
Ein früherer Mitarbeiter von Fielmann soll seinen Arbeitgeber jahrelang geschröpft haben. Der Schaden beträgt angeblich über sechs Millionen Euro. Jetzt sitzt der Mann mit fünf mutmaßlichen Komplizen in Kiel auf der Anklagebank.
Artikel lesenEin früherer Mitarbeiter von Fielmann soll seinen Arbeitgeber jahrelang geschröpft haben. Der Schaden beträgt angeblich über sechs Millionen Euro. Jetzt sitzt der Mann mit fünf mutmaßlichen Komplizen in Kiel auf der Anklagebank.
Artikel lesenSoweit Beamte unmittelbaren Zwang ausüben dürfen, müssen die Betroffenen die Beweislast für das "Übermaßverbot" tragen. So das OLG Schleswig-Holstein zu einem Schusswaffengebrauch der Polizei.
Artikel lesenEin Kieler Waffensammler hortete u. a. einen Wehrmachtspanzer im Keller seiner Villa. Doch dann wurde die Justiz darauf aufmerksam. Das juristische Gezerre um das Strafmaß dauerte sechs Jahre, nun gibt's ein Urteil.
Artikel lesenAm LG Kiel ist am Freitag ein Prozess gegen eine Kieler Staatsanwältin zu Ende gegangen. Sie soll beschlagnahmte Tiere notveräußert und damit das Recht gebeugt haben. Das Gericht sprach die Frau nun von den Vorwürfen frei.
Artikel lesenEigentlich sollte sie Tiere schützen und Tierquäler belangen. Nun steht eine Staatsanwältin wegen Rechtsbeugung selbst vor Gericht. Laut Anklage soll sie Tiere beschlagnahmt und notveräußert haben, ohne die Tierhalter anzuhören.
Artikel lesenEine Kieler Staatsanwältin muss sich wegen Rechtsbeugung verantworten. Sie soll dutzende Tiere beschlagnahmt und notveräußert haben, ohne die Tierhalter anzuhören.
Artikel lesenFür die Lieferung von Pistolen nach Kolumbien müssen Ex-Manager von Sig Sauer mit Bewährungsstrafen und Geldstrafen in sechsstelliger Höhe rechnen. Darauf haben sich Staatsanwaltschaft, Verteidiger und das LG Kiel geeinigt.
Artikel lesenLG-Bezirk: Bad Segeberg, Eckernförde, Kiel, Neumünster, Norderstedt, Plön, Rendsburg
Das Landgericht gehört der ordentlichen Gerichtsbarkeit an und ist das dem Amtsgericht übergeordnete Gericht zweiter Instanz. Zu einem Landgericht gehört immer ein Bezirk, der mehrere Amtsgerichte umfasst.
Spruchkörper jedes Landgerichts sind seine Kammern, die in straf- und zivilrechtliche Kammern unterteilt werden, wobei zum zivilrechtlichen Zweig auch die Kammern für Handelssachen gehören. Die Strafkammern werden nochmals in kleine und große Strafkammern gegliedert sowie in Strafvollstreckungskammern.
Die Besetzung der verschiedenen Kammern im Landgericht ist im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) festgeschrieben. In einer Zivilkammer verhandeln grundsätzlich drei Richter, von denen einer den Vorsitz innehat. Die große Strafkammer ist zusätzlich zu den drei Richtern mit zwei Schöffen besetzt. Ist die große Strafkammer nicht als Schwurgericht zuständig, kann sie vor der Hauptverhandlung den Verzicht auf einen Richter beschließen. Der kleinen Strafkammer sitzt ein Richter vor, an dessen Seite zwei Schöffen sind. Die Handelskammern im Landgericht sind grundsätzlich mit einem Berufsrichter als Vorsitzendem und zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt, an deren Ernennung besondere Anforderungen gestellt werden.
Auch hier wird zwischen den Straf- und Zivilkammern und zwischen Verfahren vor dem Landgericht in erster oder zweiter Instanz unterschieden.
Im Strafverfahren ist es erstinstanzlich zuständig, wenn es sich um ein Verbrechen oder Vergehen mit einer Freiheitsstrafe von mindestens vier Jahren handelt oder wenn in schwerwiegenden Fällen an der Strafverfolgung ein besonderes öffentliches Interesse besteht.
Es ist außerdem erstinstanzlich tätig, wenn Sicherungsverwahrung angeordnet werden soll oder die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Handelt es sich um Verfahren, bei denen Mord, Totschlag oder andere Straftaten mit Todesfolge verhandelt werden, wird es in seiner Funktion als Schwurgericht tätig. In erster Instanz im Zivilprozess ist das Landgericht für alle Verfahren zuständig, deren Streitwert über 5.000 Euro liegt, sowie bei Staatshaftungsansprüchen. In zweiter Instanz werden im Strafprozess und auch im Zivilprozess vor dem Landgericht Berufungen gegen Urteile oder Beschwerden des Amtsgerichts verhandelt.