Seit dem Angriff auf die Ukraine wird über eine Rückkehr zur allgemeinen Wehrpflicht diskutiert. Ob die Motivation der Wehrpflichtigen künftig ein Auswahlkriterium sein könnte, fragt Patrick Heinemann im Gespräch mit Carlo Masala.
Ein neuer Bundesadler ziert jetzt Entscheidungen des BVerfG. Doch darf das Gericht eigenmächtig ein Hoheitszeichen ändern und was folgt daraus für die Autorität der Entscheidungen des höchsten deutschen Gerichts? Patrick Heinemann analysiert.
Nach einem LTO-Bericht über das Russische Haus in Berlin greift der russische Sender RT den Bericht an, behauptet Sanktionen würden nicht greifen. Eine Falschinformation. Denn eine sanktionierte Agentur kontrolliert das Russische Haus.
Das Russische Haus in Berlin ist eigentlich von Sanktionen betroffen, betreibt aber ungehindert ein kremlfreundliches Kultur- und Propagandaprogramm. Die Berliner Behörden sind entgegen der Rechtslage untätig, kritisiert Patrick Heinemann.
Der GBA teilt LTO mit, keinen Anfangsverdacht für Völkermord in der Ukraine zu sehen. Doch Russland will die "De-Ukrainisierung" und handelt entsprechend. Patrick Heinemann analysiert die Sach- und Rechtslage und sieht Handlungsbedarf.
Nicht nur Straßenblockierer, sondern auch Polizisten müssen ihr Handeln an den Maßstäben des Rechts messen lassen. Drohungen mit Schmerzen sind rechtswidrig, wenn Demonstranten einfach weggetragen werden können, meint Patrick Heinemann.
Angetrieben u.a. von Handwerkern beteiligen sich Kommunen an Protesten gegen die Ukrainepolitik der Regierung, wollen Außenpolitik gestalten. Auffallend ist, wie dabei russische Desinformation reproduziert wird, zeigt Patrick Heinemann.
Stralsund will für Frieden sorgen in der Ukraine. Die Bürgerschaft sieht die Verantwortung für den fortdauernden Krieg auch bei der Bundesregierung. Das ist nicht nur politisch skurril, sondern auch kommunalrechtswidrig.