Die juristische Presseschau vom 14. November 2018: Themen der Jus­tiz­mi­nis­ter­kon­fe­renz / Kein Urhe­ber­schutz für Gesch­mack / Rechts­staats­pro­blem Rumä­nien

14.11.2018

Heute und morgen findet die Herbstkonferenz der Justizminister statt. Außerdem in der Presseschau: Der EuGH verweigert Urheberschutz für den Geschmack von Käse und die EU kritisiert die rechtsstaatliche Entwicklung Rumäniens.

Thema des Tages

JuMiKo-Themen: Am heutigen Mittwoch beginnt in der Landesvertretung Thüringens beim Bund die Herbstkonferenz der deutschen Justizminister. Ein Schwerpunkt der Tagesordnung wird die weiterhin offene Ausgestaltung des im Koalitionsvertrag vereinbarten "Pakts für den Rechtsstaat" sein, schreibt lto.de (Hasso Suliak), der die Tagesordnung exklusiv vorliegt. Ein weiteres Thema betreffe eine Reform der Verwaltungsgerichtsordnung, durch die über das Asylrecht hinaus das gesamte Verwaltungsprozessrecht verbessert werden solle. Ebenfalls beraten werde die gesetzliche Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Fixierung von Patienten in psychiatrischer Unterbringung. Ein weiterer Beitrag von lto.de beschreibt das Vorhaben des Freistaats Bayern, die bislang geltende Höchstaltersgrenze für Schöffen aufzuheben.

Rechtspolitik

Blasphemie: Aus Anlass des Falls der pakistanischen Christin Asia Bibi erinnert der FAZ-Einspruch (Constantin van Lijnden) daran, dass die Blasphemie gemäß § 166 Strafgesetzbuch auch hierzulande  mit Strafe bedroht sei. Dem stehe der "freie Markt der Ideen" und das Recht, diese zu kritisieren, gegenüber. Es entbehre "jeder Logik" und sei nur historisch erklärbar, dass "ausgerechnet Ideengebäude, die für einen beträchtlichen Teil des Elends auf der Welt verantwortlich zeichnen", einen besonderen Beschimpfungsschutz genössen. Der staatliche Schutz von Partikularinteressen sei überflüssig und gehöre abgeschafft.

Polizeigesetze: Die taz (Konrad Litschko u. a.) widmet einen thematischen Schwerpunkt den in vielen Bundesländern geplanten Verschärfungen der Polizeigesetze und der Kritik an diesen Vorhaben. In einem separaten Kommentar erinnert Konrad Litschko (taz) daran, dass etwa im Fall Amri staatliches Versagen nicht auf einen "leeren Werkzeugkasten der Ermittler" zurückzuführen gewesen sei. Gleichwohl würden zur Begründung von Gesetzesverschärfungen immer wieder terroristische Bedrohungen bemüht.

Verfassungsrichter/UN-Migrationspakt: Auch die Welt (Manuel Bewarder/Thorsten Jungholt) widmet der Personalie Stephan Harbarth, mutmaßlich demnächst Richter am Bundesverfassungsgericht und bislang noch stellvertretender Vorsitzender der Unions-Bundestagsfraktion, einen Beitrag. Harbarths Erfahrung als Anwalt könne den Ersten Senat "um eine wichtige Perspektive bereichern", seine politische Tätigkeit mit einer "maßgeblichen Rolle in Gesetzgebungsverfahren" dürfte dagegen regelmäßig Fragen einer möglichen Befangenheit aufwerfen. In einem Gastbeitrag für die FAZ legt der Verfassungsrichter in spe dar, warum der UN-Migrationspakt dem deutschen Interesse entspreche.

Justiz

EuGH zu Käsegeschmack und Urheberrecht: Der Geschmack eines Lebensmittels genießt mangels Identifizierbarkeit keinen Werkschutz im Sinne der Urheberrechtsrichtlinie. Dies entschied der Europäische Gerichtshof zum Fall eines niederländischen Streichkäses. Für den FAZ-Einspruch (Constantin van Lijnden/Viktoria Kraetzig) wirft die Problematik "geradezu philosophisch anmutende Fragen über die Grenzen feststellbarer Intersubjektivität" auf. Fall und Entscheidung werden auch von der BadZ (Christian Rath) beschrieben.

BGH zu ärztlicher Aufklärungspflicht: Wenn sich während einer Geburt die Notwendigkeit einer Notmaßnahme abzeichnet, müssen Ärzte die erforderliche Einwilligung zu einem Zeitpunkt einholen, an dem die Problematik "sinnvoll" besprochen werden kann. Dies stellte der Bundesgerichtshof in einem nun veröffentlichten Urteil von Ende August fest, über das lto.de (Maximilian Amos) berichtet. Im Fall hatte sich ein letztlich durchgeführter Kaiserschnitt verzögert, das geborene Kind erlitt einen Hirnschaden. Ob dieser Schaden hätte verhindert werden können, muss das Berufungsgericht nach der jetzigen Entscheidung mit einer neuerlichen Beweisaufnahme ergründen.

BGH – Organspende: Die SZ (Wolfgang Janisch/Kathrin Zinkant) berichtet über die Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof über zwei Klagen wegen angeblicher Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht vor einer Lebendrganspende.Der BGH tendiere dazu, seine Rechtsprechung zur hypthetischen Einwilligung auf diese Fälle auszuweiten. Dann würde unterstellt, dass der Organspender auch bei richtiger Aufklärung über die Risiken hierzu bereit gewesen wäre. *

OLG München zu Yelp: Das Oberlandesgericht München hat das Bewertungsportal Yelp dazu verurteilt, der Betreiberin mehrerer Fitness-Studios Schadensersatz zu leisten. Grund sei die schlechte Gesamtbeurteilung, welche die Studios auf der Plattform durch eine softwarebasierte Bevorzugung bestimmter Nutzer erhielt. lto.de berichtet.

LAG Hessen zu AGG-Hopper: Auch lto.de (Tanja Podolski) berichtet nun zum jüngst veröffentlichten Urteil des Landesarbeitsgerichts Hessen, das Mitte Juni eine Versicherung dazu verurteilte, einem als AGG-Hopper bekannt gewordenen Anwalt eine Entschädigung auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zu zahlen. Der Beitrag erläutert die Gründe der Entscheidung und geht daneben auch auf den schillernden Instanzenzug des Verfahrens ein. Ab dem 27. November müsse sich der nun siegreiche Kläger vor dem Landgericht München I als Angeklagter gegen den Vorwurf des Betruges verteidigen.

LG Münster – SS-Wachmann: Im Verfahren gegen einen früheren SS-Wachmann des KZ Stutthof bei Danzig ließ der Angeklagte seinen Verteidiger eine Erklärung verlesen, in der sein persönlicher Werdegang und die Tätigkeit im KZ beschrieben wurde. Von systematischen Tötungen habe der Angeklagte nichts mitbekommen, so die FAZ (Alexander Haneke) über die Einlassung. spiegel.de (Wiebke Ramm) berichtet ebenfalls.

VG Berlin zu Gegenstandswert: Hans-Jochem Mayer (community.beck.de) weist auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin von Mitte Oktober hin, nach dem bei einer auf Bescheidung eines Asylantrags gerichteten Untätigkeitsklage eine Halbierung des gängigen Gegenstandswerts nicht in Frage kommt. Hiermit setze sich das Verwaltungsgericht in Widerspruch zu einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom Juli.

Recht in der Welt

EU – Rumänien: In ihrem jährlichen Bericht zu Rechtsstaatlichkeit und Korruptionsbekämpfung in Rumänien hat die EU-Kommission in beiden Bereichen Rückschritte ausgemacht. Vor allem die neuen Justizgesetze, die die Arbeit der Antikorruptionsbehörde behinderten, stellten bereits erreichte Fortschritte in Frage, schreibt die FAZ (Reinhard Veser) über den Bericht. Das EU-Parlament hat derweil in einer Entschließung die bereits beschlossenen oder beabsichtigten Pläne einer rumänischen Justizreform kritisiert. Hierüber berichtet lto.de. Thomas Kirchner (SZ) fragt in einem Kommentar, warum die Kommission damit zögert, ein Rechtsstaatlichkeitsverfahren gegen das Land einzuleiten. Die dortige Lage ähnele jener in Polen und Ungarn "frappierend".

EuGH – polnische Justizreform: Im FAZ-Einspruch nimmt Klaus Rennert, Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, Stellung zu einer von Arbeitsrechtsprofessor Volker Rieble unlängst an gleicher Stelle geäußerten Kritik an angeblicher Parteinahme transnationaler europäischer Richtervereinigungen in der Auseinandersetzung über die Justizreform in Polen. Für den Präsidenten der "ACA Europe" ("Vereinigung der Staatsräte und der obersten Verwaltungsgerichte in der Europäischen Union") beruht die Kritik auf einem "tiefgreifenden Missverständnis" über die Aufgaben derartiger Vereinigungen, zu denen auch justizpolitische Stellungnahmen gehörten. Richter könnten nicht schweigen, wenn "die Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit als solche in Frage steht".

Frankreich – Geldwäsche: Eine Gruppe libanesischstämmiger Angeklagter aus Deutschland muss sich in Paris unter anderem wegen Geldwäsche verantworten. Die SZ (Volkmar Kabisch u. a.) beschreibt die Vorwürfe und die zum Teil jahrelangen europaweiten Ermittlungen zu einem mutmaßlichen Netzwerk, das für südamerikanische Kartelle Gelder aus dem Drogenhandel gewaschen haben soll. Die mutmaßlichen Täter hätten dies bevorzugt in Deutschland getan. Grund seien die hohe Akzeptanz von Bargeld und "eine lückenhafte Geldwäschebekämpfung".

USA – CNN: Der US-amerikanische Fernsehsender CNN wehrt sich gerichtlich gegen den Entzug der Akkreditierung seines Reporters Jim Acosta durch das Weiße Haus. Die verweigerte Zulassung für Pressekonferenzen der Regierung verstoße gegen die Pressefreiheit und Rechtsstaatlichkeit, zitiert zeit.de aus einem Statement des Senders.

USA – Bayer: Der Bayer-Konzern sieht sich in den USA mittlerweile 9.300 Klagen wegen Glyphosat enthaltender Unkrautvernichtungsmittel gegenüber. Man wolle sich in jedem Fall gegen Forderungen verteidigen und gehe davon aus, noch länger als bis 2021 mit dem Komplex beschäftigt zu sein, gab Vorstandschef Werner Baumann nach Berichten von u. a. Hbl (Bert Föndhoff/Julian Olk) und SZ (Elisabeth Dostert) bekannt.

USA – Anwaltschaft: Der FAZ-Einspruch (Katja Gelinsky) berichtet über einen Auftritt von Roberta Cooper Ramo, der früheren Präsidentin der US-amerikanischen Anwaltsvereinigung American Bar Association, in der Berliner "American Academy". Mit viel Pathos habe Ramo die Verdienste ihrer Berufskollegen "für den Schutz der amerikanischen Verfassung" gepriesen. Diese Eindrücke beruhten auf ihrer Teilnahme an der Bürgerrechtsbewegung in den 1960er Jahren. Sie würden gestärkt durch den aktuellen Kampf gegen die vom Präsidenten des Landes verfügten Einreiseverbote.

USA – "El Chapo": Die SZ (Johanna Bruckner) berichtet über den nun begonnenen Strafprozess gegen den mutmaßlichen Kartellchef "El Chapo" und beschreibt dabei auch die verfahrensbedingten Verkehrseinschränkungen in New York.

Juristische Ausbildung

Open Access: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Nikolas Eisentraut (juwiss.de) bietet einen Aufriss zu Für und Wider des freien Zugangs zu wissenschaftlicher Literatur und anderen rechtswissenschaftlichen Materialien im Internet ("Open Access").

Sonstiges

Europa: Die Europawahl im kommenden Jahr entscheide, "ob Europa ein Abwicklungs- und Abbruchprojekt wird oder ein Zukunftsprojekt bleibt", behauptet Heribert Prantl (SZ) im Leitartikel. "Über all der Klagerei" hätten die Europäer verlernt, "das Wunder zu sehen", dass Europa und die EU seien bzw. sein könnten.

Philippe Sands: Rechtsprofessor Philippe Sands ist ein ausgewiesener Völkerrechts-Experte und erfolgreicher Autor mehrerer Sachbücher, zuletzt des auf Deutsch unter dem Titel "Rückkehr nach Lemberg" vorgelegten Werks. In einem ersten Teil eines größeren Gesprächs befragt der FAZ-Einspruch (Christoph Becker) den Juristen zu der Bedeutung Lembergs für das Völkerrecht, dessen Entwicklung nach dem 2. Weltkrieg und zum Unterschied zwischen Verbrechen gegen die Menschheit und Völkermord.

NS-Steuerrecht: Ein Steuererklärungsformular aus dem Jahr 1942, in dem klargestellt wird, dass für jüdische Kinder und Angehörige keine Kinderermäßigung beantragt werden könne, ist für die FAZ (Hendrik Wieduwilt) in ihrem Recht-und-Steuern-Teil ein Beleg dafür, dass Steuerrecht "die Lebensverhältnisse einer Gesellschaft in mancher Hinsicht präziser" abbilde "als jeder andere Zweig der Juristerei".

Konservativ: In einer Kolumne für den FAZ-Einspruch räsoniert Rechtsprofessor Paul Kirchhof über den Inhalt des Konservativen.

Klaus Tolksdorf: Die FAZ (Reinhard Müller) würdigt Klaus Tolksdorf zu dessen 70. Geburtstag. Unter anderem habe der frühere Präsident des Bundesgerichtshofs in seinem Amt nie deutliche Worte gescheut.

Transparenzsystem Funkzellenabfragen: In Berlin startet ein Transparenzsystem zu Funkzellenabfragen. Interessierte können ihre Mobiltelefonnummer registrieren lassen, sie werden dann nach Abschluss von Ermittlungen informiert, wenn ihre Handydaten durch eine Funkzellenabfrage von Sicherheitsbehörden erhoben wurden. Über das Projekt und dessen Vorstellung berichten netzpolitik.org (Simon Rebiger) und lto.de.

Das Letzte zum Schluss

Nett zu Anwälten sein: Eine bemerkenswerte Neuigkeit aus dem beruflichen Alltag von Anwälten weiß der FAZ-Einspruch zu berichten. Ein in der Branche tätiger Berater namens Steve Hughes hatte dort nämlich die bahnbrechende Idee, den gesellschaftlichen Mehrwert der Organe der Rechtspflege mit einem "International Be Kind To Lawyers Day" zu würdigen. Auch hierzulande dürfen Anwälte am 12. April mit einer netten Geste überrascht werden.

* (ergänzt am 14.11. um 8.30h)

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.  

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 14. November 2018: Themen der Justizministerkonferenz / Kein Urheberschutz für Geschmack / Rechtsstaatsproblem Rumänien . In: Legal Tribune Online, 14.11.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32063/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen