Klage wegen der Pressearbeit des BVerfG: AfD schei­tert in Karls­ruhe gegen Karls­ruhe

26.08.2022

Dass das BVerfG bestimmten Journalisten Pressemitteilungen vor Entscheidungsveröffentlichung jeweils am Vorabend zugänglich macht, hält die AfD für rechtswidrig. Vor dem VG Karlsruhe blieb sie mit ihrer Klage aber erfolglos.

Die AfD ist mit einer Klage gegen das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wegen dessen Pressearbeit in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe gescheitert (Urt. v. 26.08.2022, Az. 3 K 606/21).

In dem Verfahren geht es darum, dass das Verfassungsgericht bei Urteilsverkündungen die Pressemitteilung zur Entscheidung bestimmten Journalistinnen und Journalisten bereits am Vorabend zugänglich macht. Das VG Karlsruhe teilte am Freitag mit, dass die Klage des AfD-Bundesverbands gegen das BVerfG nach einer Verhandlung am Donnerstag abgewiesen wurde. Die Begründung dafür soll zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden.

Vollmitglieder der Justizpressekonferenz (JPK) können sich die Pressemitteilung zu einem Urteil jeweils am Vorabend an der Gerichtspforte als Papierausdruck abholen. Dabei verpflichten sie sich mit ihrer Unterschrift, den Inhalt bis zur Verkündung vertraulich zu behandeln und erst parallel zu veröffentlichen. Das Gericht will den Medienvertretern damit Gelegenheit geben, die meist umfangreichen und komplexen Pressemitteilungen in Ruhe zu lesen und zu verstehen.

Verzerrung des politischen Wettbewerbs?

Die JPK ist eine 1975 gegründete unabhängige Arbeitsgemeinschaft von Fachkorrespondenten. Mitglied des Karlsruher Vereins kann laut Satzung werden, wer hauptberuflich als Journalist tätig ist und ständig über die Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte sowie über Fragen der Rechts- und Justizpolitik berichtet. Aktuell gibt es knapp 40 Vollmitglieder, darunter Korrespondenten von ARD und ZDF, überregionalen und regionalen Zeitungen sowie Nachrichtenagenturen. Auch aus der LTO-Redaktion sind einige Redakteurinnen und Redakteure Mitglieder der JPK.

Die AfD wollte im Rahmen eines Falles, der sie betrifft, feststellen lassen, dass die vertrauliche Vorabinformation für die Journalistinnen und Journalisten die Partei in ihren Rechten verletzt. Das Argument: Verfahrensbeteiligte, die den Ausgang erst bei der Verkündung durch das BVerfG erfahren, seien den Journalistinnen und Journalisten gegenüber im Nachteil. Konkret ging es in dem die AfD betreffenden Fall um ein Urteil aus dem Juni 2020. Damals hatte die AfD gegen den damaligen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) geklagt. Die AfD meint außerdem, dass es eine unzulässige Verzerrung des politischen Wettbewerbs sei.

Das Urteil des VG ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können dagegen nach Zustellung des vollständigen Urteils einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim stellen.

dpa/cp/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Klage wegen der Pressearbeit des BVerfG: AfD scheitert in Karlsruhe gegen Karlsruhe . In: Legal Tribune Online, 26.08.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49448/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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