
Der Ex-Chef des Verfassungsschutzes arbeitet nicht mehr mit der Kanzlei Höcker zusammen. Maaßens Austritt sei nur vorgezogen worden, so die Kanzlei, die die AfD gegen den Verfassungsschutz vertritt. Die Anwaltskammer scheint kritisch.
Artikel lesenDer Ex-Chef des Verfassungsschutzes arbeitet nicht mehr mit der Kanzlei Höcker zusammen. Maaßens Austritt sei nur vorgezogen worden, so die Kanzlei, die die AfD gegen den Verfassungsschutz vertritt. Die Anwaltskammer scheint kritisch.
Artikel lesenJens Spahn plädiert gegen Privilegien für Geimpfte, Horst Seehofer spricht gar von einer indirekten Impfflicht. Steffen Augsberg hält das für Moral statt Recht. Er bezweifelt sogar, dass es möglich wäre, Privilegien per Gesetz zu verbieten.
Artikel lesenAuch wenn das Jahr sich inhaltlich anfühlte wie Corona, Corona und Corona: Der BGH urteilte über viel Relevantes abseits der Pandemie. Vom Abgasskandal über fiktiven Schadensersatz bis zum Zensurheberrecht.
Artikel lesenDas BVerfG informiert ausgewählte, im Verein "Justizpressekonferenz" organisierte Journalistinnen und Journalisten vor der Verkündung über seine Urteile. Diese Ungleichbehandlung sei sachlich gerechtfertigt, beschied das BVerfG jetzt.
Artikel lesenFast die Hälfte des Vorstands der Anwaltskammer Düsseldorf ist heute nicht mehr im Amt. Der BGH bestätigte: Nun-Ex-Präsident Herbert Schons hat gegen das Neutralitätsgebot verstoßen. Es ist das Ende eines Kleinkriegs, und das einer Ära.
Artikel lesenRalph W., der 211.000 Euro für die Vertretung eines NSU-Opfers erhielt, das es nie gab, habe praktisch alle denkbaren Vorschriften des Anwaltsrechts verletzt. Einen strafrechtlich relevanten Vorsatz aber sah das LG Aachen am Montag nicht.
Artikel lesenDas BMJV wertet die Anmeldung von 77 Prozent der Anwaltschaft beim Anwaltspostfach als Erfolg. Für die FDP ist das rund ein Jahr vor der Nutzungspflicht "ein schlechter Witz", für die Grünen ein Grund mehr, die Nutzungspflicht zu verschieben.
Artikel lesenZwei Jahre auf Bewährung für den Anwalt, der im NSU-Prozess vom Staat 211.000 Euro für ein Opfer bekam, das es nie gab, fordert der Staatsanwalt. Der Advokat hat nun doch etwas gesagt - und das Gericht einen wichtigen Hinweis erteilt.
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