VG Trier zum Lebensmittelrecht: CBD-Tofu ist zulas­sungspf­lichtig

26.04.2022

CBD ist nicht neu und Tofu auch nicht - aber die Kombination schon. Deswegen handelt es sich bei CBD-Tofu um ein neuartiges Lebensmittel, das in der EU zulassungspflichtig ist.

Als Lebensmittel vertriebene Produkte, die Cannabidiol (CBD) enthalten, dürfen ohne vorherige Zulassung nicht in Verkehr gebracht werden. Das entschied das Verwaltungsgericht (VG) Trier (Urt. v. 11.03.2022, Az.6 K 3630/21.TR). Das Verwaltungsgericht Köln hatte bereits im April 2022 in einem Fall zu CBD-Nahrungsergänzungsmitteln entschieden, dass CBD-Tropfen zulassungspflichtige Arzneimittel seien.

Die Inhaberin einer Firma stellt pflanzliche Bio-Lebensmittel wie Tofu und Pflanzendrinks her. Zum Sortiment gehört auch ein cannabidiolhaltiges Tofu-Produkt. Der Kreis, in der das Produkt vetrieben wird hatte der Inhaberin das Inverkehrbringen des Produktes untersagt. Das Tofu-Produkt sei ein neuartiges Lebensmittel, das ohne vorherige Zulassung nicht verkehrsfähig sei. Gegen die Einordnung als neuartiges Lebensmittel hatte sich die Inhaberin gewandt und zunächst einen Eilantrag gestellt, der genauso wie die drauffolgende Beschwerde erfolglos geblieben war.

Daraufhin hatte die Inhaberin Klage erhoben. Die Hanfpflanze weise in der Europäischen Union eine Verzehrgeschichte auf, die auch für den in der Hanfpflanze natürlich vorkommenden CBD-Bestandteil gelte. Das Produkt sei deswegen nicht als neuartig zu beurteilen.

Das sahen die Richter am VG Trier nun anders. Die Inhaberin verstoße durch das Inverkehrbringen des Tofu-Produktes gegen die maßgeblichen Vorschriften der europäischen Novel-Food-Verordnung. Danach dürften neuartige Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang in der Europäischen Union für den menschlichen Verzehr verwendet worden seien, nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie zugelassen und in der Unionsliste aufgeführt seien. Diese Voraussetzungen seien hier nicht erfüllt. Dass Cannabispflanzen bzw. deren Bestandteile bereits vor dem Stichtag verzehrt wurden, sei nicht entscheidend. Die Zutaten seien für die Beurteilung als neuartig nicht maßgeblich. Vielmehr ginge es um das konkrete Produkt und dessen Herstellungsverfahren.

cp/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Trier zum Lebensmittelrecht: CBD-Tofu ist zulassungspflichtig . In: Legal Tribune Online, 26.04.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48256/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen