Nicht nur Diamanten sind für die Ewigkeit – wenn es nach dem BGH geht auch die Unterhaltspflicht gegenüber den eigenen Eltern. Jedenfalls fast. Außerdem in der Presseschau: EZB unbeeindruckt von BVerfG, Neues zu Edathy-Ermittlungen, VG Berlin zu Alkoholverkauf an Minderjährige, Spanien schafft Weltrechtsprinzip ab – und können Stripper Künstler sein?
Thema des Tages
BGH zu Unterhaltspflicht: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Kinder ihren Eltern gegenüber auch dann noch unterhaltspflichtig sind, wenn diese den Kontakt einseitig abbrechen und die Kinder enterben. Auch in solchen Fällen sei der Unterhaltsanspruch nicht verwirkt; ein Kontaktabbruch gegenüber dem fast volljährigen Sohn stelle noch keine "schwere Verfehlung" dar. Anders hatte dies das Gericht 2004 bei einer Mutter gesehen, die ihr eineinhalbjähriges Kind bei dessen Großeltern zurückgelassen hatte. Es berichten FAZ (Reinhard Müller), taz (Christian Rath), FR (Ursula Knapp) und Welt (Midia Nuri).
Bei der SZ (Wolfgang Janisch) ist das Urteil "Thema des Tages". Die Zeitung betont, dass der Bundesgerichtshof im Grundsatz zwar streng, bei der Frage des "Wieviel" über Selbstbehaltsregelungen aber "großzügig" sei. Für lto.de stellt der Familienrechtler Herbert Grziwotz das Urteil vor.
Reinhard Müller (FAZ) hält fest, dass das Urteil daran erinnere, "dass Familie nicht irgendwie überall da ist, wo gerade Kinder sind", sondern "ein ewiges Band" sei. Mit Blick auf den Sozialstaat meint Müller, dass nur die "traditionelle Familie" in der Lage sei, die Kinder hervorzubringen, "ohne die das ganze System zusammenbricht". Heribert Prantl (SZ, erweiterte Online-Fassung) dagegen kritisiert, dass das Urteil "in die falsche Richtung" gehe. "Unantastbarer Kern des Rechts" sei allein die Unterhaltspflicht von Eltern gegenüber ihren Kindern. Die der Kinder gegenüber ihren Eltern sei keine Stärkung der Familien, sondern diene allein der Entlastung des Sozialstaates. Auch Simone Schmollack (taz) kritisiert die "fatale, rein biologistische Argumentation" und dass das Urteil die "heute gelebte familiäre Vielfalt" wie "Patchworkfamilien, Mehrfachehen, unverheiratete Paare mit Kindern" unberücksichtigt lasse.
Die juristische Presseschau vom 13. Februar 2014: . In: Legal Tribune Online, 13.02.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10981 (abgerufen am: 01.11.2024 )
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