JuMiKo zur Altersgrenze für Schöffen: Mit 70 soll nicht Schluss sein

13.11.2018

Bayern will die Altersgrenze von 70 Jahren für die Berufung von Schöffen abschaffen, diese sei nicht mehr zeitgemäß, findet die Landesregierung. Unterstützung für das Vorhaben hat bereits Baden-Württemberg versprochen.

Nach § 33 Nr. 2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) sollen Personen, die das siebzigste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden, nicht zum Schöffenamt berufen werden. Die Bayerische Landesregierung hält die Regelung nicht mehr für zeitgemäß und spricht sich für eine Abschaffung aus. Dazu soll ein entsprechender Antrag auf der Herbstkonferenz der Landesjustizminister (JuMiKo), die am Donnerstag in Berlin stattfindet, eingebracht werden.

Der gesellschaftliche Beitrag älterer Menschen habe durch den demografischen Wandel und die verbesserte medizinische Verpflegung stark zugenommen, so die Begründung des Antrags. Die Altershöchstgrenze, die beim Erlass des GVG im Jahr 1975 gesetzlich verankert wurde, sei zeitlich überholt und vor dem Hintergrund des Verbots der Altersdiskriminierung problematisch. Die Erfahrung bei der Schöffenwahl 2018 zeige, dass sich viele Menschen jenseits der Altersgrenze von 70 Jahren für die ehrenamtliche Tätigkeit interessieren.

Der baden-württembergische Justizminister Guido Wolf (CDU) kündigte an, den Antrag Bayerns unterstützen zu wollen. Wolf schlägt aber statt einer kompletten Abschaffung ein Maximalalter von 75 Jahren vor, bei dem der Schöffe dann automatisch ausscheide. Seit 1975 habe sich gesellschaftlich viel verändert, betonte Wolf gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. "Viele Menschen sind heute auch noch mit 70 oder älter voll leistungsfähig. Ihnen pauschal das Schöffenamt zu verweigern, finde ich falsch". Zudem könne die Tätigkeit bei gesundheitlichen Problemen unabhängig vom Alter beendet werden.

Zweimal im Jahr bietet die Justizministerkonferenz (JuMiKo) den Bundesländer die Chance, für ihre rechtspolitischen Themen zu werben. Die Länder erarbeiten Beschlussvorschläge, über die auf der Konferenz abgestimmt wird. Neben der Altersgrenze für Schöffen stehen unter anderem auch Themen wie der "Pakt für den Rechtsstaat", die europäische Staatsanwaltschaft und die Stärkung der Gleichberechtigung von Vätern in Elternzeit auf der Tagesordnung.

acr/LTO-Redaktion

mit Materialien der dpa

Zitiervorschlag

JuMiKo zur Altersgrenze für Schöffen: Mit 70 soll nicht Schluss sein . In: Legal Tribune Online, 13.11.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32039/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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