
Auf einer Demo, die sich angeblich gegen die "Diskriminierung von Zitronenlimonade" richtet, dürfen keine T-Shirts mit übergroßen "Z"-Symbolen getragen werden. Das OVG sieht darin eine Billigung des russischen Angriffskriegs.
Artikel lesenAuf einer Demo, die sich angeblich gegen die "Diskriminierung von Zitronenlimonade" richtet, dürfen keine T-Shirts mit übergroßen "Z"-Symbolen getragen werden. Das OVG sieht darin eine Billigung des russischen Angriffskriegs.
Artikel lesenEin weißer Löwe muss sofort woanders als bei seinem Halter untergebracht werden. Dieser habe dem Tier nur ein deutlich kleineres Gehege zur Verfügung gestellt, als empfohlen wird. Das OVG Sachsen-Anhalt zu einem Tierschutzverstoß.
Artikel lesenDer Teil-Lockdown in Sachsen-Anhalt bleibt nach einem Beschluss des dortigen OVG bestehen. Dem exponentiell wachsenden Infektionsgeschehen mit Kontaktreduzierungen zu begegnen sei ein legitimes Ziel, so die OVG-Richter.
Artikel lesenDie Schließung von Prostitutionsstätten stelle keine notwendige Schutzmaßnahme zur Eindämmung der Corona-Pandemie mehr dar, entschied das OVG des Bundeslands Sachsen-Anhalt.
Artikel lesenIn Sachsen-Anhalt werden schrittweise die Schulen geöffnet – und dabei darf nun auch vom Mindestabstand abgewichen werden, entschied das OVG. Bei Umsetzung anderer Maßnahmen sei der Mindestabstand nicht mehr verhältnismäßig.
Artikel lesenSeit dieser Woche findet der Grundschulunterricht in Sachsen-Anhalt wieder in voller Klassenstärke und ohne Einhaltung eines Mindestabstands statt. Eine Lehrerin hat das OVG eingeschaltet, das zeitnah über die Regelung entscheiden will.
Deutschlands Verwaltungsrichter haben in der Coronakrise viel zu tun. Landaus, landein gehen Eilanträge gegen die entsprechenden Verordnungen ein. Besonders die 800-Quadratmeter-Regel steht auf wackeligen Füßen.
Artikel lesenLand Sachsen-Anhalt mit den Verwaltungsgerichten Halle und Magdeburg
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) ist das höchste Gericht auf Landesebene innerhalb der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Jedes Bundesland hat jeweils ein Oberverwaltungsgericht. Ausnahmen sind Berlin und Brandenburg, die seit 2005 ein gemeinsames Oberverwaltungsgericht eingerichtet haben. Aus historischen Gründen werden sie in den Bundesländern Bayern, Hessen und Baden-Württemberg Verwaltungsgerichtshof (VGH) genannt. Die Spruchkörper werden Senate genannt, die je nach geltendem Landesrecht unterschiedlich besetzt sind. Es gibt Senate, die ausschließlich mit drei oder fünf Berufsrichtern besetzt sind und solche, denen drei oder fünf Berufsrichter mit jeweils zwei ehrenamtlichen Richtern angehören.
Die Oberverwaltungsgerichte sind zum einen als Rechtsmittelinstanz tätig. Das bedeutet, dass gegen erstinstanzliche Urteile von Verwaltungsgerichten Berufung beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden kann, während gegen sonstige Entscheidungen Beschwerden zulässig sind.
Ein Berufungsverfahren ist auf Antrag eines Verfahrensbeteiligten nur aufgrund eines Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts zulässig oder wenn das Verwaltungsgericht es in seinem Urteil ausdrücklich ermöglicht hat. Die Berufung selbst ist an enge Voraussetzungen geknüpft und nur in drei Fällen zulässig: 1. Es bestehen ernsthafte Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils, 2. die Rechtssache hat eine grundlegende Bedeutung für die Rechtsprechung oder 3. das vom Verwaltungsgericht in erster Instanz gesprochene Urteil weicht von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts oder eines Oberverwaltungsgerichts ab.
Auch wegen der gesteigerten Darlegungspflichten werden diese Bedingungen nur selten erfüllt. Wird die Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht als unzulässig abgelehnt, ist der Rechtsweg erschöpft und es stehen keine weiteren Rechtsmittel zur Verfügung, da die Nichtzulassung einer Berufung nicht anfechtbar ist.
Ein Oberverwaltungsgericht ist in erster Instanz zuständig, wenn die Verhandlung technische Großprojekte zum Inhalt hat, die in § 48 Abs. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) gelistet sind. Außerdem werden vor dem OVG nach Landesrecht ausgesprochene Vereinsverbote verhandelt. Das Oberverwaltungsgericht wird außerdem als erste Instanz bei Normenkontrollverfahren angerufen, um autonome Satzungen und Rechtsverordnungen insbesondere aus dem Baurecht zu überprüfen.