Rechtsgeschichten: Hugo Grotius – Wunderkindgeburtstag

von Martin Rath

07.04.2013

2/2 Gewürznelken und monopolistische Marktteilnehmer

Doch stand der junge holländische Jurist protestantischer Konfession nicht nur im Widerspruch zum imperial-papistischen Anspruch. Seit dem Jahr 1600 machte sich die niederländische "Vereenigde Oostindische Compagnie", eine Mischung aus Handelsgesellschaft und bewaffnetem Mafiawachdienst, das heutige Indonesien untertan. Unter anderem war das Monopol auf Gewürznelken reizvoll – damals neben der Zange ziemlich das einzige Mittel gegen Zahnschmerz.

Ihr ostindisches Gewürzmonopol sicherten die Niederländer teils mörderisch: Kleine Völker ertranken im Blut. Konkurrierende Anpflanzungen wurden verwüstet. Die Lebenserwartung eines Plantagenarbeiters im "Niederländisch Indien" lag noch im 20. Jahrhundert unter der von niederländischen Internierten in den Gefangenenlagern, als die Japaner die Kolonie während des Zweiten Weltkriegs besetzten.

Keine Rede war für die niederländischen Kolonialherren in "Ostindien" davon, dass "jedes Volk" nur ins Schiff steigen brauchte, um den geknechteten Pfeffer-, Zimt- und Gewürznelken-Bauern bessere Konditionen anzubieten. Aber das spricht, bis heute, weniger gegen Grotius als gegen die Machtpraxis der Staaten und monopolistischer Marktteilnehmer.

Einflussreicher Denker des Naturrechts

Für das Kriegsvölkerrecht formulierte Grotius Grundsätze, die in den routinierten Kriegen des 18. und 19. Jahrhunderts Einfluss hatten: Krieg wird gedacht als Nothilfe der Staaten, die in Abwesenheit eines neutralen Richters ihre rechtlich definierbaren Ansprüche durchzusetzen versuchen. Ihnen kann, nach Grotius, zwar aus logischen Gründen nicht zugebilligt werden, dass sie beide einen "gerechten Krieg" führen, wohl aber, dass sie jeweils in gutem Glauben sind, dies zu tun. Bis spätestens im Ersten Weltkrieg wieder ganze Völker ökonomisch und ideologisch mobil gemacht wurden – und der Feind auch "moralisch" ein Unhold zu sein hatte –, trug das zur Eingrenzung von Kriegen bei.

Noch zwischen den Kriegsparteien bleibt, nach Grotius, ein Band von Rechtstreue bestehen, was einen gemeinsamen Rechtsraum offen hält. Grotius beruft sich auf den Kirchenvater Augustinus (354-430): "Denn die Treue, wenn sie versprochen wird, ist auch gegenüber dem Feind, gegen den Krieg geführt wird, zu halten." – Fehlt sie, können aus Kontrahenten rechtlose Feinde werden, es bleibt ein rein taktisches Macht- und Gewaltspiel, wie zwischen der koreanischen Familie Kim und dem Rest der Welt.

Im Zivilrecht wirkt Hugo Grotius ebenfalls nach. Ihm wird eine Stärkung des Treuegedankens zugeschrieben: Ein Vertrag verliert nicht an Gültigkeit, weil man eine stillschweigende Bedingung annehmen kann, dass "die Verhältnisse so bleiben, wie sie jetzt sind". Auch das wirkt gegen taktische Machtspiele.

Nicht furchtbar originell?

Manche juristische Frage hatten schon spanische und portugiesische Theologen und Juristen beantwortet: Ist es beispielsweise dem christlicher Seefahrer erlaubt, den heidnischen Indern oder Indianern ihr Hab und Gut zu nehmen, weil diese moralisch diskriminiert werden dürfen? Für das hinduistische und muslimische Indien heißt es bei Grotius: "Die Inder hatten aber, als die Portugiesen zu ihnen kamen, obwohl sie zum Teil Götzendiener, zum Teil Mohammedaner waren und in schwere Sündenschuld verfallen waren, doch öffentliches und Privatrecht über Hab und Gut, das ihnen ohne gerechten Grund nicht genommen werden konnte."

Diese Antwort ist mit der spanischen Lösung, zwei, drei Generationen vor Hugo Grotius entwickelt, identisch. Wenn Grotius aber nicht so furchtbar originell war, warum wurde er dann 300 Jahre lang zum "Vater des Völkerrechts" verklärt?

Ein Grund: Unter spanischen Juristen und Theologen dieser Zeit kann man sich wohl nur finstere Folterknechte vorstellen, die Raub, Unterdrückung und Mord an den "edlen Wilden" segneten. Man weiß, dass zum Beispiel Moctezuma II., der letzte Herrscher des alten Mexiko, 1520 von den Spaniern getötet wurde. Eher unbekannt ist, dass seine Familie erst im 19. Jahrhundert ausstarb – als spanisch-mexikanisches Adelsgeschlecht der Grafen von Montezuma.

Der holländische Jurist – berühmt dank Entertainment?

Eine andere Erklärung für Hugo Grotius' frühe Prominenz könnte in seinen Entertainer-Qualitäten liegen: 25.000 Gedichtzeilen, mehr als die Hälfte hat er vor seiner eigentlich juristischen Karriere geschrieben. Es sind lange Gedichte, beispielsweise 615 Zeilen zur Krönung von Jakob I., dem Nachfolger von Elizabeth I., Königin von England. Ein prachtvolles Lobgedicht auf die britischen Inseln, ihre Herrscher ins mythologische Bild setzend. Schwerer Schwulst, viele tausend Zeilen.

Mit dem einflussreichen niederländischen Dichterfürsten Pieter Corneliszoon Hooft (1581-1647) tauschte Grotius poetologische Briefe, in einem schmachtvollen Tonfall, den sich heute selbst Männer nicht schreiben, die danach "verpartnert" werden.

In der monarchisch-höfischen Gesellschaft war solche Dichtkunst eine starke Größe neben der Juristensprache. Uns käme es absurd vor, hätte Andreas Voßkuhle sein aktuelles Amt durch einen Youtube-Lobgesang auf die Schönheit der Uckermark erhalten. Ein Zeitreisender aus Grotius' Epoche fände das hingegen völlig normal.

Zum 430. Geburtstag von Hugo Grotius können sich Juristen also merken: Neben dem elenden dogmatisch-positivistischen Alltagsgeschäft immer auch an die schönen Künste denken!

Zitiervorschlag

Martin Rath, Rechtsgeschichten: Hugo Grotius – Wunderkindgeburtstag . In: Legal Tribune Online, 07.04.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8469/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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