
Weil Radio Dreyeckland einen Link zur Archivseite der verbotenen Plattform linksunten.indymedia setzte, durchsuchte die Staatsanwaltschaft Redaktionsräume und Wohnungen. Ob das rechtens war, muss nun das LG Karlsruhe entscheiden.
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Artikel lesenFacebook bittet seine Nutzer vor dem Teilen eines Beitrags, dass sie den besser erstmal lesen sollten. Eine Blogbetreiberin findet das "bevormundend". Laut LG Karlsruhe steht den Hinweisen aber nichts entgegen.
Artikel lesenDer Rechtsstreit zwischen Ex-BGH-Richter Thomas Fischer und der Journalistin Gaby Mayr ist außergerichtlich beigelegt worden. Friede herrscht zwischen den beiden indes nicht: Fischer warf Mayr den Bruch des Vergleichs vor.
Artikel lesenEx-Bundesrichter Thomas Fischer hat im Zivilprozess gegen die Journalistin Gaby Mayr überwiegend obsiegt. Die Journalistin muss drei von vier streitigen Äußerungen zu Fischers Kommentierung von § 219a StGB unterlassen.
Artikel lesenDas Landgericht Karlsruhe hat an diesem Dienstag über die Klage von Ex-BGH-Richter Thomas Fischer gegen die Journalistin Gaby Mayr verhandelt. Fischer möchte, dass Mayr Vorwürfe gegen seine Kommentierung von § 219a StGB unterlässt.
Artikel lesenDie Influencerin Pamela Reif muss ihre Posts in Zukunft als Werbung kennzeichnen. Auch solche, die sie "privat" hochlädt. Denn eine Differenzierung zwischen privat und geschäftlich sei gar nicht möglich, so das LG Karlsruhe.
Artikel lesenOLG-Bezirk: Karlsruhe
LG-Bezirk: Amtsgerichte Bretten, Bruchsal, Ettlingen, Karlsruhe, Karlsruhe-Durlach, Maulbronn, Pforzheim und Philippsburg
Das Landgericht gehört der ordentlichen Gerichtsbarkeit an und ist das dem Amtsgericht übergeordnete Gericht zweiter Instanz. Zu einem Landgericht gehört immer ein Bezirk, der mehrere Amtsgerichte umfasst.
Spruchkörper jedes Landgerichts sind seine Kammern, die in straf- und zivilrechtliche Kammern unterteilt werden, wobei zum zivilrechtlichen Zweig auch die Kammern für Handelssachen gehören. Die Strafkammern werden nochmals in kleine und große Strafkammern gegliedert sowie in Strafvollstreckungskammern.
Die Besetzung der verschiedenen Kammern im Landgericht ist im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) festgeschrieben. In einer Zivilkammer verhandeln grundsätzlich drei Richter, von denen einer den Vorsitz innehat. Die große Strafkammer ist zusätzlich zu den drei Richtern mit zwei Schöffen besetzt. Ist die große Strafkammer nicht als Schwurgericht zuständig, kann sie vor der Hauptverhandlung den Verzicht auf einen Richter beschließen. Der kleinen Strafkammer sitzt ein Richter vor, an dessen Seite zwei Schöffen sind. Die Handelskammern im Landgericht sind grundsätzlich mit einem Berufsrichter als Vorsitzendem und zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt, an deren Ernennung besondere Anforderungen gestellt werden.
Auch hier wird zwischen den Straf- und Zivilkammern und zwischen Verfahren vor dem Landgericht in erster oder zweiter Instanz unterschieden.
Im Strafverfahren ist es erstinstanzlich zuständig, wenn es sich um ein Verbrechen oder Vergehen mit einer Freiheitsstrafe von mindestens vier Jahren handelt oder wenn in schwerwiegenden Fällen an der Strafverfolgung ein besonderes öffentliches Interesse besteht.
Es ist außerdem erstinstanzlich tätig, wenn Sicherungsverwahrung angeordnet werden soll oder die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Handelt es sich um Verfahren, bei denen Mord, Totschlag oder andere Straftaten mit Todesfolge verhandelt werden, wird es in seiner Funktion als Schwurgericht tätig. In erster Instanz im Zivilprozess ist das Landgericht für alle Verfahren zuständig, deren Streitwert über 5.000 Euro liegt, sowie bei Staatshaftungsansprüchen. In zweiter Instanz werden im Strafprozess und auch im Zivilprozess vor dem Landgericht Berufungen gegen Urteile oder Beschwerden des Amtsgerichts verhandelt.