Die juristische Presseschau vom 3. Mai 2023: Julian Rei­chelt siegt am LG Ham­burg / Aus für Pro­vi­si­ons­verbot / Ver­hand­lung über Alt­kanzler-Klage

03.05.2023

Ex-Bild-Chef Reichelt wehrt sich erfolgreich gegen NDR-Bericht über seine Beziehungen. Die EU verzichtet auf ein Provisionsverbot bei Finanzprodukten. Das VG Berlin wird über die angemessene Ausstattung eines Altkanzler-Büros verhandeln.

Thema des Tages

LG Hamburg zu Julian Reichelt/NDR: Am Landgericht Hamburg hat der frühere Bild-Chefredakteur Julian Reichelt eine einstweilige Verfügung gegen die NDR-Sendung "Reschke Fernsehen" erwirkt. Nach dem nun bekannt gewordenen Beschluss aus der vergangenen Woche ist es dem Magazin u.a. untersagt, aus der in den USA anhängig gemachten Klage einer Mitarbeiterin zu zitieren, mit der Reichelt zeitweise eine Beziehung hatte. So darf der Sender nicht mehr behaupten, Reichelt habe per Textnachricht nachts um zwei Uhr Sex on Demand gefordert. Der Sender habe diese Behauptung nicht glaubhaft machen können, berichten u.a. FAZ (Michael Hanfeld) und SZ (Laura Hertreiter). Daneben dürfe auch nicht mehr behauptet werden, der Journalist habe Mitarbeiterinnen bedrängt oder sie aus rein privatem Interesse eingestellt. Ebenfalls nicht mehr verbreitet werden dürfe der Titel der Sendung, "Julian Reichel und die Frauen: Bumsen, belügen, wegwerfen." Reichelt und sein Anwalt Ben Irle hatten in elf von 16 angegriffenen Punkten Erfolg. Der Sender hat angekündigt, Rechtsmittel gegen den noch nicht zugestellten Beschluss einlegen zu wollen. In der parallelen Auseinandersetzung zwischen Reichelt und seinem früheren Arbeitgeber Springer hat das Arbeitsgericht Berlin eine Güteverhandlung am 9. Juni terminiert.

Rechtspolitik

Finanzberatung: Am vergangenen Freitag hat die EU-Kommissarin für Finanzdienstleistungen, Mairead McGuiness, bekanntgegeben, ihre Pläne für ein Provisionsverbot bei Finanzprodukten nicht weiter verfolgen zu wollen. Die SZ (Meike Schreiber/Markus Zydra) macht hierfür das einflussreiche Wirken der "mächtigen Finanzlobby" verantwortlich, die vorwiegend in Deutschland aktiv sei. Besonders hervorgetan mit der Kritik an dem Vorhaben habe sich der Europaparlamentarier Markus Ferber (CSU). Neben seiner parlamentarischen Tätigkeit sei Ferber auch als Beiratsmitglied der DVAG, des "mit Abstand größten Finanzvertriebs in Deutschland" tätig.

Frank Wiebe (Hbl) bedauert die Entwicklung und fragt, ob provisionsbasierte Beratung im Finanzbereich angesichts einer immer besser informierten jüngeren Generation "wirklich Zukunft hat." Die vermeintliche Notwendigkeit einer "persönlichen Ansprache" durch provisionsinteressierte Beratung entfalle spätestens, wenn Produkte durch KI-Systeme präsentiert würden. So bleibe die jetzige politische Entscheidung ein "zweifelhafter Sieg" für eine Branche, die erfolgreiche Lobbyarbeit wie kaum eine andere betreibe.

Verbraucherschutz-Verbandsklagen: Katja Gelinsky (FAZ) bedauert, dass Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) seine Vorstellung der geplanten Abhilfeklage bei der ersten Bundestags-Lesung nicht mit mehr Enthusiasmus vorgebracht habe. Schon jetzt sei die Frist für die Umsetzung der EU-Verbandsklagerichtlinie überfällig, die Schwierigkeiten bei der gesetzlichen Ausgestaltung eines effektiven kollektiven Rechtsschutzes von Verbrauchern entsprächen der Notwendigkeit eines "Modernisierungsschubs" für die Ziviljustiz.

Geschlechtliche Selbstbestimmung: Im Leitartikel begrüßt Constantin van Lijnden (Welt) den gesetzgeberischen Versuch, geschlechtliche Vielfalt im Recht abzubilden. Auch wenn manche der über ein binäres Geschlechterverständnis hinausgehenden "Kategorienverwischungen nur pubertäre Phasen unter dem Eindruck kultureller Strömungen" seien, gebe es "tief empfundene Wesensmerkmale, unveränderlich und konstitutiv für die eigene Persönlichkeit." Gegen verbreitete Schreckensszenarien eines Missbrauchs der neuen Möglichkeit, das rechtliche Geschlecht selbst zu wählen, spreche der gesunde Menschenverstand.

VStGB: Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Lea Köhne (JuWissBlog) kritisiert die enge Ausgestaltung des Aggressionstatbestands im deutschen Völkerstrafgesetzbuch. So werde der Aggressionstatbestand explizit nicht vom Weltrechtsprinzip umfasst, weshalb Ermittlungen gegen die russische Führung wegen des Angriffs auf die Ukraine von vornherein nicht möglich sind. Ebenfalls ohne Sanktion bleibe nach geltendem Recht die bloße Teilnahme von Deutschen an Aggressionshandlungen fremder Mächte.

Gehsteigbelästigungen: Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) hat der taz (Nicole Opitz) mitgeteilt, nun "möglichst bald" eine gesetzliche Regelung vorlegen zu wollen, nach der sogenannte Gehsteigbelästigungen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Unter Gehsteigbelästigungen werden aggresive Proteste vor Beratungsstellen und Arztpraxen für Schwangerschaftsabbrüche verstanden. In Bremen ist eine Landesregelung geplant.

Autobahnen: Am heutigen Mittwoch soll das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur beschleunigten Durchführung privilegierter Infrastrukturvorhaben beschließen. Zu den Projekten von "überragendem öffentlichen Interesse", bei denen Genehmigungs- und Planungsverfahren verkürzt werden und zahlreiche Ausnahmen von naturschutzrechtlichen Regelungen gelten sollen, gehören auch 145 Autobahnvorhaben, so das Hbl (Daniel Delhaes). Als Begründung kämen hierfür nun auch militärische Belange in Betracht.

Justiz

VG Berlin – Gerhard Schröders Büro: Am morgigen Donnerstag verhandelt das Verwaltungsgericht Berlin über eine Klage von Altkanzler Gerhard Schröder (SPD), der sich gegen das vom Haushaltsausschuss des Bundestags verfügte "Ruhendstellen" seines bis dato finanzierten Büros zur Wehr setzt. Der klägerische Anspruch leite sich aus dem durch bisherige Praxis abgeleiteten Gewohnheitsrecht und dem verfassungsmäßigen Gleichbehandlungsgrundsatz ab, so der Jurastudent Marco Mauer in einer ausführlichen Darstellung für den FAZ-Einspruch. Der Klage werden keine großen Erfolgsaussichten eingeräumt, weil nebulöse "fortwirkende Amtspflichten" weder gesetzlich bestimmt seien noch Ansprüche auf bestimmte (Personal)Ausstattungen rechtfertigen könnten. Ähnliches gelte für die behauptete, tatsächlich jedoch sehr unterschiedlich ausgeführte, gewohnheitsrechtliche Praxis. Problematisch sei in jedem Fall das Fehlen gesetzlicher Vorgaben beim Einsatz öffentlicher Mittel für frühere Amtsinhaber, die oft genug damit beschäftigt seien, Nebeneinkünfte zu generieren.

OLG Düsseldorf zu Bierkartell: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Brauerei Carlsberg zu einem Kartellbußgeld von 50 Millionen Euro verurteilt. Damit findet knapp zehn Jahre nach dem Bußgeldbescheid des Bundeskartellamts die gerichtliche Aufarbeitung kartellrechtswidriger Absprachen mehrerer Brauereien ein vorläufiges Ende. Carlsberg sei zwar keine verbotene Preisabsprache vorzuwerfen, sehr wohl jedoch eine kartellrechtswidrig aufeinander abgestimmte Verhaltensweise, so die mündliche Urteilsbegründung laut LTO (Stefan Schmidbauer). Eine erste Verfahrenseinstellung war im Juli 2020 vom Bundesgerichtshof kassiert worden.

OLG Düsseldorf zu Homöopathie-Werbung: Der Hersteller des homöopathischen Erkältungsmittels Meditonsin hat nach entsprechendem Hinweis des Oberlandesgerichts Düsseldorf seine aussichtlose Berufung gegen ein vorinstanzliches Urteil zurückgezogen, in dem ihm bestimmte Werbeaussagen zu einem Produkt untersagt worden sind. Die behauptete gute Wirkung gegen Erkältungssymptome stelle eine irreführende Werbung dar, so LTO.

OLG Frankfurt/M. zu Schiedsspruch: Fehlt der Entscheidung eines Schiedsgerichts die eigenhändige Unterschrift eines der Schiedsrichter, ist der ergangene Schiedsspruch unwirksam. Dies entschied nach Bericht der FAZ (Marcus Jung) das Oberlandesgericht Frankfurt/M. im Falle einer – schiedsweise abgewiesenen – Schadensersatzforderung im Zusammenhang mit der Monsanto-Übernahme.

LAG Hamm zu Kaffeepause: Auch der erstmalige Verstoß gegen die Pflicht, Arbeitspausen in der elektronischen Zeiterfassung zu dokumentieren, kann eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen. Dies entschied nach Bericht von spiegel.de das Landesarbeitsgericht Hamm im Falle einer schwerstbehinderten Raumpflegerin, die eine zehnminütige Kaffepause ohne das erforderliche "Ausstempeln" nahm. Zuungunsten der Klägerin wertete das Gericht, dass sie den Verstoß gegenüber dem Chef zunächst leugnete.

LG Dresden – Einbruch ins Grüne Gewölbe: Im Prozess um den Einbruch in das Grüne Gewölbe plädierte am Landgericht Dresden die Verteidigung. Hierbei wurde Kritik an den Versuchen der Staatsanwaltschaft geäußert, von der mit vier der sechs Angeklagten erzielten Verständigung Abstand zu nehmen, so die FAZ (Stefan Locke). Die Verteidigung forderte mehrjährige Haftstrafen im Rahmen des ausgehandelten Strafrahmens und blieb dabei jeweils rund ein Jahr unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft.

LG Stuttgart – Polizeiinspekteur Renner: Im Strafverfahren gegen den baden-württembergischen Inspekteur der Polizei, Andreas Renner, wurde ein Ermittlungsbeamter als Zeuge vernommen. Er hatte mit zwei Polizistinnen gesprochen, mit denen Renner ebenfalls in der Bar "The Corner" Zärtlichkeiten austauschte. Während eine die Begegnungen als "magische Momente" beschrieben habe, hätte die andere nur unter Tränen berichten können, dass sie die Zudringlichkeiten des Angeklagten über sich ergehen lassen habe. bild.de (Eva-Marie Mihai) berichtet.

LG München I – Leopard-Panzer: Kurz vor Verhandlungsbeginn am Landgericht München I haben die Waffenproduzenten KMW und Rheinmetall ihren Streit über Urheberrechte an bestimmten Modellen des Leopard-Kampfpanzers außergerichtlich beigelegt. In einer Pressemitteilung habe die Rheinmetall AG klargestellt, dass weder sie noch ihr Vorstandsvorsitzender zum Ausdruck bringen wollte, sie besitze die "ausschließlichen Rechte" an dem von beiden Firmen gebauten Modell. Dies berichtet die FAZ (Jonas Jansen).

AG Rostock – Bestatter, Sex und Betrug: Wegen gewerbsmäßigem Betrug ist am Amtsgericht Rostock ein Bestatter angeklagt. Dem Mann werde vorgeworfen, mit Frauen, die er u.a. im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit kennengelernt hatte, "vertrauensvolle bis partnerschaftliche sexuelle Beziehungen" geführt und sie aus dieser Position heraus um erhebliche Geldbeträge gebracht zu haben, so die Anklage laut FAZ (Julia Schaaf). Die Verteidigung des Angeklagten weise den Betrugsvorwurf zurück. Die Geschädigten hätten dem Angeklagten das Geld vielmehr in Kenntnis seiner finanziellen Schwierigkeiten gegeben und nicht damit rechnen können, es tatsächlich zurückzuerhalten.

Freiheitsstrafen gegen Klimaprotest: Auf dem Verfassungsblog kritisierten Fynn Wenglarczyk und Jana Wolf, wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorandin, die jüngst von den Amtsgerichten Heilbronn und Berlin-Tiergarten verhängten Freiheitsstrafen ohne Bewährung gegen Mitglieder der "Letzten Generation". Bereits Franz von Liszt habe seinerzeit erkannt, dass "die kurze Freiheitsstrafe … nichts taugt." Auch ließen sich die von den Gerichten wohl beabsichtigten Einwirkungen auf die Angeklagten etwa durch Weisungen besser erreichen als durch "die drohende Zerstörung der sozialen Existenz junger Menschen durch Einsperren."

Rückgang der Zivilverfahren: Über die vom Bundesjustizministerium in Auftrag gegebene Studie zu den Gründen des Rückgangs der Eingangszahlen zivilrechtlicher Verfahren schreibt nun auch die FAZ (Katja Gelinsky) in ihrem Recht und Steuern-Teil. Angesichts eines weiterhin konfliktträchtigen Alltags wichen Rechtssuchende in verstärktem Maße auf alternative Konfliktlösungsangebote aus und bemühten sich auch um Konfliktvermeidung.

Recht in der Welt

Großbritannien – EGMR: In der vergangenen Woche hat das britische Unterhaus eine Gesetzesänderung beschlossen, nach der einstweilige Verfügungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wie jene, durch die im vergangenen Jahr ein Abschiebeflug nach Ruanda gestoppt wurde, nicht befolgt werden müssen. Im Interview mit der Welt (Mandoline Rutkowski) legt Rechtsprofessorin Alice Donald dar, dass dies einem Austritt des Vereinigten Königreichs aus dem Geltungsbereich der Europäischen Menschenrechtskonvention "gleich" komme und jedenfalls die Gefahr ihrer Aushöhlung beinhalte.

Russland – Urteil gegen deutschen Schwulen: In einem Anfang April ergangenen Urteil ist ein Deutscher in Russland wegen vorgeblicher Homosexuellen-Propaganda zu einer Geldstrafe verurteilt und abgeschoben worden. Der 40-Jährige solle versucht haben, online einen Mann für den Aufbau einer sexuellen Beziehung kennenzulernen. Nach der im vergangenen Jahr in Kraft getretenen Verschärfung des Gesetzes gegen sogenannte "LGBT-Propaganda" können auch perönliche Beiträge in sozialen Netzwerken bestraft werden, schreibt spiegel.de.

USA – Donald Trump/E. Jean Carroll: Ohne den Beklagten wurde in New York der Zivilprozess um eine Donald Trump vorgeworfene Vergewaltigung fortgesetzt. Den Antrag seiner Vertretung, das Verfahren zu beenden, wurde abgelehnt. Daneben schilderte eine Freundin der Klägerin, wie diese sie nach dem behaupteten Vorfall aufgelöst angerufen habe. Eine weitere Frau habe berichtet, dass Trump sie in den 1970er Jahren während eines Fluges begrapscht habe. LTO und spiegel.de berichten.

Sonstiges

Lieferketten und Menschenrechte: Die NGOs Femnet und ECCHR haben in Zusammenarbeit mit einer Textil-Gewerkschaft aus Bangladesch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Beschwerde gegen Ikea und Amazon auf Grundlage des Lieferkettensorgfaltspflichtgesetzes erhoben. Die erste Beschwerde nach Inkrafttreten des Gesetzes zu Beginn dieses Jahres behaupte Sicherheitsmängel und Arbeitsrechtsverstöße in Fabriken, welche die Händler beliefern, schreibt das Hbl (Florian Kolf). Daneben werde beanstandet, dass die Unternehmen den sogenannten Bangladesh Accord nicht unterschrieben haben, der nach dem verheerenden Fabrikbrand vor zehn Jahren Mindeststandards etablieren sollte.

Anwaltliche Family-Work-Balance: LTO-Karriere (Linda Pfleger) interviewt Rechtsanwältin Marina Artzen zu ihrem Buch "Family-Work-Balance für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte." Die Juristin beschreibt ihre eigenen Erfahrungen bei dem Versuch, Bedürfnisse der Familie und des Berufs sowie der Fürsorge für sich selbst unter einen Hut zu bekommen. 

AKP-Wahlwerbung in Deutschland: Nach Kritik an der in Nürnberg erteilten Genehmigung, Wahlplakate der türkischen Regierungspartei AKP für die bevorstehenden Wahlen in der Türkei aufhängen zu dürfen, hat die Stadt nun angekündigt, die betreffenden Richtlinien zu überarbeiten. Dies berichtet die FAZ (Timo Frasch).

Gökalp Babayigit (SZ) hält die von der Stadt zunächst verbreitete Erklärung, sie sei aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes zur Genehmigung verpflichtet gewesen, für "juristisch angreifbar, gelinde gesagt." Prinzipien des Grundgesetzes gälten nicht für ausländische Parteien, zumal nicht für solche, "die sich ganz sicher nicht dem Grundgesetz verpflichtet fühlen."

Klimaprotest/Wissing: Im Leitartikel kritisiert Reinhard Müller (FAZ) das Treffen von Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) mit Mitgliedern der "Letzten Generation". Im demokratischen Rechtstaat sei es selbstverständlich, miteinander zur reden. Ebenso offen stünden Möglichkeiten, Anliegen öffentlich und im Rahmen rechtsstaatlicher Verfahren voranzutreiben. Der von der Gruppe beschrittene Weg schade jedoch den Menschen, verhöhne den Rechtsstaat und beinhalte die Gefahr einer Willkürschaft.

Boris Palmer: In einer Seite Drei-Reportage über Vergangenheit und Zukunft des umstrittenen Tübinger Oberbürgermeisters Boris Palmer legt die FAZ (Helene Bubrowski/Rüdiger Soldt) dar, dass die selbstgewählte "Auszeit" vom Amt Beschränkungen unterliegt. Nach der baden-württembergischen Gemeindeordnung sei eine Beurlaubung oder ein Sabbatical nicht möglich, auch eine Abwahl sei nicht vorgesehen. Lediglich im nun eingetretenen Krankheitsfall übernehme der Erste Bürgermeister die Amtsgeschäfte vertretungsweise.

Constantin van Lijnden (Welt) besteht in einem Kommentar zur Causa Palmer auf der Kontextbezogenheit von Äußerungen. Hierzu gehöre auch, "wie eine Äußerung erkennbar wirken wird." Es sei "nicht klug von Palmer" gewesen, in eine ihm möglicherweise gestellte Falle zu treten.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/mpi/chr

(Hinweis für Journalisten und Journalistinnen)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.  

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 3. Mai 2023: Julian Reichelt siegt am LG Hamburg / Aus für Provisionsverbot / Verhandlung über Altkanzler-Klage . In: Legal Tribune Online, 03.05.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51675/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen