Die juristische Presseschau vom 20. September 2023: Fischer zu "Alles für Deut­sch­land"/ SPD-Gegen­wind für Lega­li­sie­rung / Ham­mers­kins ver­boten

20.09.2023

Thomas Fischer schreibt über die Anklage gegen Björn Höcke wegen Verwendung einer SA-Losung. Der Cannabis-Legalisierung droht Widerstand aus SPD-geführten Landesministerien. Das BMI verbietet einen rechtsextremen Skinhead-Verein. 

Thema des Tages

AG Merseburg – Björn Höcke: Ex-Bundesrichter Thomas Fischer setzt sich auf LTO mit der nun zugelassenen Anklage gegen den Thüringer AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen auseinander. Er hat in einer Rede die verbotene SA-Losung "Alles für Deutschland" verwendet. Fischer erklärt den Strafzweck von § 86a Strafgesetzbuch mit Tabuisierung – es solle verhindert werden, dass entsprechende Kennzeichen und Symbole sowie die durch sie repräsentierte Ideologie Bestandteil der Alltagskultur werden. Dass das Landgericht Halle die Verfahrenseröffnung am Amtsgericht  (und nicht am Landgericht) anordnete, sei angesichts "der hervorgehobenen politischen Rolle des Angeklagten mutig." Ob sich Höcke erfolgreich auf Unkenntnis der Bedeutung der verwendeten Worte berufen kann, bleibe der Beweiserhebung und -würdigung überlassen. Sollte "ein hessischer Oberstudienrat" u.a. für Geschichte im Unklaren über die Bedeutung gewesen sein, "wäre er wesentlich ungebildeter", als dies die Lebenserfahrung zulasse. Tatsächlich gelte es "in der Szene als 'schlau', sich auf Schulbub-Niveau zu entlasten, statt die rechtsextreme Gesinnung zuzugeben."

Rechtspolitik

Cannabis: Mehrere SPD-geführte Landesministerien bringen sich in Stellung gegen den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf des Cannabisgesetzes (CanG). So solle bei der nächsten Bundesratssitzung am 29. September festgestellt werden, dass das Gesetz von der Zustimmung der Länderkammer abhängig ist. Die diesbezügliche Argumentation, das CanG ändere zustimmungsbedürftige Gesetze, ist nach Auffassung der von LTO (Hasso Suliak) kontaktierten Experten wenig stichhaltig. Nach der grundgesetzlichen Konzeption seien zustimmungspflichtige Gesetze die auf explizite Materien beschränkte Ausnahme. Sollte sich die Rechtsansicht der vom Hamburger Innensenator Andy Grote (SPD) angeführten Gegnerschaft durchsetzen, bliebe vom aktuellen Entwurf wenig übrig. Der Rechtsausschuss des Bundesrates habe Änderungsbedarf etwa bei der Altersgrenze des legalen Konsums oder dem rückwirkenden Straferlass bei Cannabis-Taten angemeldet.

Arbeitszeiterfassung für Richter: Die Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf bezüglich einer Arbeitszeiterfassung für die Richterschaft. Über die entsprechende Antwort des Bundesjustizministeriums auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Martin Plum (CDU) schreibt die FAZ (Katja Gelinsky) im Recht und Steuern-Teil. Die Frage habe durch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem September 2022 zur generellen Pflicht, die Arbeitszeit zu erfassen, Aktualität gewonnen. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes habe anschließend festgestellt, dass die in der Arbeitszeit-Richtlinie vorgesehenen Ausnahmen von der Erfassungspflicht wegen der Unabhängigkeit der Richterschaft zwar grundsätzlich auch auf diese anwendbar sein könnten. Dies erfordere jedoch entsprechende "Rechtsetzungs- und Verwaltungsmaßnahmen."

AGG: Rechtsprofessor Ulrich Jan Schröder kritisiert im FAZ-Einspruch den Vorschlag der Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, das zivilrechtliche Benachteiligungsverbot bei sog. Massengeschäften im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz auszuweiten. Das Anliegen sei angesichts gesellschaftlicher Entwicklungen zwar "legitim". Durch die Inpflichtnahme Einzelner für gesamtgesellschaftliche Belange würde aber das Verhältnis von Gleichheit und Freiheit in verfassungsrechtlich bedenklicher Weise verschoben, wie der Autor anhand einer ausführlichen Darstellung von Entstehung und Reichweite der Drittwirkung von Grundrechten argumentiert.

Amtssprachen der EU: Die Europaminister der EU-Mitgliedstaaten vertagten einen Beschluss über einen Antrag der spanischen Ratspräsidentschaft, den 24 offiziellen Sprachen der Union mit Katalanisch, Baskisch und Galicisch drei weitere hinzuzufügen. FAZ (Thomas Gutschker/Hans-Christian Rößler) und taz (Reiner Wandler) erklären den vorläufig gescheiterten Vorstoß mit dem innenpolitischen Versuch des derzeit lediglich geschäftsführenden spanischen Ministerpräsidenten Pedro Sanchez (PSOE), eine parlamentarische Mehrheit mit Unterstützung nationalistischer Parteien aus den betreffenden Regionen zu erlangen.

Justiz

EuGH – Google Shopping: Der Europäische Gerichtshof verhandelte über die Klage des Google-Konzerns gegen ein von der EU-Kommission verhängtes Bußgeld von fast zweieinhalb Milliarden Euro wegen Mißbrauchs der marktbeherrschenden Stellung des Preisvergleichsdienstes Google Shopping. Das Gericht der EU hatte die Entscheidung im Herbst 2021 bestätigt. Eine parallele Klage des Konkurrenten Idealo war am Landgericht Berlin im Jahr 2019 anhängig gemacht und dann wegen des nun vor dem Abschluss stehenden Verfahrens ausgesetzt worden. Die erste Beschwerde gegen Google Shopping datiere aus dem Jahr 2009. Die Welt (Benedikt Fuest) berichtet. 

BGH – "Metall auf Metall": Im Recht und Steuern-Teil der FAZ begrüßen die Habilitandin Viktoria Kraetzig und Rechtsprofessor Jannis Lennartz den in der vergangenen Woche verkündeten Beschluss des Bundesgerichtshofs, den Urheberrechtsstreit zwischen Kraftwerk und Moses Pelham erneut an den Europäischen Gerichtshof zu verweisen. Die vorgelegten Fragen zu Reichweite und Inhalt des Pastiche-Begriffs beträfen "Alltagskommunikation" der "Generation Tiktok" und seien so von eminent rechtspraktischer Bedeutung. So erweise sich der nun im dritten Jahrzehnt stehende Streit über eine zweisekündige Sequenz eines Kraftwerk-Songs ein weiteres Mal als prägend für das deutsche Urheberrecht.

BVerwG zu "Bandidos"-Verbot: Das 2021 verfügte Verbot der Rockergruppierung "Bandidos" erging nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Recht. Der Verein habe strafgesetzwidrig gehandelt. Chapter ohne strafrechtliche Vorkommnisse konnten ebenfalls verboten werden, weil sie sich nicht von den strafgesetzwidrigen Zwecken des Vereins distanzierten. Zum Zeitpunkt der Verbotsverfügung habe – im Widerspruch zur Ansicht der Kläger - noch ein verbotsfähiger Verein bestanden, weil die proklamierte Selbstauflösung noch nicht abgeschlossen war. Die noch vor dem Verbot neugegründeten Chapter der Gruppe seien im Gegensatz zur Ansicht des Bundesinnenministeriums nicht als "identitätswahrende Nachfolgeorganisationen" anzusehen. LTO berichtet.

OLG Bamberg – Corona-Impfschäden: In einem Interview mit der FAZ (Katja Gelinsky) äußert sich Rechtsprofessor Andreas Spickhoff ausführlich zu dem am Oberlandesgericht Bamberg anhängigen Verfahren über eine Schadensersatzforderung wegen eines Thromboseschadens, der auf eine Corona-Schutzimpfung zurückzuführen ist. Der Medizinrechtler erklärt, dass nur eine Informationshaftung in Betracht komme, hier aber fraglich sei, ab welchem Zeitpunkt der Impfstoffhersteller AstraZeneca auf das Thrombosenrisiko hätte hinweisen müssen. Eine Haftung wegen Fehlerhaftigkeit des Impfstoffs komme nicht in Betracht, weil die Impfung viel mehr Leben rettete als sie Nebenwirkungen verursachte. Eine Haftungsbegrenzung zugunsten der Impfstoffhersteller sei im konkreten Fall wohl nicht anwendbar, aber auch verfassungsrechtlich bedenklich. Über einen diskutierten Entschädigungsfonds für impfbedingt Geschädigte urteilt Spickhoff, dieser würde "als misslich erkannte Fehlentwicklungen eher schlecht als recht" reparieren.

VG Gelsenkirchen – Bahar Aslan: Nordrhein-Westfalen hat Beschwerde gegen den Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen in Sachen Bahar Aslan eingelegt. Durch den nun angegriffenen VG-Beschluss wurde die aufschiebende Wirkung der Klage der Dozentin gegen die unterbliebene Verlängerung ihres Lehrauftrages an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung wiederhergestellt. LTO berichtet. 

LG Bonn – Cum-Ex/Christian Olearius: Vor der Fortsetzung des Strafprozesses gegen Christian Olearius, dem am Landgericht Bonn besonders schwere Steuerhinterziehung vorgeworfen wird, stellt die FAZ (Marcus Jung) die Verteidigung von Olearius vor. Die vier Juristen wiesen "fast 164 Jahre Erfahrung als Anwälte und Rechtswissenschaftler" auf und arbeiteten mit klar definierten Positionen: Senior Klaus Landry begleite als "Hamburger Anwaltskoryphäe" den angeklagten Banker bereits seit Jahren bei Ermittlungen, als Sprecher trete Peter Gauweiler auf, dem es bereits gelungen sei, den Untersuchungsbereich des Hamburger U-Ausschusses auf eine weitere Bank auszudehnen. Hierbei habe er Unterstützung durch Rechtsprofessor Bernd Schünemann erfahren. Als jüngster der Anwaltsriege schließlich sei Rudolf Hübner "ein ausgewiesener Steuerstrafrechtler."

LG München I – Ex-Wirecard-Chef Braun: Die SZ (Johannes Bauer/Stephan Radomsky) schreibt über den bereits Ende August ergangenen Beschluss des Landgerichts München I zur Fortdauer der Untersuchungshaft von Markus Braun. Der frühere Wirecard-Chef sei immer noch fluchtverdächtig, Verdunkelungsgefahr bestehe gleichfalls. Zudem sei nach bisherigem Verfahrensverlauf von einem gegen Braun sprechenden hinreichenden Tatverdacht auszugehen. All dies lege nahe, dass die Versuche der Verteidigung, Zweifel an der Darstellung der Staatsanwaltschaft zu säen, bislang nicht gefruchtet haben. Der Prozess wird am heutigen Mittwoch fortgesetzt.

LG Hamburg – Julian Reichelt vs. Svenja Schulze: Über die Auseinandersetzung zwischen dem Journalisten Julian Reichelt und Bundesentwicklungshilfeministerin Svenja Schulze (SPD) über die Zulässigkeit von Behauptungen über staatliche Hilfszahlungen nach Afghanistan schreibt nun auch der Tsp (Jost Müller-Neuhof). Tatsächlich komme es "eher selten vor," dass Bundesministerien Unterlassungsforderungen an Journalisten richteten.

AG Berlin-Tiergarten – Klimaprotest: Die SZ (Jan Heidtmann) widmet den massenhaft am Berliner Amtsgericht Tiergarten verhandelten Strafverfahren gegen sogenannte Klima-Kleber der "Letzten Generation" ihre Seite-Drei-Reportage. Über den Straßenprotest hinaus habe die Gruppe nun auch den Gerichtssaal als geeigneten Ort für die Verbreitung ihrer Botschaft entdeckt und betreue die Verfahren entsprechend professionell. Der Leiter der Staatsanwaltschaft zeigt sich beeindruckt vom Durchhaltevermögen der Gruppe, widerspricht aber der Erwartung, dass die Verfahren die Rechtspflege lahmlegen werden.

AG Bad Kissingen zu Corona/Gehorsamsverweigerung: Am Amtsgericht Bad Kissingen ist ein Zeitsoldat in der vergangenen Woche vom Vorwurf der Gehorsamsverweigerung freigesproche worden. Trotz entsprechender Aufforderungen habe der Soldat im Januar 2022 eine Corona-Schutzimpfung verweigert. Im Hinblick auf die damals sinkenden Fallzahlen und bekannte Nebenwirkungen der Impfung sei deren Anordnung jedoch unverhältnismäg gewesen, so das AG. Dessen Pressestelle vermochte gegenüber LTO (Tanja Podolski) keine weiteren Einzelheiten der Entscheidung mitteilen, weil die Begründung noch nicht vorliegt. Insbesondere sei unklar, ob sich die Entscheidung mit der übergeordneten Rechtsprechung auseinandergesetzt hat.

Recht in der Welt

IGH – Ukraine vs. Russland: Die mündliche Verhandlung am Internationalen Gerichtshof wurde mit der Stellungnahme der klagenden Ukraine fortgesetzt. In Replik auf die Stellungnahme der beklagten Russischen Föderation, die die Zuständigkeit des Gerichts bestreitet, führte die Ukraine aus, dass der maßgebliche Art. I der Völkermordkonvention weit auszulegen sei und deshalb auch Streitigkeiten umfasse, wie Staaten ihre aus der Konvention folgenden Pflichten umsetzen. Darüber hinaus seien auch Grenzen beachtlich, innerhalb derer die Pflicht zur Verhütung von Völkermord auszuüben ist. Diese habe Russland verletzt, indem es der Ukraine fälschlicherweise einen Völkermord im Donbass vorwarf. Das Verfahren wird bereits am morgigen Mittwoch mit Interventionserklärungen von 32 Vertragsstaaten der Konvention – unter ihnen Deutschland – fortgesetzt. Hierauf folgen Ende September weitere Stellungnahmen der Prozessparteien, woraufhin der IGH über seine Zuständigkeit befinden werde. LTO (Franziska Kring) berichtet. 

Der SWR-RadioReportRecht (Fabian Töpel) erklärt Funktion und Arbeitsweise des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) und befragt zu diesem Zweck auch die dort aktive Rechtsanwältin Natalie von Wistinghausen.

Großbritannien – Post-Office-Skandal: Das britische Wirtschaftsministerium hat angekündigt, die unrechtmäßig wegen Unterschlagung verurteilten früheren Leiter von Postämtern mit jeweils fast 700.000 Euro entschädigen zu wollen. Wegen einer fehlerhaften Software wurden zwischen 2000 und 2014 rund 700 Postler irrtümlich beschuldigt, die staatliche Post bestohlen zu haben, erinnert die FAZ (Philip Plickert). Die Verurteilten hätten daraufhin ihre Arbeit, viele von ihnen ganze Existenzen verloren.

USA – Starbucks-Produktbezeichnungen: Die US-amerikanische Kaffeekette Starbucks muss sich nach Berichten von LTO und SZ (Jens Többen) gegen eine Sammelklage verteidigen, mit der Schadensersatz von mindestens fünf Millionen Dollar gefordert wird. Die Klageparteien monierten die Verletzung bundesstaatlicher Verbraucherrechte durch die irreführende Bezeichnung von Getränken durch Starbucks. So sei anzunehmen, dass ein als "Mango Dragonfruit"-Limonade bezeichnetes Getränk tatsächlich Mango enthalte. Das beklagte Unternehmen stelle sich auf den Standpunkt, dass die beanstandeten Bezeichnungen lediglich Geschmacksrichtungen beschreiben und etwaige Unklarheiten durch Nachfragen hätten beseitigt werden können.

Ecuador – Ölförderung/Rohstoffverwaltung: Eine nationale Volksabstimmung in Ecuador sprach sich vor einem Monat mehrheitlich dafür aus, Ölbohrungen in einem amazonischen Nationalpark zu unterlassen. Der wissenschaftliche Mitarbeiter Andreas Gutmann erklärt auf dem Verfassungsblog die Vorgeschichte dieses Schritts und erläutert, wie er Modell für die Einhegung öffentlicher Güter nach Privatisierungen sein könnte. Dem Vorhaben könnten nun noch internationale Verpflichtungen des nationalen Erdölmonopols gegenüber ausländischen Förderfirmen im Wege stehen.

Sonstiges

Hammerskins-Verbot: Das Bundesinnenministerium hat die rechtsextreme Vereinigung "Hammerskins Deutschland", regionale Ableger und die Teilorganisation "Crew 38" verboten und dieses Verbot mit zahlreichen Durchsuchungen und Beschlagnahmen vollzogen. Der Verein basiere auf einer NS-inspirierten Rassenlehre, lebe diese aus und erfülle so die grundgesetzlichen Voraussetzungen eines Verbots, wie es einfachgesetzlich im Vereinsgesetz definiert ist. Über die Maßnahme berichten u.a. FAZ (Helene Bubrowski) und LTO. zeit.de (Tobias Dorfer) bringt einen Frage-Antwort-Überblick und informiert, dass eine Klage gegen das Verbot ausschließlich am Bundesverwaltungsgericht zu erheben wäre.

Angesichts der jahrzehntelangen Aktivitäten der Gruppe fragt Konrad Litschko (taz) in einem Kommentar, "warum sie erst jetzt verboten wird." Es bleibe zu hoffen, dass das Verbot nicht ausschließlich "ein hessisches Wahlkampfmanöver" ist und die Neonaziszene "dauerhaft" unter Druck gehalten werde.

Das Letzte zum Schluss

Keine Sonne: Musik von Rammstein ist hierzulande aktuell aus bekannten Gründen nicht sonderlich wohlgelitten. Die Missgunst hat nun auch die Russische Föderation erreicht, wo die Band äußerst populär ist. Die FAZ (Kerstin Holm/Alexander Davydov, ausführlicher auf faz.net ) schreibt, dass Petr Gummenik, einer der besten Eiskunstläufer des Landes, den Song "Sonne" nicht für sein Programm verwenden darf, weil er "unpatriotisch und schlecht" sei.

 

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LTO/mpi/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 20. September 2023: Fischer zu "Alles für Deutschland"/ SPD-Gegenwind für Legalisierung / Hammerskins verboten . In: Legal Tribune Online, 20.09.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52741/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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