Die juristische Presseschau vom 4. bis 6. Mai 2024: Faeser für harte Strafen bei Poli­tiker-Angriffen / Volks­ver­het­zung und aus­wär­tige Belange / Höcke-Urteil wohl am 14. Mai

06.05.2024

Am Dienstag soll es eine Sonder-Innenministerkonfenz zu Angriffen auf Politiker:innen geben. Das BMI will den Volksverhetzungs-Tatbestand erweitern, das BMJ bremst. Das Urteil im Höcke-Prozess wird für den 14. Mai erwartet. 

Thema des Tages

Gewalt gegen Politiker:innen: Nach dem Angriff auf den SPD-Europaabgeordneten Matthias Ecke fordert Innenministerin Nancy Faeser (SPD): "Rechtsstaatlich müssen wir jetzt mit mehr Härte gegen Gewalttäter und mehr Schutz für die demokratischen Kräfte handeln." Für Dienstag hat der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU), zu einer IMK-Sonderkonferenz eingeladen. Es berichtet spiegel.de.

Rechtspolitik

Antisemitismus: Das Bundesinnenministerium hat vorgeschlagen, den Tatbestand der Volksverhetzung um die Gefährdung "auswärtiger Belange" zu erweitern. "Diese Tatbestandsalternative wäre etwa erfüllt, wenn zu Hass oder Gewalt gegen die Bevölkerung in Israel aufgestachelt würde", schrieb Innenstaatssekretär Hans-Georg Engelke in einem Brief an Justizstaatssekretärin Angelika Schlunck. Das Bundesjustizministerium hält eine solche Änderung jedoch für "systemfremd", die Strafbarkeit der Volksverhetzung schütze das Rechtsgut des öffentlichen Friedens, "nicht etwa die auswärtigen Interessen der Bundesrepublik Deutschland". Es berichten Spiegel (Rasmus Buchsteiner) und sz.de (Ronen Steinke).

Weisungsrecht gegenüber Staatsanwaltschaften: Den von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vorgelegten Gesetzentwurf zur Regelung des Weisungsrechts gegenüber Staatsanwaltschaften stellte jetzt auch die Sa-FAZ (Marlene Grunert) vor. Interne und externe Weisungen sollen demnach erlaubt sein, um "rechtswidrige Entscheidungen" der Staatsanwaltschaft zu verhindern. Justizfremde Erwägungen schließt der Entwurf ausdrücklich aus. Um Transparenz zu schaffen, sollen Weisungen außerdem schriftlich erteilt und begründet werden; ein Anruf aus dem Ministerium genüge nicht mehr.

Scheinvaterschaften: Die Sa-FAZ (Katja Gelinsky) erläutert jetzt auch den Gesetzentwurf, mit dem Bundesjustiz- und Bundesinnenministerium die missbräuchliche Anerkennung von Vaterschaften bekämpfen wollen, um erhebliche Kosten für den Sozialstaat zu sparen. So soll, wenn abstrakt die Möglichkeit eines Missbrauchs besteht, künftig eine Vaterschaft nur mit Zustimmung der Ausländerbehörde in das Geburtenregister eingetragen werden dürfen.

Informationsfreiheit: Jost Müller-Neuhof (tagesspiegel.de) mahnt die im Koalitionsvertrag angekündigte gesetzliche Regelung des Zugangs von Medien zu öffentlichen Dokumenten an, zu der auch das Recht auf einen schnelleren Zugang gehöre. Dass hier die juristischen Verfahren so lange dauerten, sei ein Skandal, beklagt Neuhof.

Die Juristinnen Neus Vidal Marti und Viktoria Kraetzig fordern im Verfassungsblog europäisch harmonisierte Regelungen, mit denen Mindeststandards für den Zugang zu Behördendaten festgelegt werden sollten.

KI und Wahlkampf: Die Rechtsanwälte Lennart Laude und Andreas Daum analysieren im Verfassungsblog den europa- und verfassungsrechtlichen Rahmen für die Verwendung Künstlicher Intelligenz in der politischen Wahlwerbung. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass die europäische Digitalregulierung das Problem politisch eingesetzter Deepfakes und massenhaft verbreiteter KI-Inhalte nicht hinreichend aufnehme. Es bedürfe daher spezifischer Mechanismen zur Regulierung der KI-Verwendungen im demokratischen Prozess – unionsrechtlich beispielsweise durch Leitlinien nach Art. 6 Abs. 5 KI-Verordnung und auf nationaler Ebene durch Regelungen für Parteien und Fraktionen, etwa im Parteiengesetz.

Kartellrecht und Medienkooperationen: Warum neue kartellrechtliche Regelungen für Kooperationen zwischen Rundfunkanstalten und TV-Produktionsunternehmen nötig wären, erklären Christiane Schenderlein, medienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, und Oliver Schenk (CDU), Chef der Sächsischen Staatskanzlei, in der Sa-FAZ. Um sich einer Waffengleichheit der Anbieter im Sinne eines "Level playing field" anzunähern, seien Kooperationen deutscher und europäischer Medienanbieter unumgänglich, so die Autor:innen. Es sei deshalb notwendig, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk effizienter aufgestellt werde und an einer gemeinsamen technischen Plattform arbeite, durch welche der Beitragszahler einen zeitgemäßen Public-Service-Auftritt erhalte. Doch bisher stießen geplante Kooperationsprojekte immer wieder an die Grenzen des Kartellrechts.

Politische Beamt:innen: Gegen den Status des "politischen Beamten" spricht sich Rechtsprofessor Arnd Diringer in seiner WamS-Kolumne "Recht behalten" aus. "Besonders gefährlich ist, dass sich die jeweiligen Regierungsparteien damit den Staat durch Ämterpatronage zur Beute machen können. Das ist in einer freiheitlichen Demokratie inakzeptabel", schreibt er.

Justiz

LG Halle – Björn Höcke: Plädoyers und Urteil werden im Prozess wegen Verwendung der SA-Losung "Alles für Deutschland" durch den Thüringer AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke für den nächsten Prozesstag am 14. Mai erwartet. Die Staatsanwaltschaft hat den Antrag zurückgezogen, die Anklage einer weiteren Verwendung der SA-Losung mit diesem Prozess zu verbinden. Über den dritten Verhandlungstag berichten Sa-FAZ (Markus Wehner), Sa-SZ (Johannes Bauer), Sa-taz (David Muschenich), WamS (Frederik Schindler), spiegel.de (Wiebke Ramm) und LTO (Linda Pfleger)

BGH zu Steuerhinterziehung bei Grundstückskauf: Grundstückskaufverträge sind nicht grundsätzlich nichtig, wenn bei der Beurkundung ein geringerer Preis angegeben wurde, um Steuern zu hinterziehen. Das hat der Bundesgerichtshof im März entschieden. Zwar sei der beurkundete Kaufvertrag mit dem geringeren Kaufpreis als Scheingeschäft gemäß § 117 Abs. 1 BGB nichtig, der mündlich geschlossene Vertrag mit dem tatsächlichen Kaufpreis sei jedoch wirksam. Der ohne notarielle Beurkundung bestehende Formfehler werde durch die notariell erklärte Auflassung und die Eintragung ins Grundbuch geheilt. beck-aktuell berichtet.

BVerwG – LNG-Terminal: Die Gemeinde Binz hat laut zeit.de beim Bundesverwaltungsgericht einen Antrag gegen den Betrieb des nahegelegenen LNG-Terminals auf Rügen gestellt. Aufgrund seiner Nähe zu Wohngebieten und Kurorten verstoße das Terminal gegen deutsche und internationale Sicherheitsstandards, heißt es zur Begründung. Erst vor einer Woche hatten die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) im Kampf gegen das Terminal eine Niederlage vor dem Bundesverwaltungsgericht erfahren. Eine Klage gegen die Anbindungspipeline war abgewiesen worden.

BFH zum Kindergeldantrag per beA: Dass ein Kindergeldantrag auch per beA gestellt werden kann, hat der Bundesfinanzhof entscheiden, wie beck-aktuell berichtet. Die Familiengeldkasse hatte den Antrag noch für formunwirksam gehalten. Laut BFH entfalte § 67 S. 1 Hs. 2 EstG aber keine Sperrwirkung für andere Formen der elektronischen Übermittlung als die dort genannten. Die Regelung führe nicht dazu, dass ein elektronischer Kindergeldantrag nur noch nach dem amtlich vorgeschriebenen Datensatz über die amtlich vorgeschriebene Schnittstelle zulässig ist.

OLG Hamm – Preiserhöhungen von Vodafone: Inzwischen beteiligen sich bereits über 40.000 Personen an der Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen bestimmte Preiserhöhungen von Vodafone. Das Klageregister beim Bundesamt für Justiz ist erst eine Woche geöffnet. Die taz berichtet.

LG Itzehoe – Messerangriff im Zug: Vom Prozess um den Messerangriff auf mehrere Personen in einem Regionalzug von Kiel nach Hamburg mit teilweise tödlichem Ausgang berichtet Julia Jüttner (Spiegel) und erläutert dabei insbesondere die Schwierigkeiten bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit des vor Jahren aus Gaza geflohenen Angeklagten Ibrahim A. Die Staatsanwältin ist nach wie vor der Auffassung, dass A. schuldfähig ist. Das Urteil soll am 15. Mai verkündet werden.

VG Oldenburg – Neutralitätspflicht von Polizeipräsident: Weil der Oldenburger Polizeipräsident Johann Kühme mehrfach öffentlich vor der AfD gewarnt hatte, klagte die AfD vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg. Kühme habe gegen das Sachlichkeits- und Neutralitätsgebot verstoßen. Der Spiegel (Hubert Gude) erläutert den Sachverhalt. Es gehe um grundsätzliche Fragen, heißt es im Artikel: "Darf ein Staatsdiener eine politische Partei öffentlich kritisieren, wenn er ihre Aussagen für gefährlich hält? Darf die Polizei Lügen entlarven, müsste sie vielleicht sogar deutlicher für den Rechtsstaat eintreten? Oder haben sich die deutschen Spitzenbeamten zurückzuhalten, selbst wenn im Land Rechtsextremisten an die Macht kämen?"

GBA – China-Spionage durch AfD-Mitarbeiter: Rechtsprofessor Milan Kuhli und wissenschaftlicher Mitarbeiter Julius Bayón prüfen im Verfassungsblog die Strafbarkeit von Jian G. und Maximilian Krah wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit. Der Generalbundesanwalt hatte Ende April gegen Jian G., den Mitarbeiter des AfD-EU-Spitzenkandidaten Maximilian Krah, einen Haftbefehl erwirkt. Für G. wird im Text eine Strafbarkeit bejaht. Im Hinblick auf den Abgeordneten Krah stelle sich dagegen die Frage, ob eine Beihilfe zu einer Agententätigkeit überhaupt möglich ist, was in der Literatur unterschiedlich beurteilt werde. Selbst dann aber dürfte es herausfordernd sein, einem Vorgesetzten in einem solchen Fall den erforderlichen Gehilfenvorsatz nachzuweisen.

StA Köln – Cum-Ex-Ermittlungen: Oberstaatsanwalt Tim Engel wird neuer Chefermittler für die Cum-Ex-Steuerhinterziehungsfälle und damit Nachfolger von Anne Brorhilker, melden Hbl, Sa-SZ und LTO. Der 50-Jährige ist bisher Hauptabteilungsleiter für Wirtschaftskriminalität bei der Staatsanwaltschaft Köln. Das Ausscheiden Brorhilkers sei für die Justiz ein großer Verlust, räumte laut Sa-FAZ (Marcus Jung) in der vergangenen Woche Landesjustizminister Benjamin Limbach (Grüne) in der vergangenen Woche im Rechtsausschuss des Landtages ein.

Klimaklagen: Das Urteil des EGMR im Verfahren der schweizerischen Klimaseniorinnen, dürfte neue Dynamik auch in die laufenden Zivilprozesse bringen, die Klimaaktivist:innen und Umweltverbände vor deutschen Gerichten gegen deutsche Auto- und Energiekonzerne führen, prophezeien Rechtsanwälte und Rechtswissenschaftler im Gespräch mit der Mo-FAZ (Katja Gelinsky). Klimaklagen gegen Staaten hätten eine Aufbruchstimmung erzeugt, wird Rechtsanwalt Holger Hofmann, zitiert. Nun komme es darauf an, ob die sich auf Klagen gegen Unternehmen vor den deutschen Zivilgerichten übertrage. Unter anderem sind noch die Klage eines peruanischen Bauers gegen RWE und Verfahren gegen BMW und Mercedes bei Gerichten anhängig.

Beweisanträge: Die Strafverteidigerin Stefanie Schork kritisiert in der FAS die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, mit der Beweisanträge der Verteidigung eingeschränkt werden. Danach bedürfe es noch nicht einmal eines Anzeichens für eine Verschleppungsabsicht, um der Verteidigung Fristen für ihre Beweisanträge zu setzen. Das gehe über den Willen des Gesetzgebers hinaus und sei verfassungsrechtlich angreifbar, so Schork.

Cannabis-Amnestie: Nach einer Umfrage von tagesschau.de bei den Bundesländern wurden bereits mindestens 125 Personen, die wegen Cannabiskonsum Strafen verbüßten, aus dem Gefängnis entlassen. Über 216.000 Verurteilungen wurden bereits überprüft. Die Überprüfung ist noch nicht abgeschlossen. 

Recht in der Welt

IStGH – Krieg in Gaza: Die Anklagebehörde des Internationalen Strafgerichtshofs wehrt sich gegen Einschüchterungsversuche im Zusammenhang mit möglichen Haftbefehlen gegen den israelischen Premier Benjamin Netanjahu und andere hohe israelische Vertreter wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen im Gazastreifen, meldet die Sa-SZ. Alle Versuche, "Mitarbeiter der Anklage zu behindern, einzuschüchtern oder unangemessen zu beeinflussen", müssten eingestellt werden, forderte die Justizbehörde am Freitag.

Europarat – Kosovo: Der Europa- und Völkerrechtler Andreas Zimmermann erklärt im FAZ-Einspruch, warum der damalige Umgang mit dem Saarland als Vorbild für eine mögliche Aufnahme des Kosovo in den Europarat dienen könnte. Das Saarland wurde wegen seines ungeklärten völkerrechtlichen Status zunächst als assoziiertes Mitglied aufgenommen. Weil auch dem Kosovo die Staatlichkeit teilweise abgesprochen wird, würde ein vergleichbares Vorgehen es dem Ministerkomitee in eleganter Weise ermöglichen, die Statusfrage bis zu einer endgültigen und einvernehmlichen Lösung der Frage der Staatlichkeit des Kosovos zurückzustellen und einen offenen Streit in der EU zu vermeiden, schreibt Zimmermann. Zugleich aber würde der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in die Lage versetzt werden, die Handlungen der kosovarischen Behörden anhand der Maßstäbe der EMRK umfassend zu kontrollieren.

GB – Klimaurteil: Der Londoner High Court hat den Carbon Budget Delivery Plan der britischen Regierung für rechtswidrig erklärt und damit der Klage von Klimaschutzorganisationen stattgegeben. Bereits im Sommer 2022 hatte das Gericht entschieden, dass die Net Zero Strategy nicht erkläre, wie die Klimaziele erreicht werden sollen. LTO berichtet.

USA – Harvey Weinstein: Ex-Bundesrichter Thomas Fischer vergleicht auf spiegel.de anlässlich der Aufhebung des Urteils gegen Harvey Weinstein durch den New Yorker Court of Appeals das strafrechtliche Rechtsmittelrecht der USA mit den entsprechenden deutschen Regelungen. Außerdem widerspricht er Pressebewertungen, die aus der Entscheidung "fürchterliche Folgen für die #MeToo-Bewegung in Deutschland" ableiteten. Das Urteil bedeute für die #MeToo-Bewegung in Deutschland "fast nichts", meint Fischer.

Juristische Ausbildung

VG Cottbus zu rechtsextremem Referendar: Nach einer entsprechenden Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Cottbus muss das Land Brandenburg einen nachweislich rechtsextremen Diplomjurist zum juristischen Vorbereitungsdienst zulassen. Eine Aufnahme in das Referendariat könne nach derzeit geltender Rechtslage nur abgelehnt werden, wenn der Bewerber persönlich ungeeignet sei, das sei in der Regel bei vorsätzlich begangenen Straftaten der Fall, die mit einer (noch nicht getilgten) Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr geahndet worden sind, so das VG. Laut LTO war das aber bei dem Mann nicht der Fall.

Referendariat: Von der ersten bundesweiten Referendariatsversammlung, zu der Rechtsreferendarinnen und -referendare aus ganz Deutschland erstmals zusammen kamen, um Positionen und Forderungen zum juristischen Vorbereitungsdienst und zur zweiten Staatsprüfung zu entwickeln, berichtet LTO-Karriere. Organisiert wurde die Veranstaltung von der im vergangenen Jahr neu gegründeten Referendariatskommission beim Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften.

Sonstiges

75 Jahre GG/Ostdeutschland: Im Interview mit dem Spiegel (Peter Maxwill) kritisiert die Historikerin Kerstin Brückweh die Feierlichkeiten zum 75. Geburtstag des Grundgesetzes, weil das Jubiläum nur aus westlicher Perspektive gefeiert werde. In Ostdeutschland gelte das Grundgesetz erst seit 1990. Sie verweist auf die – letztendlich gescheiterte – Debatte um eine neue gesamtdeutsche Verfassung in den 1990er-Jahren. Vor allem im Osten hätten sich viele eine neue deutsche Verfassung gewünscht, sagt Brückweh. Zur Wahrheit gehöre aber auch, dass es im Alltag vieler Ostdeutscher in den Nachwendewirren bald wichtigere Themen gegeben habe.

In einem Gastbeitrag in der Mo-FAZ zeichnet der frühere Bundesverfassungsrichter Dieter Grimm die Verfassungsentwicklung in Ost- und Westdeutschland nach. 1949 wurden in der BRD und der DDR Verfassungen verabschiedet, die trotz mancher Unterschiede im Einzelnen jeweils dem liberal-demokratischen westlichen Typus angehörten. Während allerdings im Westen das Grundgesetz sich einer stetig wachsenden Akzeptanz in der Bevölkerung erfreute, blieb die DDR-Verfassung "ein Stück Papier". Grimm erläutert, warum die DDR-Verfassung Instrument und nicht, wie ihr bundesdeutsches Pendant, Bindung der Politik gewesen sei und die DDR deshalb kein Rechtsstaat war und auch nicht sein wollte.

Klimaproteste: Es gebe keinen straflosen Klimanotstand bei der Bewertung der Strafbarkeit von Klimaprotesten, meint der wissenschaftliche Mitarbeiter Fynn Wenglarczyk im FAZ-Einspruch. Ohnehin sei die Ebene der Rechtfertigung der falsche Ort, wenn man das Recht auf Möglichkeiten eines angemessenen Umgangs mit Klimaaktivist:innen abklopfen möchte, so der Autor. Es gebe zahlreiche alternative Sanktionsformen und Rechtsfolgen, die einen adäquaten Umgang mit Klimaaktivist:innen abseits von Präventivhaft, Freiheits- und Geldstrafen ermöglichten.

Airport-Fast Lane und Bestechung: Die sogenannten Fast Lanes, durch die Flugpassagiere durch Zahlung eines entsprechenden Entgeltes beschleunigt durch die Sicherheitskontrollen eines Flughafens gelangen können, stellen keine Form der Korruption dar, schreibt Rechtsanwalt Philip Kroner auf LTO und widerspricht damit einem früheren Gastbeitrag des Düsseldorfer Rechtsprofessors Till Zimmermann und seines wissenschaftlichen Mitarbeiters Julian Stolz. So seien Flughafenbetreiber und ihre Mitarbeiter:innen keine Amtsträger:innen und selbst wenn sie es wären, läge keine pflichtwidrige Amtshandlung vor, so Kroner. Der allgemeine Gleichheitssatz, den Zimmermann/Stolz anführten, genüge nicht, um eine strafrechtlich relevante Pflichtwidrigkeit zu begründen. Zudem erfolge die Praxis der Entgelterhebung für Fast Lanes über die Entgeltordnungen oft staatlich genehmigt.

Blinder Jurist: Über sein Studium und seinen Arbeitsalltag als blinder Jurist berichtet der Doktorand Nikola Nikolic im Interview mit LTO-Karriere (Vanessa M. Rolke). Er fordert mehr Maßnahmen zur Barrierefreiheit, die oft wenig kosteten, jedoch sehr hilfreich seien. In Bibliotheken, Unigebäuden oder Büros könnte man beispielsweise direkt am Eingang einige Plätze für blinde Menschen reservieren, denn die Gebäude könnten sich manchmal wie Labyrinthe anfühlen.

Konfliktverteidigung: Auch wenn es nach wie vor "nebulös" bleibe, was "Konfliktverteidigung" eigentlich sei, gibt es sie nicht erst seit den RAF-Prozessen der 1970er-Jahre, sondern man dürfe "stark vermuten", dass es sie "schon ziemlich lange" gebe, schreibt Martin Rath im LTO-Feuilleton.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/pf/chr

(Hinweis für Journalistinnen und Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.

 

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 4. bis 6. Mai 2024: Faeser für harte Strafen bei Politiker-Angriffen / Volksverhetzung und auswärtige Belange / Höcke-Urteil wohl am 14. Mai . In: Legal Tribune Online, 06.05.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54488/ (abgerufen am: 18.05.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen