
Die AfD feiert ihr zehnjähriges Jubiläum und darf hierfür einen städtischen Parkplatz vor der gemieteten Veranstaltungshalle nutzen. Eine Gegenversammlung hat dort entsprechend keinen Platz, so das VG Frankfurt am Main.
Artikel lesenDie AfD feiert ihr zehnjähriges Jubiläum und darf hierfür einen städtischen Parkplatz vor der gemieteten Veranstaltungshalle nutzen. Eine Gegenversammlung hat dort entsprechend keinen Platz, so das VG Frankfurt am Main.
Artikel lesenDie Uni Frankfurt schickte 250 Zulassungsbescheide für Humanmedizinstudienplätze zu viel raus. Die Lösung: Man dürfe stattdessen zum Beispiel Zahnmedizin studieren. Dagegen hat das VG Einwände.
Artikel lesenLaut VG hat der Verordnungsgeber nicht begründet, warum der Einzelhandel keine 2G-Regel einführen darf. Eine Einzelhändlerin darf dies nun vorläufig tun. Die Folgen: Keine Maskenpflicht, keine Abstandsregeln und Kapazitätsbegrenzungen.
Artikel lesenFür den Besuch im Bordell reicht weiterhin ein negativer Corona-Schnelltest aus, hat das VG Frankfurt entschieden. Alles Weitere bleibe dem Abstand- und Hygienekonzept vorbehalten. Die Stadt Frankfurt wollte PCR-Tests einführen.
Artikel lesenEin Frankfurter wollte nicht mehr bei jedem Schritt vor die Tür Maske tragen, die Regel hält er für willkürlich. Andere Ansicht: das VG Frankfurt. Weil immer mehr Leute die Maskenpflicht missachteten, sei eine solche Regelung gerade sinnvoll.
Artikel lesenEine Grundschullehrerin hatte verhindern wollen, wieder unterrichten zu müssen. Das VG Frankfurt hält allerdings die Hygienemaßnahmen des Dienstherrn für ausreichend und erinnerte die Frau an die Treuepflicht der Beamten.
Artikel lesenWenn eine bereits erteilte Rüstungsexportgenehmigung widerrufen wird, muss das betroffene Unternehmen entschädigt werden. Wie eine Entscheidung des VG Frankfurt zeigt, kommt der Bund da auch nicht drum herum.
Artikel lesenGerichtsbezirk:
Kreisfreie Stadt Frankfurt am Main, Main-Kinzig-Kreis, Hochtaunuskreis, Main-Taunus-Kreis
Gerichtsbezirk für Asylverfahren:
Kreisfreie Stadt Frankfurt am Main, Main-Kinzig-Kreis, Kreisfreie Stadt Offenbach am Main, Landkreis Offenbach und Hochtaunuskreis
Das Verwaltungsgericht ist innerhalb der Verwaltungsgerichtsbarkeit ein Gericht erster Instanz, dessen Einrichtung Aufgabe der Landesgesetzgebung ist. Verfahren vor dem Verwaltungsgericht betreffen die Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Bürgern. Es handelt sich also um Auseinandersetzungen zwischen natürlichen Personen - dem einzelnen Bürger - und juristischen Personen einerseits und den Behörden andererseits. Unter juristischen Personen versteht man beispielsweise einen eingetragenen Verein, eine eingetragene Genossenschaft, eine GmbH oder Aktiengesellschaft.
Regelmäßig ist das Verwaltungsgericht in erster Instanz als Eingangsgericht dann sachlich zuständig, sofern das Gesetz keine andere Zuständigkeit benennt, beispielsweise Finanz- oder Sozialgerichte. Das Verwaltungsgericht ist nicht zuständig im Bereich des Staatshaftungsrechts, dessen Verfahren einem ordentlichen Gericht obliegen. Ebenfalls nicht zuständig ist es bei Verfahren, die das Verfassungsgericht betreffen. Das Begehren eines Klägers vor dem Verwaltungsgericht ist zumeist darauf gerichtet, dass Entscheidungen von Behörden aufgehoben oder diese zu einem bestimmten Tun verpflichtet werden sollen. Das Verwaltungsrecht ist überaus umfangreich und so können die Verhandlungen ganz unterschiedliche Rechtsbereiche zum Inhalt haben, beispielsweise Beamtenrecht, Schulrecht, Polizeirecht, Kommunalrecht, Hochschulrecht, Straßenverkehrsrecht, Baurecht oder auch Ausländer- und Asylrecht. Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach § 52 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), wonach der Sitz der beklagten Behörde maßgeblich ist.
Die Spruchkörper des Verwaltungsgerichts werden Kammern genannt. Sie sind mit jeweils drei Berufsrichtern besetzt. Handelt es sich jedoch um Entscheidungen, denen eine mündliche Verhandlung vorausgeht, ist die Kammer zusätzlich mit zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt. Kammerentscheidungen werden indes immer seltener. Sind alle am Verfahren beteiligten Parteien damit einverstanden, kann auch der jeweilige Berichterstatter als Einzelrichter anstelle der Kammer entscheiden. Das Verfahren vor einem Verwaltungsgericht findet auf der Grundlage der VwGO statt. Im verwaltungsrechtlichen Verfahren gilt der Amtsermittlungsgrundsatz. Nach § 86 Abs. 1 VwGO hat das Verwaltungsgericht die Pflicht von Amts wegen zu ermitteln.