Die juristische Presseschau vom 22. September 2023: LG Mün­chen I muss erneut über Boa­teng urteilen / EuGH rügte deut­schen Natur­schutz / US-Autor:innen vs. ChatGPT

22.09.2023

Das BayObLG gab den Revisionen wegen mehrerer Verfahrens- und Rechtsfehler statt. Deutschland kam seinen Pflichten im Naturschutz nicht nach. US-Autor:innen klagen gegen OpenAI wegen Urheberrechtsverletzungen.

Thema des Tages

BayObLG zu Jérôme Boateng: Das Bayrische Oberste Landesgericht gab der Revision des Profifußballers Jérôme Boateng sowie den Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage statt. Das LG München I hatte Boateng im November 2022 in zweiter Instanz wegen Körperverletzung und Beleidigung zulasten seiner Ex-Freundin zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10.000 Euro verurteilt. Die nun erfolgreiche Revision der Verteidigung bemängelte, dass der Vorsitzende Richter des LG München I unzulässig an der Ablehnung eines Befangenheitsantrags gegen sich selbst mitwirkte. Zwar ist die Mitwirkung betroffener Richter:innen grundsätzlich gemäß § 26a Abs 1 Nr. 3 Strafprozessordnung (StPO) möglich, wenn der Befangenheitsantrag offensichtlich bezweckt, das Verfahren zu verschleppen. Das war hier aber nach Entscheidung des BayObLG nicht der Fall. Die ebenfalls erfolgreichen Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage richteten sich gegen die fehlende Prüfung des LG München I zur Frage, ob eine durch Boateng geworfene Kühltasche ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB darstellen kann. Es berichten SZ (Jana Stegemann), FAZ, Welt, LTO, zdf.de (Christoph Schneider), spiegel.de (Jan Friedmann), zeit.de und bild.de. br.de (Frank Bräutigam) erklärt, wie eine Geldstrafe mit Tagessätzen zustande kommt.

Rechtspolitik

Abgeordnetenbestechung: LTO (Hasso Suliak) liegt ein im Auftrag der Grünen erstelltes Rechtsgutachten zur geplanten Strafverschärfung der Abgeordnetenbestechung vor. Eine Strafbarkeitslücke liege vor, weil Mandatsträger:innen wegen Vorteilsannahme und Bestechlichkeit nur belangt werden können, wenn sich der Vorteil auf "die Wahrnehmung des Mandats" bezieht, also nicht auf außerparlamentarische Handlungen. Rechtsprofessor Erol Pohlreich schlägt in dem Gutachten vor, die Vorteilsannahme und Bestechlichkeit "im Zusammenhang mit der Ausübung des Mandats" sowie den sogenannten Einflusshandel zu kriminalisieren. Noch in diesem Jahr möchten die Ampelfraktionen einen Gesetzentwurf parlamentarisch einbringen.

Geldwäsche: Die SZ (Claus Hulverscheidt) stellt den Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) zur Bekämpfung der Geldwäsche vor. Demnach soll eine "Bundesoberbehörde zur Bekämpfung der Finanzkriminalität" (BBF) gegründet werden, der allerdings nur eine koordinierende Funktion zukommen soll. Die NGO Finanzwende kritisiert, dass sich die Behörde nur mit Geldwäsche befassen soll, aber nicht mit Steuerdelikten. Außerdem sei der vorliegende Vorschlag gegenüber einem ersten Entwurf aus dem Juli abgeschwächt worden. So werde auf das Instrument verzichtet, verdächtiges Vermögen per Verwaltungsanordnung abzuschöpfen.

Der Notar Martin Thelen moniert auf LTO eine "offensichtliche Schutzlücke" im Geldwäschegesetz. Während der Gesetzgeber 2019 die Meldepflichten von Notar:innen bei einem Geldwäscherisiko im Rahmen eines Immobiliengeschäfts erheblich erweiterte, wurden Immobilien, die durch eine von einem Amtsgericht durchgeführte Zwangsversteigerung erworben wurden, zunächst nicht erfasst. Zwar sind Amtsgerichte seit 2020 auch Verpflichtete im Sinne des Geldwäschegesetzes, indes mangele es bislang sowohl an einer effektiven Umsetzung als auch an einer Pflicht der Amtsgerichte zum Tätigwerden. Thelen sieht hierin einen "unverständlichen Wertungswiderspruch".

Industriestrompreis: Im Auftrag der Gewerkschaft IG Bergbau Chemie Energie hat die Anwaltskanzklei Becker Büttner Held ein Gutachten erstellt, wonach der von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) vorgeschlagene subventionierte Brückenstrompreis für energieintensive Industrieunternehmen aus dem Wirtschaftsstabilisierungs-Fonds finanziert werden kann. Die Auswahl der Maßnahmen sei frei, "solange noch der ursprüngliche Zweck verfolgt wird, die Folgen der Energiekrise abzufedern". Die SZ (Michael Bauchmüller/Alexander Hagelüken) berichtet.

KI: In einem offenen Brief fordern mehr als hundert zivilgesellschaftliche Organisationen laut netzpolitik.org (Chris Köver) die EU dazu auf, in der geplanten Verordnung zur Regulierung Künstlicher Intelligenz (AI Act) klarere Grenzen für den Einsatz von KI zu setzen, um so Grundrechte zu schützen. Defizite sehen sie insbesondere in Hinblick auf den Einsatz von KI durch die Polizei und an den EU-Außengrenzen. Eine Einigung in den Trilog-Verhandlungen könnte bereits Ende diesen Jahres gelingen.

Chatkontrolle: Da die erforderliche qualifizierte Mehrheit im Rat nicht zu erwarten ist, strich die spanische Ratspräsidentschaft das Thema Chatkontrolle von der Tagesordnung der beiden im September stattfindenden Ratssitzungen. netzpolitik.org (Andre Meister) veröffentlicht erneut ein vertrauliches Verhandlungsprotokoll der EU-Ratsarbeitsgruppe Strafverfolgung zur Einführung einer Chatkontrolle durch Internet-Dienstleister:innen zum Zweck der Bekämpfung von sexuellem Missbrauch an Kindern.

Asyl: Das Europaparlament hat die Verhandlungen über Teile der Reform des Gemeinsamen EU-Asylsystems (GEAS) ausgesetzt, weil sich der Rat noch nicht auf eine Position zur umstrittenen Krisenverordnung einigen konnte. Dies gefährdet den Abschluss der GEAS-Reform noch vor der Europawahl 2024. Im Rat blockiert bisher auch Deutschland eine Einigung, weil die Krisenverordnung die Standards zu weit absenke. Nächste Woche treffen sich die EU-Innenminister:innen in Brüssel zu weiteren Verhandlungen. LTO und bild.de (Albert Link) berichten. 

Reinhard Müller (FAZ) spricht sich für eine Begrenzung der Migration aus. Seiner Auffassung nach sei Deutschland in einer "notstandsähnlichen Lage", in der "im ureigenen nationalen und auch im europäischen Interesse" gehandelt werden müsse. 

Justiz

EuGH zu Naturschutz in Deutschland: Der Europäische Gerichtshof stellt in einem durch die EU-Kommission angestrengten Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland fest, dass Deutschland seine Pflichten aus der EU-Habitat-Richtlinie verletzte. Die Kommission hatte Deutschland bereits seit 2012 mehrfach aufgefordert, den seit 1992 in der Richtlinie festgeschrieben Pflichten zur Ausweisung von Schutzgebieten nachzukommen – 2020 teilte Deutschland mit, dass immer noch 88 niedersächsische der insgesamt mehr als 4.000 Gebiete fehlten. Zudem bemängelte der EuGH fehlende konkrete Erhaltungsmaßnahmen bei mehr als 700 der genannten Gebiete. Nach Angaben des Bundesumweltministeriums ist Deutschland mittlerweile seinen EU-Pflichten nachgekommen. SZFAZ (Katja Gelinsky), taz (Heike Holdinghausen), LTO, zeit.de und tagesschau.de (Gigi Deppe) berichten.

In einem separaten Kommentar meint Heike Holdinghausen (taz), dass Deutschland – das gerade in New York ein UN-Hochseeabkommen unterzeichnete – durch das EuGH-Urteil nun "schmerzhaft deutlich gemacht wurde, dass alle Abkommen ihr Papier nicht wert sind, wenn sie nicht vor Ort umgesetzt werden."

EuGH zu Zurückweisung/EU-Binnengrenze: Die Praxis einiger EU-Mitgliedstaaten, Drittstaatsangehörige an den EU-Binnengrenzen ohne vorheriges Verfahren in einen anderen EU-Mitgliedstaat zurückzuweisen, verstößt gegen die EU-Rückführungsrichtlinie und ist damit europarechtswidrig, entschied der Europäische Gerichtshof. Die EU-Rückführungsrichtlinie sieht vor, dass gegenüber Drittstaatsangehörigen eine Abschiebungsandrohung mit Frist zur freiwilligen Ausreise erfolgen muss. Geklagt hatten Vereinigungen aus Frankreich, darunter Asylrechtsanwält:innen. Es berichten LTO und bild.de (Karl Keim)

LG Berlin – Kunstbetrug: spiegel.de (Wiebke Ramm) beschreibt das "Aufeinanderprallen der Welten Justiz und Kunst", wie es im Kunstbetrug-Verfahren vor dem Landgericht Berlin um den Angeklagten Stephan Welk geschah, als eine Kunstgutachterin zu Rate gezogen wurde. Die Verteidigung hinterfragte die Erklärungen der Sachverständigen. Diese wiederum reagierte auf das anwaltliche Sinnieren darüber, was nun Kunst von einer Fälschung unterscheide, schließlich mit dem Ausruf: "Sie verstehen die Art der Kunstentstehung ja gar nicht!"

AG Berlin-Tiergarten zu Klimaprotest: LTO fasst die bisherigen Klimaprotest-Urteile des Amtsgericht Berlin-Tiergarten zusammen und beschreibt das jüngste, wohl schärfste Urteil. Nur zwei der 140 ergangenen Entscheidungen endeten mit einem Freispruch. Eine 41-Jährige, die gegen die via Strafbefehl verhängte Geldstrafe Einspruch einlegte, soll jetzt nach Entscheidung des AG Berlin-Tiergarten mangels positiver Sozialprognose für acht Monate ins Gefängnis. Über die bislang höchste Haftstrafe gegen eine Klimaaktivistin wegen Nötigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamt:innen schreiben auch spiegel.de, zeit.de und bild.de (Anne Losenksy).

AG Merseburg – Björn Höcke: Nun erläutert auch die FAZ (Stephan Klenner) ausführlich die vor dem Amtsgericht Merseburg zu verhandelnde Anklage gegen den Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Höcke hatte 2021 eine Wahlkampfrede mit den Worten "Alles für Deutschland", einer verbotenen SA-Parole, beendet. Kommende Woche wird das Oberlandesgericht Naumburg über die erstinstanzliche Zuständigkeit entscheiden: Die Staatsanwaltschaft Halle hatte beantragt, das Verfahren wegen der "besonderen Bedeutung", insbesondere wegen der Stellung Höckes und dem zu erwartenden Medieninteresse, vor dem Landgericht Halle anzusetzen; gegen die Ablehnung durch das Landgericht Halle hatte sie sofortige Beschwerde eingelegt.

Rechtsbeugung: Anlässlich der Verurteilung des Weimarer Familienrichters wegen Rechtsbeugung konstatiert Rechtsanwältin Stefanie Schork auf beck-aktuell, dass es bisher nur wenige Rechtsbeugungsurteile gegen Richter gab. Der BGH bestätigte zum Beispiel die Rechtsbeugung durch ehemalige DDR-Richter, die Ausreisewillige allein wegen ihres Ausreisewunsches verurteilt hatten. 

Recht in der Welt

USA – OpenAI/Urheberrecht: Mehrere US-Autor:innen, darunter John Grisham und George R. R. Martin, verklagen das Unternehmen OpenAI wegen "systematischer massenhafter Urheberrechtsverletzung", weil OpenAI seine künstliche Intelligenz Chat-GPT mit urheberrechtlich geschütztem Material trainiert hatte. Die Klage wird von der Author's Guild koordiniert. Anfang des Monats hatte eine andere Autorengruppe bereits ebenfalls gegen OpenAI geklagt. SZ (Susan Vahabzadeh), FAZ, Welt, spiegel.de und zeit.de berichten.

USA – 96-jährige Bundesrichterin: Die 1984 vom damaligen Präsidenten Ronald Reagan ernannte und heute 96-jährige US-Bundesrichterin Pauline Newman wurde nun aufgrund von Zweifeln an ihrer mentalen Fitness suspendiert. Die Richterin des Berufungsgerichts des Bundes arbeite ihren Kolleg:innen zufolge zu langsam, sei teilweise verwirrt und streitlustig und leide an Gedächtnisverlust. Sie bezeichnet die Entscheidung wiederum als rechtswidrig und möchte dagegen vorgehen, so FAZ, Welt, LTO und spiegel.de.

Brasilien – indigene Schutzgebiete: Der Oberste Gerichtshof Brasiliens stärkte die Rechte Indigener, indem er eine von der Agrarlobby unterstütze Regelung ablehnte, die die Anerkennung indigener Schutzgebiete einschränkte. Die Regelung sah vor, dass lediglich das im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verfassung 1998 von Indigenen bewohnte Land als Schutzgebiet anerkannt werden kann. Dies benachteiligte die Indigenen stark, da viele während der vorangegangenen Militärdiktaturen vertrieben wurden, so zeit.de.

Schweiz - weißrussische Staatsverbrechen: Das Kreisgericht Rorschach in der Ostschweiz verhandelte über einen Fall aus Belarus, für den es nach dem Weltrechtsprinzip zuständig ist. Der heute 43-jährige Juri Garawski hatte sich selbst beschuldigt, im Jahr 1990 als Mitglied der weißrussischen Sondereinheit Sobr an der Liquidierung von Oppositionellen beteiligt gewesen zu sein. Ein Opfer soll Ex-Innenminister Juri Sacharenko gewesen sein. Das Weltrechtsprinzip gilt, weil die Schweiz eine UN-Konvention gegen das Verschwindenlassen von Menschen ratifiziert hat. Das Gericht will kommende Woche sein Urteil veröffentlichen. Die taz (Jonas Frey) berichtet. 

Sonstiges

KI-Kunst/Urheberrecht: Rechtsanwältin Anja Brauneck widmet sich in der SZ den urheberrechtlichen Rahmenbedingungen bei der Herstellung von Kunst durch Künstliche Intelligenz (KI). Die Urheberschaft ist Prämisse für etwaige Schutz- und Verwertungsrechte. Allerdings sind Kunstwerke, die von einer generativen KI geschaffen werden, gemeinfrei. Da die KI in diesem Fall nicht lediglich als Werkzeug eines Menschen fungiert, der die Schaffung entscheidungserheblich beeinflusst, sondern autonom agiert, stehe das Urheberrecht auch nicht den KI-Entwickler:innen oder anderen beteiligten Personen zu.

Schulordnungen: Im Gespräch mit spiegel.de (Dietmar Hipp) erläutert die bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) tätige Juristin Soraia Da Costa Batista, gegen welche Regelungen Berliner Schulordnungen die GFF auf Basis des Berliner Landesantidiskriminierungsgesetzes vorgeht. Hierzu gehören die Deutschpflicht auf dem Schulhof, ein Verbot religiöser Kopfbedeckungen und Gebete sowie das Verbot aufreizender Kleidung.

Eritrea-Festival/Versammlungsrecht: Anlässlich eines einvernehmlich abgesagten (für Samstag geplanten) Eritrea-Festivals in Stuttgart gibt tagesschau.de (Christoph Kehlbach) einen Überblick über das Versammlungs- und Polizeirecht. Da die Gastgeberin explizit 300 benannte Personen eingeladen hatte, hätte es sich wohl schon gar nicht um eine öffentliche Versammlung gehandelt, sodass die relativ geringen Möglichkeiten eines Verbots nach dem Versammlungsgesetz mangels Anwendbarkeit des Gesetzes nicht gegriffen hätten. Polizeirechtlich sei ein Veranstaltungsverbot ebenfalls fragwürdig gewesen, da die Gewalt zuletzt von Gegendemonstrant:innen ausging und die Veranstalterin damit eine nur subsidiär in Anspruch zu nehmende Nichtstörerin sei.

Carlo Schmid/Wehrhafte Demokratie: Heribert Prantl (SZ) stellt in seiner Kolumne Carlo Schmid (SPD), einen der Väter des Grundgesetzes, und Carl Schmitt, den Kronjuristen des 3. Reiches, gegenüber. Prantl erinnert dabei an eine Rede die Schmid vor 75 Jahren zum Auftakt der Grundgesetzberatungen vor dem Parlamentarischen Rat hielt. Schmid sagte darin, dass "man auch den Mut zur Intoleranz denen gegenüber aufbringen muss, die die Demokratie gebrauchen wollen, um sie umzubringen." Prantl fordert vor dem Hintergrund des Art. 21 Abs. 2 GG, der Parteiverbote ermöglicht, "mehr Mut im Umgang mit der AfD" und mahnt an: "Man darf damit nicht warten, bis es zu spät ist."

Das Letzte zum Schluss

Kuscheltierfahndung: Einen Einsatz der besonderen Art führt die Polizei Konstanz derzeit durch: nach Angaben von bild.de (Philipp-Marc Schmid) fahndet sie nach dem vermissten Katzen-Kuscheltier eines Vierjährigen. Bislang noch nicht erfolgreich – die Polizei freut sich über jegliche Hinweise zur verschwundenen Plüschkatze!

 

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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/lh/chr

(Hinweis für Journalist:innen)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. September 2023: LG München I muss erneut über Boateng urteilen / EuGH rügte deutschen Naturschutz / US-Autor:innen vs. ChatGPT . In: Legal Tribune Online, 22.09.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52765/ (abgerufen am: 03.05.2024 )

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