Angesichts fortschreitender Digitalisierung erscheinen immer mehr Regelungen wie Relikte aus einer längst vergangenen Zeit. Auch die Kanzleipflicht für Rechtsanwälte gehört auf den Prüfstand, meint Maximilian von Möllendorff.
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Philipp Wendt wird neuer Hauptgeschäftsführer des DAV. In seinem neuen Amt, das er von Cord Brügmann übernimmt, soll er die digitale Zukunft des Anwaltvereins mitgestalten.
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Die Berliner Kammerversammlung hat nach dem Desaster um das Anwaltspostfach dem Präsidenten sowie dem Vizepräsidenten der BRAK ihr Misstrauen ausgesprochen. Die Anwaltskammer Berlin muss nun auf deren Rücktritt hinwirken.
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Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, wegen des Desasters um das elektronische Anwaltspostfach aufsichtsrechtliche Maßnahmen gegen die BRAK einzuleiten. Wann das beA wieder an den Start geht, weiß sie aber auch nicht.
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Wer als Anwalt seine Examenszeugnisse fälscht, um einen Job zu bekommen, beschädigt zwar seine Vertrauenswürdigkeit. Ganz so schlimm sei es dann aber auch wieder nicht, meint das Anwaltsgericht in Köln.
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Im Rechtsausschuss machte der Präsident der BRAK am Mittwoch klar, dass sich frühestens Ende März herausstellen wird, wie und wann es mit dem beA weitergeht. Am Grundkonzept will die BRAK aber nichts ändern, offenbar mit Rückendeckung aus dem BMJV.
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Das beA ist weiterhin offline und weiter ist unklar, wie es weiter geht. Nun fragt die FDP im Bundestag, ob das Bundesjustizministerium schon aufsichtsrechtliche Maßnahmen gegen die BRAK ergriffen habe.
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Die RAK Berlin vertraut in Sachen beA der BRAK und Atos allein nicht mehr. Damit reagierte Präsident Mollnau auf die Ereignisse vom Freitag. Der BUJ fordert unterdessen Kanzleipostfächer und mehr Zeit vor einem Neustart des Anwaltspostfachs.
Statt einem offenen Hackathon zum Anwaltspostfach gab es eine geschlossene Diskussion mit 20 handverlesenen Gästen, aber ohne die Softwarehersteller. Die Skepsis gegenüber der BRAK-Veranstaltung war groß. Jörn Erbguth war dabei.
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