Die juristische Presseschau vom 2. bis 4. September 2023: Kritik am Rechts­beu­gung­s­ur­teil / Hei­zungs­ge­setz ohne wei­tere Bera­tung? / Anklage gegen Ex-SS-Wach­mann

04.09.2023

Die Rechtsprofessorinnen Hoven und Rostalski finden, dass der verurteilte Weimarer Familienrichter keine Rechtsbeugung beging. MdB Heilmann kritisiert erneut das Verfahren zum Heizungsgesetz. Die StA Gießen klagt einen Ex-KZ-Wachmann an.

Thema des Tages

LG Erfurt zu Weimarer Familienrichter: Die Strafrechtsprofessorinnen Elisa Hoven und Frauke Rostalski kritisieren in einem Gastkommentar in der Mo-Welt nachdrücklich die Verurteilung des Weimarer Familienrichters Christian Dettmar wegen Rechtsbeugung und hoffen auf eine Korrektur durch den BGH. Es sei kein schwerer verfahrensrechtlicher Verstoß, dass er das Verfahren, über das er entschied, selbst initiierte. In Kindeswohlsachen könne ein Gericht von sich aus handeln. Der Richter habe keinen guten Bekannten bevorzugen und sich auch keinen persönlichen Vorteil verschaffen wollen. Er sei vielmehr davon überzeugt gewesen, dass die Maskenpflicht an Schulen eine Verletzung des Kindeswohls darstellte. "Seine Motivation folgte dem gesetzlichen Leitbild des für das Kindeswohl zuständigen Richters."

Rechtspolitik

Heizungsgesetz/Parlamentsrechte: Am kommenden Freitag soll nach dem Willen der Koalitionsfraktionen das Heizungsgesetz in der Fassung des bisherigen Entwurfes verabschiedet werden. Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann, auf dessen Antrag hin das Bundesverfassungsgericht die Beschlussfassung vor der Sommerpause gestoppt hatte, hat laut Bild (Felix Rupprecht) erneut verfassungsrechtliche Bedenken, sollte es keine weiteren Ausschuss-Beratungen geben. "Die Mitwirkungsrechte der Abgeordneten werden wieder verletzt, wenn zusätzliche Beratungen unterbleiben“, wird Heilmann zitiert.

Christian Rath (Mo-taz) teilt die Bedenken nicht. Beim Bundesverfassungsgericht sei es um die Grundlage der Beratung gegangen. Die Abgeordneten sollten genügend Zeit haben, den Inhalt des Heizungsgesetzes zu lesen und zu verstehen, bevor sie abstimmen. "Der Abgeordnete Heilmann hatte nun den ganzen Sommer Zeit, um das Gesetz zu studieren, obwohl das BVerfG nur ein paar zusätzliche Tage verlangte." Dass die Koalition ihren Gesetzentwurf nicht noch einmal änderte, erleichtere dem Abgeordneten Heilmann die Vorbereitung und beeinträchtige ganz sicher nicht seine Rechte, so Rath.

Klimaschutz: Ronen Steinke (Sa-SZ) kommentiert den offenen Brief zum Klimaschutz, den 60 Rechtsprofessor:innen kürzlich veröffentlicht haben. Es gehe darin um eine Gerechtigkeitsfrage, die das Bundesverfassungsgericht vor zwei Jahren in großer Klarheit auf den Punkt gebracht habe. Es sei ungerecht, wie die heutige deutsche Gesellschaft weiterhin so viele fossile Energien verfeuert, wohl wissend, dass nachfolgende Generationen dann umso weniger Freiräume für ihre demokratische Selbstbestimmung haben werden. Die Unterzeichner :innen hätten sich zwar nicht festgelegt, ob der Entwurf für ein novelliertes – gelockertes – Klimaschutzgesetz, der im Juni vom Kabinett beschlossen wurde, verfassungswidrig sein, aber sie machten klar, worum es neben den Temperaturen auch gehe: um die Demokratie.

Ökozid: Im Interview mit dem Spiegel (Susanne Götze) fordert die Osloer Rechtsprofessorin Christina Voigt eine strafrechtliche Ahndung von Umweltverbrechen. Das EU-Parlament habe vor ein paar Monaten dafür votiert, den Ökozid als Straftatbestand ins EU-Recht mitaufzunehmen. Auch in einzelnen Gesetzen könnten strafrechtliche Klauseln eingeführt werden; hielten sich Minister:innen dann zB nicht an die Sektorziele im deutschen Klimaschutzgesetz, könnten sie haftbar gemacht werden.

Vermögensabschöpfung: Kritisch untersucht der wissenschaftliche Mitarbeiter Jan Bauerkamp im Verfassungsblog den Vorstoß der Berliner Innensenatorin Iris Spranger, im Kampf gegen so genannte Clankriminalität eine Beweislastumkehr für die Vermögensabschöpfung einzuführen. Die Entwicklung der vermögensabschöpfungsrechtlichen Debatte habe mit dem Vorschlag "ihren vorläufigen, allerdings keineswegs überraschenden Tiefpunkt" erreicht, schreibt Bauerkamp. Eine Beweislastumkehr wäre im deutschen Strafprozessrecht ein Fremdkörper; sie liefe dem Grundsatz freier Beweiswürdigung (§ 261 StPO) diametral entgegen.

Polizeibeauftragter: Schon seit Februar ist klar, dass SPD-MdB Uli Grötsch erster unabhängiger Polizeibeauftragter auf Bundesebene werden soll. Doch noch ist er nicht gewählt, weil die Ampel das entsprechende Gesetz noch nicht fertiggestellt hat. Die Mo-taz (Christian Rath) stellt die Eckpunkte der Ampel aus dem Mai vor. Danach soll der Beauftrage zuständig sein für BKA, Bundespolizei und die Polizei des Bundestags. Er soll auch parallel zu straf- oder disziplinarrechtlichen Verfahren ermitteln dürfen.

Gaming: Eine gesetzliche Regulierung so genannter "Lootboxen" wünscht sich Rechtsprofessor Julian Krüper auf LTO. Dabei handelt es sich um im Rahmen von Computerspielen erwerbbare "Beutekisten", deren digitale Inhalte (Items) für den Spieler verschieden nützlich für den Fortgang seines Spieles sein können. Weil der Inhalt einer solchen Lootbox nicht oder nur vage bekannt sei, ähnele der Kauf dem Glücksspiel und erfordere daher schon aus Gründen des Jugendschutzes ein Tätigwerden, meint der Autor. Bisher allerdings schienen sich weder die Länder noch der Bund darum "zu reißen".

Justiz

LG Hanau – KZ-Wachmann Sachsenhausen: Die Staatsanwaltschaft Gießen hat Anklage gegen einen 98-jährigen Mann erhoben, der als Angehöriger der SS-Wachmannschaften im Konzentrationslager Sachsenhausen die grausame und heimtückische Tötung Tausender Häftlinge unterstützt haben soll. Ihm wird Beihilfe zum Mord in mehr als 3.300 Fällen vorgeworfen. Wie die Mo-taz (Klaus Hillenbrand) und spiegel.de (Julia Jüttner) berichten, gelte Gregor F. zumindest als "eingeschränkt verhandlungsfähig". Da er zur Tatzeit Heranwachsender war, würde das Verfahren vor einer Jugendkammer geführt. Auch zeit.de schreibt über die Anklage.

OLG Brandenburg zur Gerichtszuständigkeit: Ein "Gerichtszuständigkeit-Ping-Pong" hat jetzt das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden. Ein Mann hatte auf Herausgabe seines Grundstücks geklagt. Das Landgericht Frankfurt/O., bei dem die Klage eingereicht wurde, hielt sich für unzuständig und reicht die Akten an das Amtsgericht Fürstenwalde weiter. Das jedoch erklärte sich ebenfalls für unzuständig und verwies die Sache zurück. Nach weiterem Hin-und-Her, das LTO (Franziska Kring) zusammenfasst, bestimmte das OLG nun das AG zum zuständigen Gericht.

LG München I – Wirecard-Anleger:innen: Die Mo-FAZ (Mark Fehler) hat sich den aktuellen Stand der Anlegerklagen in Sachen Wirecard angeschaut und dabei festgestellt, dass die Zweifel der Betrugsopfer am Rechtsstaat wachsen. Seitdem das Landgericht München I das Musterverfahren zugelassen haben, seien die Einzelklagen ausgesetzt, die Einzelkläger würden seitdem "in der Luft hängen".

LG Düsseldorf zur Verbreitung von Intim-Videos: Wegen der Verbreitung von intimen Videos seiner Tinder-Bekanntschaft muss ein Mann nach einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf nun 120.000 Euro Schadensersatz zahlen. Die Frau hatte, nachdem der Mann den Kontakt abgebrochen hatte, die entsprechenden Aufnahmen über eine Videosuche im Internet auf einem Pornoportal und zwei weiteren Webseiten gefunden. Der Argumentation des Beklagten, es habe sich um ein technisches Versehen gehandelt, folgte das Gericht nicht. spiegel.de berichtet über die Entscheidung.

LG München I zur erfolglosen Partnervermittlung: Eine Kundin, die sich an eine Partnervermittlung gewandt hatte, muss die vereinbarte Vermittlungssumme zahlen, auch wenn sie mit den Partnervorschlägen nicht einverstanden war, hat laut spiegel.de und LTO das Landgericht München I entschieden und die entsprechende Klage auf Rückabwicklung des Partnervermittlungsvertrages abgewiesen. Das Gericht konnte keine Vereinbarung erkennen, dass lediglich Partner aus München und dem näheren Umkreis in Betracht kämen. Zwar habe die Kundin erklärt, dass sie am liebsten einen Mann in München hätte, die Mitarbeiterin habe mit der klagenden Frau jedoch besprochen, den Suchradius zu erweitern, weil Männer gegebenenfalls bereit sein könnten, zu ihr nach München zu ziehen.

VG Köln – Schönbohm vs. BMI: Der frühere Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik Arne Schönbohm hat, wie jetzt auch die Sa-FAZ (Helene Bubrowski) berichtet, das Bundesinnenministerium und die Ministerin Nancy Faeser auf Schadensersatz wegen seiner Absetzung verklagt.

AG Essen – Banking-Betrug: Über ein laufendes Verfahren vor dem Amtsgericht Essen, bei dem es um einen mutmaßlichen Betrug beim Telefonbanking geht, berichtet der Spiegel (Tobias Großekemper/Miriam Olbrisch). Ein Rentner klagt gegen seine Bank, weil sein dortiges Konto per Telefonbanking leergeräumt wurde. Der Kläger habe allerdings seine Bankgeschäfte ausschließlich analog erledigt – er habe sein Geld bar von der Filiale abgeholt und weder Online- noch Telefonbanking genutzt. Anfang Oktober soll verhandelt werden.

ArbG Berlin – Equal Pay/Birte Meier: In der vergangenen Woche wurde der Rechtsstreit zwischen der Journalistin Birte Meier und dem ZDF durch einen Vergleich beigelegt. In ihrer Kolumne "Vor Gericht" lässt Verena Mayer (Sa-SZ) das Verfahren, das in mehreren Jahren über mehrere Instanzen lief, noch einmal Revue passieren und erinnert dabei auch an die parallel stattfindenden gesellschaftlichen Veränderungen in Bezug auf eine Angleichung der Bezahlung von Männern und Frauen. Die Geschichte zeige, wie lange einige wenige Menschen für Dinge kämpfen müssten, die später vielen selbstverständlich erschienen.

Fluggastklagen: Wie die Mo-FAZ mit Bezug auf den Deutschen Richterbund meldet, ist die Zahl der Entschädigungsklagen wegen verspäteter oder ausgefallener Flüge in diesem Jahr massiv gestiegen. In den zuständigen Amtsgerichten seien in den ersten sieben Monaten bereits 70.000 neue Fälle eingegangen, das seien so viele wie im ganzen vergangenen Jahr.

Klimaproteste ohne Klagen: Weil die Klimaaktivist:innen der Letzten Generation fast nie den Rechtsweg gegen polizeiliches Handeln beschreiten, bekommen höhere Instanzen nicht die Gelegenheit zur Korrektur, moniert Ronen Steinke (Mo-SZ). Stattdessen werde der polizeiliche Exzess in der öffentlichen Wahrnehmung normalisiert. Anlass des Kommentars ist die Verhängung von Präventivhaft gegen Aktivist:innen zum Schutz der Internationalen Automobilausstellung AA in München.

BVerfG – Pressearbeit: Am Freitag hat das Bundesverfassungsgericht erstmals seinen neuen Wochenausblick auf der Webseite des Gerichts veröffentlicht. Die Wochenvorschau soll kurz schildern, worum es im konkreten Fall geht, gibt Gericht, Aktenzeichen und Datum der angegriffenen Entscheidung an und nennt den Tag, an dem die Veröffentlichung "voraussichtlich" erfolgen soll. Die Veröffentlichung werde nicht zwischen Senats- und Kammer-Entscheidungen unterscheiden, um zu verhindern, dass aus der Ankündigung bereits Schlüsse auf den Ausgang des Verfahrens gezogen werden können. LTO (Christian Rath) berichtet.

Recht in der Welt

USA – Geschenke für Clarence Thomas: Nachdem ihm in den vergangenen Monaten vorgeworfen wurde, Luxusgeschenke angenommen zu haben, hat der US-amerikanische Supreme-Court-Richter Clarence Thomas jetzt selbst mehrere kostenfreie Reisen in einem Privatjet eines texanischen Milliardärs zugegeben. Nach eigenen Angaben habe Thomas die Reisen aus Sicherheitsgründen unternommen: Nach der umstrittenen Entscheidung des Supreme Courts zur Aufhebung des Abtreibungsrechts sei empfohlen worden, nichtkommerziell zu reisen. spiegel.de berichtet.

USA – Rechtsstaat: Der Rechtsstaat in Amerika funktioniere, stellt Peter Burghardt (Sa-SZ) angesichts der Verurteilungen von Kapitols-Stürmern und der laufenden Verfahren gegen Ex-Präsident Trump fest. Die Staatsanwält:innen und Richter:innen ließen sich nicht einschüchtern von Drohungen, nicht beirren von dem Vorwurf, irgendwie links zu sein. Zwar lasse sich über die zunehmend konservative Agenda des Supreme Court trefflich streiten, so Burghardt, doch all die Verfahren an den untergeordneten Gerichten zeigten: Der Rechtsstaat in Amerika habe bisher auch die Ära Trump überstanden.

Großbritannien – Rechtsmarkt: Die Sa-FAZ (Philip Plickert/Marcus Jung) hat sich die jährliche Auswertung des Branchenmagazins "The Lawyer" zum britischen Rechtsberatungsmarkt angeschaut. Danach erzielten die 50 größten britischen Kanzleien zuletzt einen Gesamtumsatz von 30,8 Milliarden Pfund (umgerechnet 36 Milliarden Euro) und legten damit im Vergleich zum Vorjahr um 8 Prozent zu. Festgestellt wurde auch, dass sich in Großbritannien das Scheitern des Typus der fremdfinanzierten Kanzlei abzeichne.

Zwar gehe bisher "die Party" auf dem globalen Rechtsmarkt noch weiter, kommentiert Marcus Jung (Sa-FAZ), "doch für einige Partygäste dürfte sich der Kater bald einstellen". Wie sich bereits im Herbst 2022 auf dem Kanzleimarkt in den USA abgezeichnet habe, treffe die Zurückhaltung von Investor:innen und Großindustrie auf dem M&A-Markt insbesondere Transaktionskanzleien und Private-Equity-Berater:innen, die die Geschäftsausfälle nicht kompensieren könnten.

Sonstiges

Sexualisierte Gewalt: Gewalt gegen Frauen sei alltäglich und Frauen mit Behinderungen oder Migrationsgeschichte sowie queere Menschen seien besonders betroffen, meint Rechtsanwältin Christina Clemm im Interview mit dem Spiegel (Ann-Katrin Müller). Entsprechende Gerichtsverfahren seien so gestaltet, dass sie für Opfer von sexualisierter Gewalt schwer erträglich seien. Clemm fordert deshalb, Zeuginnen einen möglichst angstfreien Raum zu ermöglichen, um wahrheitsgemäß aussagen zu können. Außerdem vermisst sie trotz der erfolgten Reformen etwa im Strafrecht und im Prozessrecht den politischen Willen sexualisierte Gewalt ausreichend wichtig zu nehmen.

AfD-Verbot: Der Soziologe Wilhelm Heitmeyer schließt sich in einem Gastkommentar in der Sa-SZ jenen Stimmen an, die sich gegen ein Verbotsverfahren gegen die AfD aussprechen. Ein Verbotsverfahren zöge sich über Jahre hin und gäbe der AfD die weitere Gelegenheit, die jetzt schon virtuos eingeübte Märtyrerrolle propagandistisch zu nutzen, meint er. Mit Solidarisierungseffekten wäre zu rechnen, denn selbst ihre Einstufung durch den Verfassungsschutz als "rechtsextremistischer Verdachtsfall" habe bisher Sympathisanten nicht von der Stimmabgabe für sie abschrecken können. Erfolgversprechend ließen sich die Gefahren für Gesellschaft und Demokratie nur über politische und soziologische Aufmerksamkeit sowie integrative Politik angehen - und durch den alltäglichen Mut einer konfliktfähigeren Zivilgesellschaft, jeglicher Hassrede zu widersprechen.

Parlamentarischer Rat: Die Sa-FAZ (Reiner Burger), LTO und beck-aktuell (Christoph Driessen) erinnern an die Beratungen des Parlamentarischen Rates für ein Grundgesetz vor 75 Jahren und zitieren dabei auch den heute 90-jährigen früheren Bundesinnenminister Gerhard Baum (FDP), der meinte, dass sich die Bevölkerung seinerzeit gar nicht gewahr wurde, "dass da in Bonn etwas ganz Neues geschaffen wurde". Außerdem wird der Beitrag der vier "Mütter" des Grundgesetzes gewürdigt, die lange für den Satz "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" kämpften.

NS-Völkerrecht: Auf LTO erinnert Sebastian Felz vom Forum Justizgeschichte an John H. Herz, der 1938 eine erste Analyse des nationalsozialistischen Völkerrechts vorlegte. Das nationalsozialistische Völkerrecht werde – wie jede Wissenschaft in NS-Deutschland – rassemäßig bedingt und diene nur der "artgleichen Volksgemeinschaft", schrieb er. Wissenschaft bedeute in Deutschland die Ablehnung eines "objektiven Wissenschaftsbegriffes" zugunsten einer der "Volksgemeinschaft" und der Politik dienenden Ideologie.

Hans J. Rehfisch: Auf LTO gedenkt Martin Rath des deutschen Juristen und Bühnenautors Hans José Rehfisch, der nicht nur die Vorlage für den Film "Wasser  für Canitoga" mit Hans Albers schrieb,  sondern auch nach dem Krieg der Gesellschaft zur Verwertung literarischer Urheberrechte, der Vorgängerin der VG Wort vorstand.

Gerichtskampf: Die Sa-SZ (Jakob Wetzel) erinnert an die Praxis des Gerichtskampfs (vor Einführung des Inquisitionsprozesses). Wenn bei schweren Anschuldigungen Aussage gegen Aussage stand, mussten Kläger und Angeschuldigter gegeneinander kämpfen, damit sich mit Gottes Hilfe kläre, wer einen Meineid gesprochen hat. Eingehend wird die Frage untersucht, ob auch Männer gegen Frauen kämpften; dies sei aber wohl nur eine theoretische Möglichkeit gewesen.

 

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LTO/pf/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 2. bis 4. September 2023: Kritik am Rechtsbeugungsurteil / Heizungsgesetz ohne weitere Beratung? / Anklage gegen Ex-SS-Wachmann . In: Legal Tribune Online, 04.09.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52621/ (abgerufen am: 02.05.2024 )

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