VG Minden: Stromversorgung durch Mühle untersagt

von plö/LTO-Redaktion

05.11.2010

Die Besitzerin einer Mühle darf ihren Strombedarf nicht durch den Betrieb einer mit Wasserkraft betriebenen Mühlenturbine decken. Dies hat das VG Minden im sogenannten "Brakeler Wasserstreit" entschieden.

Die Klägerin, Erbin eines Mühlenbesitzers in Brakel, wollte die in der Mühle vorhandene Turbine nutzen, um mehrere Wohnungen mit elektrischem Strom zu versorgen; der eigentliche Mühlenbetrieb war bereits vor Jahrzehnten aufgegeben worden.

Die beklagte Stadt Brakel hatte zuvor die Wasserführung des Flusses Brucht geändert, um Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen den Parteien hinsichtlich der Instandhaltung eines Wehres am Oberlauf der Brucht zu beenden. Vor der Änderung der Wasserführung hatte es häufig Beschwerden von Anwohnern und Landwirten gegeben, weil es aufgrund des baufälligen und sanierungsbedürftigen Wehres bei Hochwasser zu Überschwemmungen gekommen war.

Das nach der Änderung noch ankommende Wasser reichte nach Auffassung der Klägerin nicht mehr aus, um die Turbine ihrer Mühle anzutreiben. Nachdem die Klägerin in einem gerichtlichen Eilverfahren ohne Erfolg die Stadt Brakel und den Kreis Höxter als Wasserbehörde zwingen wollte, die Veränderungen rückgängig zu machen, begehrte sie im Klageverfahren nun die Feststellung, dass sie sich weiter auf das alte, aus dem Jahr 1922 stammende Staurecht berufen kann.

Die Richter des Verwaltungsgerichts (VG) Minden kamen in ihrem Urteil vom 22. Oktober 2010  (Az.: 8 K 1119/10 - nicht rechtskräftig)  zu der Auffassung, dass nach endgültiger Aufgabe eines Wassermühlenbetriebs auch die damit zusammenhängenden Wasserrechte erlöschen. Die ursprüngliche Anerkennung des Staurechts sei untrennbar mit dem Betrieb einer Mühle verbunden gewesen. Werde eine Mühle nicht mehr zum Mahlen von Getreide, sondern auf andere Weise privat genutzt, sei eine Nutzung der Wasserkraft nicht mehr zulässig. Wasser sei ein allgemeines Gut, über das die Anlieger nicht ohne Weiteres frei verfügen könnten.

Zitiervorschlag

plö/LTO-Redaktion, VG Minden: Stromversorgung durch Mühle untersagt . In: Legal Tribune Online, 05.11.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1872/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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