Recht in der Welt
Russland – Umweltschützer verurteilt: Ein russisches Berufungsgericht hat die Verurteilung des Umweltaktivisten Jewgenij Witischenko zu drei Jahren Straflager bestätigt. Witischenko sei maßgeblich bei der "Ökologischen Wacht im Kaukasus" aktiv, die auch gegen die Olympischen Spiele in Sotschi protestiert hatte, berichtet die FAZ (Reinhard Veser). Die Verurteilung sei wegen des Verstoßes gegen Bewährungsauflagen erfolgt und stehe im Zusammenhang mit verschiedenen Repressionsmaßnahmen gegen Umwelt- und Bürgerrechtler im Zusammenhang mit den Spielen in Sotschi.
Spanien – Ende des Weltrechtsprinzips: Mit der Verabschiedung eines "Express-Gesetzes" hat die in Spanien regierende konservative Volkspartei den ersten Schritt getan, um der universalen Zuständigkeit der spanischen Justiz in Menschenrechtsfragen einen Riegel vorzuschieben. Anlass waren vier vom Nationalen Gerichtshof ausgestellte Haftbefehle gegen hochrangige chinesische Funktionäre, darunter Ex-Präsident Jiang Zemin, berichten FAZ (Leo Wiegand) und SZ (Thomas Urban/Ronen Steinke). In Kraft treten solle das Gesetz bereits im April.
Stefan Ulrich (SZ) beschreibt Vor- und Nachteile des "Weltrechtsprinzips" und seiner Anwendung durch einzelne Nationalstaaten – und gelangt zu dem Schluss, dass der "passende Ort" für solche Prozesse "auf Dauer" ohnehin Den Haag und der Internationale Strafgerichtshof sei.
Türkei – Verurteilung wegen Erdogan-Beleidigung: Weil sie Ministerpräsident Tayyip Erdogan als "Diener der Bosse" kritisiert hatten, müssen 17 Demonstranten wegen "Beleidigung des Ministerpräsidenten" zwei Jahre in Haft. Das berichtet focus.de unter Berufung auf die türkische Zeitung Hürriyet.
USA – Washington setzt Todesstrafe aus: Der Gouverneur des US-Bundesstaats Washington will die Todesstrafe aussetzen. Das meldet spiegel.de.
Sonstiges
Di Fabio-Interview: juwiss.de führt anlässlich der Assistententagung Öffentliches Recht ein kurzes Interview mit dem Gastredner und ehemaligen Richter am Bundesverfassungsgericht Udo Di Fabio. Gefragt wird nach den Herausforderungen, denen sich Staaten heute gegenübersehen, welchen Themen sich junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Öffentlichen Recht widmen sollten und ob es etwas gebe, worin sich die heutige Wissenschaftsgeneration von der seinigen grundlegend unterscheide.
Das Letzte zum Schluss
Striptease als Kunst? Eine Herausforderung für den Kunstbegriff – ob er wohl auch Striptease umfasst? In den Augen eines New Yorker Gerichts würde der Bogen damit überspannt. Was auch daran gelegen haben mag, dass es dem klagenden Hustler-Club wohl hauptsächlich um die Ausnutzung einer Steuerbefreiung für künstlerische Darbietungen gegangen sein dürfte. Die Nicht-Kunst kommt jetzt teuer – 2,1 Millionen US-Dollar Nachzahlung sind nun fällig, weiß die FAZ (Roland Lindner).
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie in der Printausgabe oder im jeweiligen E-Paper.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/thd
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 13. Februar 2014: . In: Legal Tribune Online, 13.02.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10981 (abgerufen am: 01.11.2024 )
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