OVG Sachsen-Anhalt zu Schulen in der Coronakrise: Prä­senz­un­ter­richt auch ohne Min­de­st­ab­stand

15.06.2020

In Sachsen-Anhalt werden schrittweise die Schulen geöffnet – und dabei darf nun auch vom Mindestabstand abgewichen werden, entschied das OVG. Bei Umsetzung anderer Maßnahmen sei der Mindestabstand nicht mehr verhältnismäßig.

Die neue Coronaverordnung Sachsen-Anhalts, die Abweichungen vom Mindestabstand in Schulen vorsieht, ist verhältnismäßig. Das entschied das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt (OVG) am Montag (Beschl. v. 15.6.2020, Az. 3 R 111/20).

Die neue Coronaverordnung Sachsen-Anhalts regelt unter anderem die schrittweise Öffnung allgemeinbildender Schulen. Dabei darf nun auch erstmals von der Einhaltung des allgemein geltenden Mindestabstands abgewichen werden, sofern das für den Schulbetrieb erforderlich ist. Dagegen wehrte sich ein Grundschullehrer vor Gericht.

Das OVG bestätigte die Regelung aber. Durch die neue Regelung werde die staatliche Pflicht zum Schutz der Gesundheit der Lehrer und Schüler nicht verletzt. Zwar bestehe immer noch eine hohe Infektionsgefahr, in Sachsen-Anhalt seien die Zahlen aktuell aber niedrig und eine erhöhte Gefahr für Schüler und Lehrer habe sich bisher nicht feststellen lassen. Darüber hinaus habe die Landesregierung bei der Festlegung der Maßnahmen einen gerichtlich nicht überprüfbaren Einschätzungs- und Prognosespielraum.

Außerdem habe der Gesundheitsschutz auch Grenzen – und eine solche Grenze finde er unter anderem im Recht der Kinder auf Bildung und im Schutz von Familien. Eltern seien durch die Aussetzung des Schulbetriebs in ihrer Erwerbstätigkeit stark eingeschränkt und ein lückenloser Gesundheitsschutz könne ohnehin nicht verlangt werden. Zudem habe die Landesregierung einen sinnvollen Maßnahmenkatalog präsentiert zum Schutz von Lehrern und Schülern, unter anderem durch die Nachverfolgbarkeit der Infektionsketten durch Unterricht im festen Klassenverband, Hygienehinweise oder ausreichende Lüftung. Daher sei die Entscheidung des Landes, Schulen teilweise vom Schutzkonzept auszunehmen, verhältnismäßig.

ast/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OVG Sachsen-Anhalt zu Schulen in der Coronakrise: . In: Legal Tribune Online, 15.06.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41901 (abgerufen am: 06.10.2024 )

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