Urteil im Streit um "Kaiser Milton": Das LG Kiel entschied, dass der Käufer des Siegerhengst beim Trakehnerhengstmarktes 2017 nicht vom Kaufvertrag zurücktreten kann. Er hätte erst Nacherfüllung verlangen müssen.
Ein niedersächsischer Züchter muss den aus seiner Sicht kranken Trakehner-Spitzenhengst "Kaiser Milton" behalten und insgesamt mehr als 400.000 Euro zahlen. Das entschied das Landgericht (LG) Kiel am Donnerstag. Zum Kaufpreis in Höhe von 381.692,50 Euro kämen Zinsen und vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten hinzu, erläuterte Richter Ulf Müller bei der Verkündung des Urteils. Der Züchter aus Bad Bevensen hatte den Siegerhengst des internationalen Trakehnerhengstmarkts 2017 in Neumünster ersteigert, danach aber nicht bezahlt, weil das Pferd krank sei - ein bisher einzigartiger Fall in der Geschichte des Trakehnermarkts.
Der Käufer legte Tierarzt-Atteste vor, wonach das Pferd lahmt. Außerdem habe es einen Fesselträgerschaden. Und ein vor dem Verkauf mitgeteilter Herzfehler sei schlimmer als angegeben. Daher wollte er vom Kauf zurücktreten und das Pferd zurückgeben. Der Markt klagte für den niederländischen Verkäufer auf Zahlung des Kaufpreises. Eine Widerklage des Käufers wies das LG nun zurück.
Richter Müller betonte, entscheidend für das Urteil sei gewesen, dass der Käufer den Verkäufer nicht zur Nacherfüllung aufgefordert habe - also die Behebung der gesundheitlichen Mängel oder eventuell die Lieferung eines anderen Pferdes. Ohne Nacherfüllungsverlangen habe der Käufer aber nicht einfach zurücktreten können. Eine Nachbesserung oder Neulieferung sei nicht unzumutbar, so das Gericht.
Bereits der Bundesgerichtshof habe sich mit der Frage nach einer Ersatzlieferung bei Pferden befasst und entschieden, dass auch bei einem Stückkauf eine Neulieferung nicht von vornherein ausgeschlossen sei (Urt. v. 24.11.2009, Az. VIII ZR 124/09). Zur Unzumutbarkeit der Nacherfüllung habe der beweisbelastete Käufer aber nichts Erhebliches vorgetragen, so das LG weiter. Daher habe das Gericht auch keinen Sachverständigen mehr hinzugezogen, um den Gesundheitszustand des Pferdes zum Zeitpunkt der Versteigerung zu klären.
"Der Edelste unter den Edlen"
Nach der Auktion 2017 hatte Trakehnermarkt-Geschäftsführer Lars Gehrmann geschwärmt: "'Kaiser Milton' war der Edelste unter den Edlen. Er versprühte eine Typbrillanz wie kein Zweiter." Schon beim Abladen nach dem Transport nach Niedersachsen stellte der neue Besitzer nach eigenen Angaben fest, dass das Tier vorne links lahmt - angeblich wegen eines nicht korrekt gewachsenen Hufs.
Bei einem Gütetermin vor dem LG Kiel am 11. Oktober hatte der Käufer erklärt: "Warum sollte ich erst ein solches Pferd kaufen, um es einen Tag später ohne Grund zu reklamieren?" Er hätte sogar 50.000 Euro mehr bezahlt, so sehr habe ihm "Kaiser Milton" gefallen. Es sei fraglich, ob er jemals wieder in seinem Leben ein solch schönes Pferd finde. Aber als Betreiber eines Gestüts und Unternehmer, der wirtschaftlich denken müsse, könne er das Pferd nicht behalten.
Im übrigen sei fraglich, ob "Kaiser Milton" die noch ausstehenden beiden Hengsteignungsprüfungen 2019 und 2020 bestehe. Aber erst dann wäre er als Deckhengst auf Lebenszeit zugelassen. In diesem Jahr habe der dreijährige Hengst wegen seiner Probleme erst zum letztmöglichen Termin im September die erste Eignungsprüfung gemacht und bestanden. Allerdings habe er den Hengst am neunten Tag der 14-tägigen Prüfung wegen Lahmheit abholen müssen, sagte der Besitzer.
Geld hat "Kaiser Milton" für ihn bereits verdient. Auf der Homepage des Gestüts wird er unter dem Werbeslogan "Ein Hengst mit allen Möglichkeiten!" für die Zucht angeboten. Eine Portion Frischsamen kostet 900 Euro und Tiefkühlsamen 600 Euro. 27 Trakehnerstuten sind in dieser Saison besamt worden, darunter 7 Stuten des Besitzers, wie Gehrmann berichtete.
Der Tierkauf beschäftigt immer wieder die deutschen Gerichte. In dem meisten Fällen geht es um den Zustand des Tieres im Zeitpunkt der für die Gewährleistungsrechte des Käufers entscheidenden Übergabe. Zuletzt musste das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) entscheiden, ob ein zweieinhalb Jahre altes Pferd als "neu" oder "gebraucht" einzustufen sei.
dpa/acr/LTO-Redaktion
LG Kiel zu teurem Trakehnerhengst: . In: Legal Tribune Online, 22.11.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32283 (abgerufen am: 13.11.2024 )
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