlich angehoben. Ab dem 1. April 2022 können in einer Nachricht dann bis zu 200 Anhänge mit insgesamt 100 MB versandt werden.
Artikel lesenSeit dem 1.Januar dürfen Rechtsanwälte ihre Schriftsätze an die Gerichte nur noch auf elektronischem Weg versenden. Wer das nicht beherzigt, dem drohen ernste Konsequenzen. Martin W. Huff beleuchtet ein aktuelles Urteil des LG Frankfurt.
Artikel lesenRund 23.000 der in Deutschland zugelassenen Anwälte verstoßen gegen anwaltliches Berufsrecht, da sie ihr besonderes elektronisches Anwaltspostfach noch nicht eingerichtet haben. So auch der neue Bundesjustizminister Marco Buschmann.
In wenigen Wochen wird es ernst für die Anwaltschaft: Kommunikation mit den Gerichten nur noch elektronisch. Aber sind darauf auch alle hinreichend vorbereitet? Alexander Siegmund erläutert, was auf die Anwälte ab Januar zukommt.
Artikel lesenAnwälte sind vor dem Start der aktiven beA-Nutzungspflicht zum 01. Januar 2022 nicht verpflichtet, sich mit den Anforderungen und der Funktionsweise des Versands elektronischer Dokumente auseinanderzusetzen. Das bestätigte der BGH erneut.
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