Die juristische Presseschau vom 2. März 2023: Gut­achten gegen Cannabis-Lega­li­sie­rung / BVerfG zu 96-Stunden-Fes­se­lung / erster Pro­zess um Handy-Blitzer-Fotos

02.03.2023

Bayerns Gesundheitsminister präsentierte Rechtsgutachten. Verfassungsbeschwerde gegen Fesselung eines Sicherungsverwahrten im Krankenhaus hatte Erfolg. Das AG Trier verhandelt über die Verwertung der Fotos eines Handy-Blitzers.

Thema des Tages

Cannabis: Im Auftrag des bayerischen Gesundheitsministers Klaus Holetschek (CSU) hat Rechtsprofessor Bernhard Wegener ein Gutachten zur Cannabis-Legalisierung vorgelegt, die die Bundesregierung plant. Die Legalisierung verstoße gegen drei völkerrechtliche Verträge, in denen sich Deutschland dem Kampf gegen die Drogen verschrieben hat. Darin werden die Vertragsstaaten verpflichtet, auch den Handel mit Cannabis unter Strafe zu stellen. Die EU habe diese Verträge mit einem Rahmenbeschluss 2004 in ihr eigenes Recht übernommen. Auch dieser Rahmenbeschluss fordere die EU-Mitgliedstaaten auf, den Umgang mit Drogen zu kriminalisieren. Zwar erlaube das EU-Recht Ausnahmen für den persönlichen Konsum von Cannabis. Eine völlige Legalisierung von Cannabis sei aber weder mit internationalem noch mit europäischem Recht zu vereinen, so Wegener. Es berichten FAZ (Timo Frasch), SZ (Nina von Hardenberg), Hbl (Jürgen Klöckner), spiegel.de und zeit.de.

LTO (Hasso Suliak) berichtet zudem über eine noch unveröffentlichte Untersuchung der niederländischen Professor:innen Masha Fedorova und Piet Hein van Kempen, die zu einem ganz anderen Ergebnis komme und im Laufe des März veröffentlicht werde. Eine Legalisierung sei zu rechtfertigen, wenn der betreffende Staat bestimmte Bedingungen (etwa zur transnationalen Drogenbekämpfung) erfülle und "überzeugend argumentiert, dass er über dieses System die individuelle und öffentliche Gesundheit, die Sicherheit der Öffentlichkeit und/oder die Verhinderung von Gewaltverbrechen wirksamer umsetzen kann," als er dies bisher vermochte. Die größte Hürde sei das UN-Suchtstoffübereinkommen, das aber mit dem Argument eingehalten werden könne, dass eine regulierte Erlaubnis für den Cannabisanbau und -handel eine bessere Möglichkeit sei, der staatlichen Schutzpflicht zu Einhaltung der Menschenrechte nachzukommen.  

Rechtspolitik

Verbraucherschutz-Verbandsklagen: Der Deutsche Richterbund kritisiert den von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vorgestellten Entwurf für eine neue Abhilfe-Verbandsklage, die in dieser Form keine spürbare Entlastung für die Justiz bringen werde. Ein Großteil der Verbraucher:innen werde sich trotz der Möglichkeit, sich der Verbandsklage anzuschließen, nicht von einer Individualklage abhalten lassen. Wichtig sei, dass der Entwurf nicht mehr dahingehend abgeändert werde, dass sich Kläger:innen auch nach der ersten mündlichen Verhandlung noch der Verbandsklage anschließen können, wie es Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke (Grüne) fordert. Die FAZ (Katja Gelinsky) berichtet.

Chatkontrolle: Der Digitalausschuss des Bundestags führte eine Expertenanhörung zur geplanten EU-Verordnung zur Bekämpfung des Kindesmissbrauchs durch, wobei es vor allem um die geplanten Möglichkeit ging, Chats anlasslos zu scannen. Die Sachverständigen lehnten vor allem einen Eingriff in Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation ab. Es gab auch Warnungen vor vielen Fehlalarmen, die die Polizei unnötig belasten würden. Die taz (Svenja Bergt) berichtet. 

Ersatzfreiheitsstrafe: Ex-Bundesrichter Thomas Fischer erörtert auf LTO den Sinn und Zweck der Ersatzfreiheitsstrafe und wendet sich gegen die zentralen Argumente für eine Abschaffung. Mit dem Hinweis, dass sie vor allem einkommens- und vermögensschwache Straftäter:innen betrifft, könne man eine Abschaffung nicht begründen. "Warum sollte ein Betrüger mit 240 Tagessätzen bei Nichtzahlung straffrei ausgehen, weil Grundsicherungsempfänger (angeblich) öfter schwarzfahren als Jurastudenten", fragt er. Gleichwohl könne diese Personengruppe durch eine Entkriminalisierung von einzelnen Bagatelldelikten entlastet werden, wobei eine solche Zuschreibung wiederum diskriminierenden Charakter habe.

Gesetzgebung: Ronen Steinke (SZ) kritisiert im Feuilleton, dass der Bundestag zu wenige Gesetze selber schreibe und die Erstentwürfe zu häufig aus den Ministerien kommen. Das führe wie im Fall des vom Bundesinnenministerium erarbeiteten Entwurfs zur Verkleinerung des Bundestags dazu, dass die mitunter von Vorgängerregierungen geprägten Ministerialbeamten zu starken Einfluss auf die Gesetzgebung des Parlaments haben. Zudem reichten die Ministerien die "Arbeit des Gesetzemachens" ihrerseits nicht selten an Externe weiter, auch dies sei eine Schwächung des demokratischen Prozesses. Um dem entgegenzutreten, brauche der Bundestag entsprechende personelle Kapazitäten.

Justiz

BVerfG zur Fesselung eines Sicherungsverwahrten: Das Bundesverfassungsgericht gab der Verfassungsbeschwerde eines Sicherungsverwahrten statt, der während eines Krankenhausaufenthalts 96 Stunden lang am Stück gefesselt blieb. Dem Gefangenen wurden vor und nach einer Operation Fuß- und Handfesseln angelegt. Auch an sein Krankenhausbett wurde er fixiert. Das BVerfG konstatierte eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch das Landgericht Arnsberg und das Oberlandesgericht Hamm, die die Maßnahme bestätigt hatten. Das LG habe weder die Dauer der Fesselung berücksichtigt noch habe es sich ausreichend mit einer verstärkten Bewachung als Alternativen zur Fesselung beschäftigt. Es berichten FAZ (Stephan Klenner), SZ und LTO (Chiara Prestin).

AG Trier – Handy-Blitzer: Das Amtsgericht Trier wird an diesem Donnerstag als bundesweit erstes Gericht über die Rechtmäßigkeit des Einsatzes von "Handy-Blitzern" entscheiden, wobei fünf Einsprüche gegen entsprechende Bußgeldbescheide verhandelt werden. Im Rahmen eines Pilotprojekts hat die Stadt Trier das System "Monocom" getestet, das vorbeifahrende Fahrzeuge samt Fahrzeugführer:in und Kennzeichen filmt und eine Speicherung der Daten dann vornimmt, wenn die Software ein Handy oder eine für eine Handynutzung typische Handhaltung erkennt. Die Verteidigung sieht darin eine Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und strebt ein Beweisverwertungsverbot an. Zudem fehle es an einer speziellen Ermächtigungsgrundlage. LTO berichtet.

EGMR – Streikverbot/Lehrer:innen: Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat drei Fälle aus Deutschland zu der Frage verhandelt, ob auch verbeamtete Lehrkräfte streiken dürfen. 2018 hatte das BVerfG die Verfassungsbeschwerden abgewiesen und das Streikverbot als hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums im Sinne von Artikel 33 Absatz 5 GG eingestuft. Der Staat müsse auch in Krisenzeiten handlungsfähig bleiben. Seit der EGMR 2009 in einem Fall aus der Türkei entschieden hat, dass kein generelles Streikverbot für den öffentlichen Dienst ausgesprochen werden darf, besteht bei den deutschen Gerichten Verunsicherung zur Übertragbarkeit der Entscheidung. tagesschau.de (Claudia Kornmeier) berichtet.

OVG NRW zur Anonymisierung von Urteilen: Das Oberverwaltungsgericht NRW hat entschieden, dass die Richtlinien zur Anonymisierung von Urteilen öffentlich zu machen sind. Zuvor hatte das VG Düsseldorf entschieden, dass die Öffentlichkeit nur erfahren dürfe, was anonymisiert wird, nicht aber, wie anonymisiert wird. In der Richtlinie ist nun etwa zu lesen, dass die Nennung der Namen von Richter:innen oder Staatsanwält:innen "regelmäßig unterbleiben" könne. Die FAZ (Jochen Zenthöfer) berichtet.

LAG SH zu Rettungsdienst: Rechtsanwalt Tillmann Hecht berichtet im Expertenforum Arbeitsrecht über ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein aus dem September 2022, wonach Arbeitnehmer:innen im Rettungsdienst keine Verpflichtung dazu haben, späte Dienstplanänderungen außerhalb der Arbeitszeit entgegenzunehmen.

LG Frankfurt/M. – Rechtsextreme Polizisten-Chatgruppe: Das Landgericht Frankfurt/M. hat die Anklage gegen fünf Polizist:innen eines Frankfurter Reviers im Verfahren um eine rechtsextreme Chatgruppe mit der Begründung nicht zugelassen, dass die Chatgruppe geschlossen gewesen sei und somit keine Verbreitung der Inhalte stattgefunden habe. Zudem seien Teile der Inhalte Satire und von der Kunstfreiheit gedeckt. Die Anklage lautete auf Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung, Gewaltdarstellung, Beschimpfung von religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnissen und Besitz sowie Verbreitung pornografischer Schriften. Die Staatsanwaltschaft hat beim OLG Frankfurt/M. eine Beschwerde gegen den Nichteröffnungsbeschluss eingelegt. Es berichten SZ (Gianna Niewel) und spiegel.de.

Annette Ramelsberger (SZ) zeigt sich optimistisch für die Beschwerde der StA und merkt nach einigen Beispielen zu den Chat-Inhalten an, dass es eine Zumutung wäre, wenn die aktuell suspendierten Polizisten wieder in den Dienst zurückkämen. Konrad Litschko (taz) hält die Entscheidung des Landgerichts für "mutlos". Zumindest disziplinarrechtlich müsse gegen die Polizist:innen vorgegangen werden.

In ihrem "Aktuellen Lexikon" erklärt die SZ (Annette Ramelsberger) den Tatbestand der Volksverhetzung in § 130 Strafgesetzbuch, über dessen Auslegung und Anwendung sich die Gerichte uneinig seien.

LG Berlin zur Zeitschrift "Sinn und Form": Das Landgericht Berlin hat der Berliner Akademie der Künste vorläufig untersagt, die Literaturzeitschrift "Sinn und Form" weiter herauszugeben. Es fehle an einer Gebührenordnung, die sich die Akademie aber in der nächsten Satzungsversammlung selbst noch geben kann. Zudem hat das LG mit Blick auf die Institutsgarantie der freien Presse vorgeschrieben, dass die Zeitschrift kostendeckend arbeiten muss. Die Akademie – als eine bundesunmittelbare Körperschaft – dürfe keinen Vorteil gegenüber Privaten haben. Hintergrund ist eine wettbewerbsrechtliche Klage der Zeitschrift "Lettre International". Die SZ (Wolfgang Janisch/Jens Rabe) berichtet.

LG Berlin zu "Seebrücke des Bundes": Youtube darf das Video "Seebrücke des Bundes" nicht mehr verbreiten, wenn dabei das Logo des Bundesinnenministeriums eingeblendet wird. Das Landgericht Berlin hat jetzt die Entscheidungsgründe zu einem Urteil von Anfang Februar vorgelegt. Dort hatte es dem Bundesinnenministerium (BMI) in einem Rechtsstreit mit Google als der Betreiberin von Youtube um ein Video des Künstlerkollektivs Peng! Recht gegeben. Das Namensrecht des BMI habe Vorrang gegenüber der Kunstfreiheit, weil die Satire nicht eindeutig erkennbar sei. Die Nutzung des BMI-Logos sei eine verbotene Namensanmaßung nach § 12 BGB und führe in der Öffentlichkeit zu einer "Zuordnungsverwirrung". In Zeiten der Desinformation müsse klar sein, welche Haltung die Bundesregierung vertrete. Die taz (Christian Rath) berichtet.

LG München I – Ex-Wirecard-Chef Braun: Im Prozess gegen den früheren Wirecard-Chef Markus Braun hat der Vorsitzende Richter Markus Födisch das erste Mal Zweifel an den Aussagen Brauns geäußert. Bei einer Befragung machte Födisch deutlich, dass er Brauns Schilderung zu Abläufen im ehemaligen Dax-Konzern nicht nachvollziehen könne und fragte kritisch, warum Braun sich in einzelnen Situationen nicht anders verhalten habe. Es berichten SZ (Johannes Bauer/Stephan Radomsky) und Hbl.

Ex-BVerfG-Richterin Susanne Baer im Interview: Die Zeit (Heinrich Wefing) bringt ein Interview mit der vor kurzem ausgeschiedenen Bundesverfassungsrichterin Susanne Baer. Themen sind die Entscheidungen zur Corona-Pandemie, der Feminismus in der Justiz und die Rolle des Rechts in der Klimakrise.

Europäische Staatsanwaltschaft: Die Europäische Staatsanwaltschaft (European Public Prosecutor's Office, kurz EPPO) hat im ersten Jahr nach ihrer Einsetzung in 1117 Fällen mit einer geschätzten Schadenssumme von 14,1 Milliarden Euro Ermittlungen eingeleitet. Vermögenswerte sind in einer Höhe von 359 Millionen Euro eingezogen worden, was dem Siebenfachen ihres Haushalts im vorigen Jahr entspricht. Die Behörde dient dem Kampf gegen Betrug, Unterschlagung und Korruption mit EU-Geldern. Es berichten SZ (Jan Diesteldorf) und FAZ (Thomas Gutschker).

Recht in der Welt

IStGH/Türkei – Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Die Initiative "Türkei Tribunal", hinter der europäische Jurist:innen stehen und die von der Organisation Europäischer Richter und Ankläger (Medel) unterstützt wird, möchte die Türkei wegen systematischer Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor dem Internationalen Strafgerichtshof verantwortlich machen. Konkret geht es der Initiative um Folterungen, Entführungen und Gefangennahmen von mehr als 200.000 Regimegegner:innen, wozu dem Chefankläger ein Dossier mit den Aussagen von mehr als 1.300 Opfern übergeben wurde. Allerdings hat die Türkei das römische Statut nicht unterzeichnet. LTO berichtet. 

Israel – Justizreform: In Israel hat das Parlament Beratungen über ein Gesetzesvorhaben aufgenommen, das die Todesstrafe für Terrorist:innen vorsieht und hat darüber hinaus in einer ersten Abstimmung ein Gesetz gebilligt, das es schwerer machen soll, Ministerpräsident:innen für amtsunfähig zu erklären. Über Teile der geplanten Justizreform sollte am Mittwoch der Justizausschuss abstimmen, wobei noch keine Ergebnisse bekannt wurden. Die Proteste halten an. Es berichten tazspiegel.de und LTO.

Ägypten – Pressefreiheit: In Ägypten müssen drei Journalistinnen des landesweit letzten unabhängigen Portals "Mada Masr" vor Gericht, weil sie über Korruptionsvorwürfe gegen Politiker berichtet hatten. Ihnen wird die Beleidigung von Parlamentsmitgliedern und der Missbrauch von Kommunikationskanälen vorgeworfen. Die FAZ (Anna Vollmer) berichtet.

Sonstiges

Anwaltliche Supervision: Im Interview mit beck-aktuell spricht der Rechtsanwalt Werner Born über den Ablauf von anwaltlichen Supervisionen und Intervisionen und über deren wachsende Bedeutung. Für Kanzleien seien es hocheffiziente Werkzeuge, um die individuelle Kompetenz der Anwält:innen zu steigern.

Das Letzte zum Schluss

Immer mit der Mumie: In Peru hat die Polizei bei einer Kontrolle im Stadtpark von Puno eine 600 bis 800 Jahre alte Mumie beschlagnahmt, die sich in der Transporttasche eines Essenslieferanten befand. Ihr Besitzer, der 26-jährige Julio César Bermejo, hat die Mumie "Juanita" getauft und beschreibt sie als seine "spirituelle Freundin", die er sogar mit ins Schlafzimmer nehme. Er habe sie vor langer Zeit von seinem Vater bekommen, wobei jedoch im Dunkeln blieb, wie dieser in den Besitz der Mumie gekommen sein soll. Einen Handel im Park mit der – wie sich herausstellte männlichen – Mumie bestreitet Bermejo. Es berichten spiegel.de und bild.de (Robert Becker).


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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/tr/chr

(Hinweis für Journalist:innen

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 2. März 2023: Gutachten gegen Cannabis-Legalisierung / BVerfG zu 96-Stunden-Fesselung / erster Prozess um Handy-Blitzer-Fotos . In: Legal Tribune Online, 02.03.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51198/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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